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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Kolb: Anti-Nazi-Symbole nicht
verfolgen

01.12.2006, Magdeburg – 85

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 085/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 085/06

 

 

 

Magdeburg, den 1. Dezember 2006

 

 

 

Kolb: Anti-Nazi-Symbole nicht

verfolgen

 

Magdeburg

(MJ). Sachsen-Anhalts

Justizministerin Professor Angela Kolb hat sich dafür ausgesprochen, die

Verwendung von Anti-Nazi-Symbolen wie durchgestrichenen Hakenkreuzen nicht

strafrechtlich zu verfolgen. In einem Brief an Bundesjustizministerin Brigitte

Zypries spricht sich Kolb für eine rechtliche Klarstellung des § 86 a StGB

durch den Gesetzgeber aus. ¿Ich halte es für ein falsches Signal, dass das

Engagement von Personen gegen Rechtsextremismus strafrechtlich verfolgt wird¿,

schreibt Kolb in dem Brief an die Bundesministerin. Aus Anlass des zweiten

¿Rundes Tisches gegen Rechtsextremismus¿ informierte sie heute in Magdeburg

über das Schreiben.

 

Da

die Fallzahlen politisch motivierter Straf- und Gewaltdelikte in Sachsen-Anhalt

bedauerlicherweise immer weiter ansteigen, wolle sie die Anstrengungen zur Bekämpfung

des Rechtsextremismus verstärken. ¿Daher bin ich an einer gesetzgeberischen

Klarstellung interessiert, dass das Handeln von Personen, die demonstrativ ihre

Ablehnung gegenüber verfassungswidrigen Organisationen zeigen wollen, nicht von

dem Straftatbestand des § 86 erfasst ist¿, sagte Kolb  vor den Teilnehmern des

¿Runden Tisches¿, der Ministerium der Justiz zusammen kam. , zu dem Vereine und

Verbände ins Ministerium der Justiz eingeladen worden waren

 

Die

Runde, zu der Vertreter der Justiz, aus der Wissenschaft und von Vereinen und

Verbänden gehören, vereinbarte, den Austausch fortzusetzen.

 

Hintergrund:

 

Das

Landgericht Stuttgart hatte Ende Oktober einen Versandhändler wegen des Handels

mit verfassungswidrigen Kennzeichen verurteilt, der u.a. T-Shirts, Anstecker

und Aufklebern mit durchgestrichenem Hakenkreuz im Angebot hatte. Das Urteil

hatte vor allem bei Organisationen, Vereinen und Verbänden, die sich gegen den

Rechtsextremismus engagieren, Unverständnis und Verunsicherung hervorgerufen.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium

der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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