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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Gemeinsamer Staatsschutzsenat von
Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt geplant

11.03.2009, Magdeburg – 11

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 011/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 011/09

 

 

 

Magdeburg, den 11. März 2009

 

 

 

Gemeinsamer Staatsschutzsenat von

Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt geplant

 

Berlin (MJ). Die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin prüfen Möglichkeiten,

einen gemeinsamen Staatsschutzsenat am Kammergericht Berlin einzurichten. Das

haben Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb und Berlins Justizsenatorin

Gisela von der Aue am Mittwoch bei einem Arbeitstreffen in Berlin beschlossen.

¿Die Zahl der Anklagen ist bei Staatsschutzverfahren sehr niedrig¿, sagte Kolb.

Derartige Verfahren, die sich etwa auf Fälle von Terrorismus oder Hoch- oder

Landesverrat beziehen können, seien jedoch sicherheitstechnisch aufwendig und

teuer. ¿Deshalb wäre es gegenüber den Steuerzahlern in Sachsen-Anhalt nicht zu

verantworten, das Oberlandesgericht in Naumburg aufwendig umzubauen und dort

die technischen Voraussetzungen für solche Verfahren zu schaffen¿, sagte Kolb.

 

¿Berlin verfügt im

Unterschied zu Sachsen-Anhalt über gute räumliche und technische

Voraussetzungen für sicherheitsbrisante Verfahren¿, sagte von der Aue. ¿Bei

höchster Sicherheitsstufe können wir diese Verhandlungen an das Kriminalgericht

Moabit verlegen.¿ Das Gerichtsgebäude verfügt über gesicherte Verhandlungssäle

und ist durch Gänge direkt mit dem Untersuchungsgefängnis Moabit verbunden.

 

Die Bundesländer

können gemäß § 120 Absatz 5 des Gerichtsverfassungsgesetzes die Zuständigkeit

für Strafverfahren in Staatsschutzsachen vor den Oberlandesgerichten durch eine

Vereinbarung auf ein anderes Land übertragen. Im Jahr 2008 waren in Berlin und

Sachsen-Anhalt vier Verfahren wegen Staatsschutzsachen anhängig.

 

Bei ihrem Treffen

befassten sich Ministerin Kolb und Senatorin von der Aue außerdem mit Fragen

der Sozialgerichtsbarkeit. ¿Die hohen Verfahrenseingänge an den Sozialgerichten

stellen nicht nur die Justizverwaltung im Land Berlin vor besondere Aufgaben¿,

sagte von der Aue. ¿Es dreht sich um ein generelles Problem des Sozialrechts,

das sich nicht allein mit einer Aufstockung an den Sozialgerichten lösen

lässt.¿

 

Die Justizministerkonferenz

der Länder hatte im November 2008 beschlossen, eine Länder-Arbeitsgruppe

einzurichten. Die Arbeitsgruppe soll Maßnahmen vorschlagen, die die Belastung

an den Sozialgerichten vermindern und die Effizienz steigern. ¿Die Situation an

den Sozialgerichten ist unbefriedigend¿, sagte Kolb. ¿Viele Regelungen des

Sozialgesetzbuches II sind in der Praxis schwer zu handhaben. Einige Normen

sind schwer verständlich, so dass gerichtliche Verfahren beinahe unausweichlich

sind.¿

 

Die Arbeitsgruppe

soll Änderungen des Prozessrechts und des Sozialrechts sowie der

Verfahrenspraxen an den Arbeitsagenturen ausarbeiten und den Sozialministern

zur Beschlussfassung empfehlen. ¿Wir stellen uns jetzt der Aufgabe und erarbeiten

Lösungsvorschläge, die an der wirklichen Ursache ansetzen¿, sagte von der Aue.

¿Wir erhoffen uns, schon zum Jahresende die Ergebnisse vorzustellen. Berlin

wird dabei treibende Kraft sein.¿ Den Vorsitz dieser Arbeitsgruppe hat das Land

Berlin übernommen.

 

 

 

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Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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