Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Elektronischer Rechtsverkehr
jetzt an allen Verwaltungsgerichten
01.10.2009, Magdeburg – 80
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 080/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 080/09
Magdeburg, den 1. Oktober 2009
Elektronischer Rechtsverkehr
jetzt an allen Verwaltungsgerichten
Magdeburg (MJ) . Von heute an können auch bei dem Verwaltungsgericht Halle
auf elektronischem Weg rechtswirksam Klagen erhoben, Anträge gestellt und
Schriftsätze eingereicht werden. Damit ist dies jetzt in der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit
des Landes Sachsen-Anhalt möglich. In Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht
und dem Verwaltungsgericht Magdeburg hat die elektronische Kommunikation
bereits zum 1. März 2009 Einzug gehalten.
Die Nutzung elektronischer Medien gewinne im Alltag immer
mehr an Bedeutung. Dem stelle sich die Justiz, betonte Justizministerin
Professor Angela Kolb. ¿Kommunikation wird schneller, Postlaufzeiten entfallen.
Die Teilnehmer werden die Unabhängigkeit von gerichtlichen Öffnungszeiten
schätzen lernen¿, sagte die Ministerin.
Erreichbar ist das Verwaltungsgericht Halle - wie auch
alle anderen Gerichte, die am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen - über
das sogenannte ¿Elek-tronische Gerichts- und Verwaltungspostfach¿ (EGVP).
Verfahrensbeteiligte, die nicht nur Dokumente an das Gericht übermitteln,
sondern umgekehrt auch von diesem erhalten möchten, benötigen ein eigenes elektronisches
Postfach. Die Software dafür kann kostenfrei unter www.egvp.de
heruntergeladen werden. EGVP ist eigens für die sichere rechtsverbindliche
Kommunikation im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs entwickelt worden.
Zu einer rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation
gehört gerade in gerichtlichen Verfahren regelmäßig auch die elektronische
Signatur, um Authentizität und Integrität von Dokumenten zu gewährleisten. Sie
tritt als qualifizierte elektronische Signatur an die Stelle der eigenhändigen
Unterschrift. Um elektronische Dokumente qualifiziert signieren zu können,
werden Signaturkarten, Kartenlesegeräte und ggf. eine entsprechende
Signatursoftware benötigt.
Weitere Informationen zum elektronischen
Rechtsverkehr finden Sie unter www.mj.sachsen-anhalt.de
sowie für die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch auf den Internetseiten des Oberverwaltungsgerichts unter www.justiz.sachsen-anhalt.de/ovg.
Impressum:
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