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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Vorratsdatenspeicherung -
Ministerin Kolb: Ermittlungen wegen Kinderpornografie müssen möglich sein

03.03.2011, Magdeburg – 10

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 010/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 010/11

 

 

 

Magdeburg, den 3. März 2011

 

 

 

Vorratsdatenspeicherung -

Ministerin Kolb: Ermittlungen wegen Kinderpornografie müssen möglich sein

 

Magdeburg (MJ). ¿Rückläufige Zahlen bei Strafverfahren sind eigentlich

eine positive Nachricht. Doch wenn im Bereich Kinderpornografie Täter nicht angeklagt

werden können, weil durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung kaum noch

Ermittlungen möglich sind, dann muss vor allem die Bundesregierung zwingend

handeln¿, kommentiert Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb die am heutigen

Donnerstag, dem 3. März 2011, vorgelegte Jahresbilanz der Staatsanwaltschaften

des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Darin ist aufgeführt, dass bei der Zentralstelle zur

Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer und sonstiger

jugendgefährdender Schriften bei der Staatsanwaltschaft Halle im Vergleich zum

Vorjahr zwei Drittel weniger Verfahren neu eingeleitet worden sind. 355

Verfahren waren es 2010 gegenüber 1.063 im Jahr 2009.  Als vorrangiger Grund

für den erheblichen Rückgang wird von Seiten der Staatsanwaltschaft der Wegfall

der Vorratsdatenspeicherung genannt.

 

Justizministerin Kolb: ¿Die Bundesregierung muss endlich

eine Lösung für eine verfassungsgemäße Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Gerade

im Bereich der Kinderpornografie ist es nicht akzeptabel, dass Straftaten wegen

nicht ermittelbarer Daten wie der IP-Adresse eines Internetinhabers nicht

verfolgt werden können.¿ Das vom Bundesjustizministerium favorisierte

Quick-Freeze-Verfahren, bei dem erst bei Verdacht einer Straftat

Kommunikationsdaten ¿eingefroren¿ werden sollen, hält Ministerin Kolb für nicht

ausreichend. ¿Wir können die Möglichkeit einer Täter-Ermittlungen nicht davon

abhängig machen, welcher Internetprovider gerade welche Daten wie lange

speichert. Wir brauchen zur besseren Strafverfolgung zwingend und zügig eine

grundsätzliche Regelung per Gesetz.¿

 

Hintergrund

 

Das Bundesverfassungsgericht hat vor einem Jahr die

massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für

verfassungswidrig erklärt und die automatisierte sechsmonatige Speicherung untersagt.

Die gesetzliche Regelung war 2008 eingeführt worden. Grundsätzlich stellten die

Karlsruher Richter in ihrem Urteil die Speicherung von Telekommunikationsdaten

zum Zweck der Strafverfolgung jedoch nicht in Frage.

 

 

 

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