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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Elektronischer Rechtsverkehr
jetzt an allen Verwaltungsgerichten

01.10.2009, Magdeburg – 80

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 080/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 080/09

 

 

 

Magdeburg, den 1. Oktober 2009

 

 

 

Elektronischer Rechtsverkehr

jetzt an allen Verwaltungsgerichten

 

Magdeburg (MJ) . Von heute an können auch bei dem Verwaltungsgericht Halle

auf elektronischem Weg rechtswirksam Klagen erhoben, Anträge gestellt und

Schriftsätze eingereicht werden. Damit ist dies jetzt in der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit

des Landes Sachsen-Anhalt möglich. In Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht

und dem Verwaltungsgericht Magdeburg hat die elektronische Kommunikation

bereits zum 1. März 2009 Einzug gehalten.

 

Die Nutzung elektronischer Medien gewinne im Alltag immer

mehr an Bedeutung. Dem stelle sich die Justiz, betonte Justizministerin

Professor Angela Kolb. ¿Kommunikation wird schneller, Postlaufzeiten entfallen.

Die Teilnehmer werden die Unabhängigkeit von gerichtlichen Öffnungszeiten

schätzen lernen¿, sagte die Ministerin.

 

Erreichbar ist das Verwaltungsgericht Halle - wie auch

alle anderen Gerichte, die am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen - über

das sogenannte ¿Elek-tronische Gerichts- und Verwaltungspostfach¿ (EGVP).

Verfahrensbeteiligte, die nicht nur Dokumente an das Gericht übermitteln,

sondern umgekehrt auch von diesem erhalten möchten, benötigen ein eigenes elektronisches

Postfach. Die Software dafür kann kostenfrei unter www.egvp.de

heruntergeladen werden. EGVP ist eigens für die sichere rechtsverbindliche

Kommunikation im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs entwickelt worden.

 

Zu einer rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation

gehört gerade in gerichtlichen Verfahren regelmäßig auch die elektronische

Signatur, um Authentizität und Integrität von Dokumenten zu gewährleisten. Sie

tritt als qualifizierte elektronische Signatur an die Stelle der eigenhändigen

Unterschrift. Um elektronische Dokumente qualifiziert signieren zu können,

werden Signaturkarten, Kartenlesegeräte und ggf. eine entsprechende

Signatursoftware benötigt.

 

Weitere Informationen zum elektronischen

Rechtsverkehr finden Sie unter www.mj.sachsen-anhalt.de

sowie für die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch auf den Internetseiten des Oberverwaltungsgerichts unter www.justiz.sachsen-anhalt.de/ovg.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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