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Gemeinsamer Staatsschutzsenat von
Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt geplant
11.03.2009, Magdeburg – 11
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 011/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 011/09
Magdeburg, den 11. März 2009
Gemeinsamer Staatsschutzsenat von
Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt geplant
Berlin (MJ). Die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin prüfen Möglichkeiten,
einen gemeinsamen Staatsschutzsenat am Kammergericht Berlin einzurichten. Das
haben Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb und Berlins Justizsenatorin
Gisela von der Aue am Mittwoch bei einem Arbeitstreffen in Berlin beschlossen.
¿Die Zahl der Anklagen ist bei Staatsschutzverfahren sehr niedrig¿, sagte Kolb.
Derartige Verfahren, die sich etwa auf Fälle von Terrorismus oder Hoch- oder
Landesverrat beziehen können, seien jedoch sicherheitstechnisch aufwendig und
teuer. ¿Deshalb wäre es gegenüber den Steuerzahlern in Sachsen-Anhalt nicht zu
verantworten, das Oberlandesgericht in Naumburg aufwendig umzubauen und dort
die technischen Voraussetzungen für solche Verfahren zu schaffen¿, sagte Kolb.
¿Berlin verfügt im
Unterschied zu Sachsen-Anhalt über gute räumliche und technische
Voraussetzungen für sicherheitsbrisante Verfahren¿, sagte von der Aue. ¿Bei
höchster Sicherheitsstufe können wir diese Verhandlungen an das Kriminalgericht
Moabit verlegen.¿ Das Gerichtsgebäude verfügt über gesicherte Verhandlungssäle
und ist durch Gänge direkt mit dem Untersuchungsgefängnis Moabit verbunden.
Die Bundesländer
können gemäß § 120 Absatz 5 des Gerichtsverfassungsgesetzes die Zuständigkeit
für Strafverfahren in Staatsschutzsachen vor den Oberlandesgerichten durch eine
Vereinbarung auf ein anderes Land übertragen. Im Jahr 2008 waren in Berlin und
Sachsen-Anhalt vier Verfahren wegen Staatsschutzsachen anhängig.
Bei ihrem Treffen
befassten sich Ministerin Kolb und Senatorin von der Aue außerdem mit Fragen
der Sozialgerichtsbarkeit. ¿Die hohen Verfahrenseingänge an den Sozialgerichten
stellen nicht nur die Justizverwaltung im Land Berlin vor besondere Aufgaben¿,
sagte von der Aue. ¿Es dreht sich um ein generelles Problem des Sozialrechts,
das sich nicht allein mit einer Aufstockung an den Sozialgerichten lösen
lässt.¿
Die Justizministerkonferenz
der Länder hatte im November 2008 beschlossen, eine Länder-Arbeitsgruppe
einzurichten. Die Arbeitsgruppe soll Maßnahmen vorschlagen, die die Belastung
an den Sozialgerichten vermindern und die Effizienz steigern. ¿Die Situation an
den Sozialgerichten ist unbefriedigend¿, sagte Kolb. ¿Viele Regelungen des
Sozialgesetzbuches II sind in der Praxis schwer zu handhaben. Einige Normen
sind schwer verständlich, so dass gerichtliche Verfahren beinahe unausweichlich
sind.¿
Die Arbeitsgruppe
soll Änderungen des Prozessrechts und des Sozialrechts sowie der
Verfahrenspraxen an den Arbeitsagenturen ausarbeiten und den Sozialministern
zur Beschlussfassung empfehlen. ¿Wir stellen uns jetzt der Aufgabe und erarbeiten
Lösungsvorschläge, die an der wirklichen Ursache ansetzen¿, sagte von der Aue.
¿Wir erhoffen uns, schon zum Jahresende die Ergebnisse vorzustellen. Berlin
wird dabei treibende Kraft sein.¿ Den Vorsitz dieser Arbeitsgruppe hat das Land
Berlin übernommen.
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