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Vorratsdatenspeicherung -
Ministerin Kolb: Ermittlungen wegen Kinderpornografie müssen möglich sein
03.03.2011, Magdeburg – 10
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 010/11
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 010/11
Magdeburg, den 3. März 2011
Vorratsdatenspeicherung -
Ministerin Kolb: Ermittlungen wegen Kinderpornografie müssen möglich sein
Magdeburg (MJ). ¿Rückläufige Zahlen bei Strafverfahren sind eigentlich
eine positive Nachricht. Doch wenn im Bereich Kinderpornografie Täter nicht angeklagt
werden können, weil durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung kaum noch
Ermittlungen möglich sind, dann muss vor allem die Bundesregierung zwingend
handeln¿, kommentiert Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb die am heutigen
Donnerstag, dem 3. März 2011, vorgelegte Jahresbilanz der Staatsanwaltschaften
des Landes Sachsen-Anhalt.
Darin ist aufgeführt, dass bei der Zentralstelle zur
Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer und sonstiger
jugendgefährdender Schriften bei der Staatsanwaltschaft Halle im Vergleich zum
Vorjahr zwei Drittel weniger Verfahren neu eingeleitet worden sind. 355
Verfahren waren es 2010 gegenüber 1.063 im Jahr 2009. Als vorrangiger Grund
für den erheblichen Rückgang wird von Seiten der Staatsanwaltschaft der Wegfall
der Vorratsdatenspeicherung genannt.
Justizministerin Kolb: ¿Die Bundesregierung muss endlich
eine Lösung für eine verfassungsgemäße Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Gerade
im Bereich der Kinderpornografie ist es nicht akzeptabel, dass Straftaten wegen
nicht ermittelbarer Daten wie der IP-Adresse eines Internetinhabers nicht
verfolgt werden können.¿ Das vom Bundesjustizministerium favorisierte
Quick-Freeze-Verfahren, bei dem erst bei Verdacht einer Straftat
Kommunikationsdaten ¿eingefroren¿ werden sollen, hält Ministerin Kolb für nicht
ausreichend. ¿Wir können die Möglichkeit einer Täter-Ermittlungen nicht davon
abhängig machen, welcher Internetprovider gerade welche Daten wie lange
speichert. Wir brauchen zur besseren Strafverfolgung zwingend und zügig eine
grundsätzliche Regelung per Gesetz.¿
Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat vor einem Jahr die
massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für
verfassungswidrig erklärt und die automatisierte sechsmonatige Speicherung untersagt.
Die gesetzliche Regelung war 2008 eingeführt worden. Grundsätzlich stellten die
Karlsruher Richter in ihrem Urteil die Speicherung von Telekommunikationsdaten
zum Zweck der Strafverfolgung jedoch nicht in Frage.
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