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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Kolb: "Rechtsextremisten
keine Spielwiese öffnen"

14.08.2009, Magdeburg – 64

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 064/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 064/09

 

 

 

Magdeburg, den 14. August 2009

 

 

 

Kolb: "Rechtsextremisten

keine Spielwiese öffnen"

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb

hat gefordert, das Verwenden von Nazi-Parolen auch unter Strafe zu stellen,

wenn diese in eine andere Sprache übersetzt wurden. ¿Es kann nicht sein, dass

sich Rechtsextremisten Straffreiheit organisieren können, indem sie Parolen ins

Englische oder eine andere Sprache übersetzen¿, sagte Kolb. ¿Wir dürfen ihnen

keine Spielwiese eröffnen.¿ Kolb fordert, über einen neuen Passus in Paragraph

86a StGB nachzudenken. Der Paragraph regelt die  Strafbarkeit des Verwendens

von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

 

Der Bundesgerichtshof hatte am Donnerstag entschieden,

dass sich nicht strafbar macht, wer Nazi-Parolen in englischer Sprache benutzt.

Es kommen aber Strafen wegen anderer Delikte in Betracht.

 

Die Ministerin wies darauf hin, dass auch nach dem

BGH-Urteil die Übersetzung von Parolen nicht per se zur Straffreiheit führt.

Die Verwendung als Symbol sei sehr wohl strafbar - also wenn dem fremdsprachigen

Text durch seine optische Gestaltung, zum Beispiel durch den Schrifttyp, die

Qualität eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen zukommt.

 

 

 

Hintergrund:

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Fall eines Mannes zu

entscheiden, der im September 2005 mit 100 T-Shirts mit dem Schriftzug ¿Blood

& Honour¿ aufgegriffen worden war. "Blood & Honour" ist eine

international aktive, rechtsextremistische Vereinigung, deren deutsche

Unterorganisation bestandskräftig verboten ist. Dies war dem Angeklagten

bekannt. Er wusste auch, dass "Blood & Honour" die wörtliche

Übersetzung des Leitspruchs "Blut und Ehre" der Hitlerjugend ist.

 

Das Landgericht Gera hatte den Mann daraufhin wegen

Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) zu

einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt. Der u.a. für Staatsschutzstrafsachen

zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dieses Urteil aufgehoben

und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

 

Der BGH hat - anders als das Landgericht - entschieden,

dass der fremdsprachige Gebrauch einer NS-Parole nicht dem Straftatbestand des

§ 86 a StGB unterfalle. Diese Vorschrift stelle nicht jedes Bekenntnis zu einer

NS-Organisation - was hier fraglos vorliege - unter Strafe, sondern nur die

Verwendung von Kennzeichen dieser Organisationen, etwa ihrer Parolen, Abzeichen,

Fahnen etc. Strafbar bliebe aber deren symbolische Verwendung, worüber das

Landgericht erneut zu befinden habe.

 

 

 

 

 

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