Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Kolb: ?Wichtige Normverdeutlichung?
07.05.2015, Magdeburg – 21
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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Magdeburg.
?Im
Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit brauchen wir Prävention.
Und wir brauchen den Schutz des Strafrechts.? Vor der entscheidenden Sitzung
des Bundesrats hat sich Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb
nochmals dafür stark gemacht, sogenannte Hass- und Vorurteilskriminalität durch
eine Änderung des Strafgesetzbuchs noch besser zu bekämpfen. ?Wenn der für die
Strafzumessung einschlägige § 46 des Strafgesetzbuches um rassistische, fremdenfeindliche
und sonstige menschenverachtende Beweggründe ergänzt wird, ist das viel mehr
als Symbolpolitik.?
Die Änderung diene der Normverdeutlichung. ?Wir sorgen mit
den Mitteln des Strafrechts tatsächlich dafür, dass solche Straftaten konsequent
verfolgt und bestraft werden.? Den Tätern werde klargemacht, dass die
demokratische Gesellschaft extremistische Angriffe nicht toleriert. Zugleich signalisiere
die Gesetzesänderung den betroffenen Opfern, dass ihre Ängste gehört werden.
Gemeinsam
mit anderen Ländern hatte sich Sachsen-Anhalt über Jahre dafür stark gemacht,
Hass- und Vorurteilskriminalität besser zu bekämpfen. Mit dem jetzt
vorliegenden Gesetzentwurf werde nicht nur eine Konsequenz aus den Feststellungen
des NSU-Untersuchungsausschusses gezogen, sondern auch eine Forderung der
Länder aufgenommen, sagte Kolb.
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