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Opferschutz in Sachsen-Anhalt - Ministerin
Kolb: Opferschutz ist ein zentrales Anliegen der Justiz
17.11.2010, Magdeburg – 95
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 095/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 095/10
Magdeburg, den 10. November 2010
Opferschutz in Sachsen-Anhalt - Ministerin
Kolb: Opferschutz ist ein zentrales Anliegen der Justiz
Magdeburg (MJ). Das Ministerium der Justiz legt zum ersten Mal einen Opferschutzbericht
für Sachsen-Anhalt vor. Er ist eine Bestandaufnahme der bisherigen Aktivitäten,
informiert über aktuelle Vorhaben und zeigt Perspektiven auf. ¿Justiz und
Rechtspolitik in Sachsen-Anhalt haben verinnerlicht, dass den Opfern von
Straftaten unser Mitgefühl, unsere Hilfe und unser Schutz gehören müssen. Der
Bericht zeigt, dass in den vergangenen Jahren in unserem Bundesland viel für
den Opferschutz getan wurde. Wir können heute eine gute In-frastruktur
vorweisen und verfügen über ein tragfähiges Netzwerk mit vielen kompetenten
Partnern¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb.
Der umfangreiche Bericht macht deutlich: Opferschutz hat
viele Facetten. ¿Da die meisten Menschen völlig unvorbereitet Opfer einer
Straftat werden, müssen sie zunächst von möglichen Hilfsangeboten erfahren¿, so
Ministerin Kolb. ¿Deshalb sind in den vergangenen Jahren verschiedene
Informationsmaterialien entwickelt und herausgegeben worden.¿ Dazu zählt das
¿Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten¿, welches nach einer
Straftat umgehend an Opfer ausgehändigt wird. Sein Inhalt ist bundesweit
abgestimmt, in der Fassung für Sachsen-Anhalt wurde es aber erweitert und
konkretisiert.
Einen wichtigen Stellenwert nimmt der Opferschutz auch bei
der Aufklärung von Straftaten ein. Prämisse ist es, Opfer behutsam
einzubeziehen, ohne den rechtsstaatlichen Grundsatz der Unschuldvermutung zu
missachten. Ministerin Kolb: ¿Sachsen-Anhalt hat sich bemüht, die vorhandenen
Spielräume bestmöglich zu nutzen. Dazu gehören die Möglichkeit zu
Videovernehmungen, beschleunigte Verfahren und die Einrichtung gesonderter
Opferbetreuungsräume, wie es sie an den Landgerichten Magdeburg, Dessau-Roßlau
und Stendal und im Justizzentrum Halle gibt.¿
Große Anstrengungen wurden im Bereich alternativer
Konfliktlösungen unternommen, so beim Täter-Opfer-Ausgleich. Er wird in
Sachsen-Anhalt flächendeckend und zumeist durch freie Träger durchgeführt. Im
vergangenen Jahr gab es insgesamt 1.137 Fälle, bei knapp einem Drittel davon
waren Jugendliche beteiligt. ¿Wegen seiner erzieherischen Wirkung kommt dem
Täter-Opfer-Ausgleich in Jugendstrafverfahren besondere Bedeutung zu¿, sagt
Ministerin Kolb. ¿Gerade im Bereich der Jugendlichen und Heranwachsenden ist
die Prävention der beste Opferschutz. Denn ohne Täter gibt es letztlich keine Opfer.¿
Bewährt hat sich die Einrichtung so genannter ¿Schülergremien¿, deren Aufbau
2007 in der Region Halberstadt begann. Im vergangenen Jahr sind von den
ausgebildeten ¿Schülerrichtern¿ insgesamt 54 Fälle verhandelt worden.
Bundesweit beispielhaft sind die Beratung und Betreuung
von Opfern durch den Sozialen Dienst der Justiz. ¿Hier ist in den vergangenen
Jahren Pionierarbeit geleistet worden¿, so Justizministerin Kolb. Bei 37,6
Prozent aller Fälle, mit denen die Opferberater im vergangenen Jahr
konfrontiert wurden, handelte es sich um Sexualdelikte, bei 29,4 Prozent um
Körperverletzungen. Bei den übrigen Delikten ging es um Stalking, Raub und
Erpressung, Tötungs- sowie Eigentums- und Vermögensdelikte.
¿Wir brauchen in Sachen Opferschutz den Vergleich mit
anderen Bundesländern nicht scheuen¿, fasst Ministerin Kolb die Bilanz
zusammen. ¿Das Land sollte künftig in regelmäßigen Abständen einen
Opferschutzbericht erstellen und in diesen auch die Aktivitäten weiterer
Ressorts aufnehmen.¿
Hintergrund
Justizministerin Kolb wird den Opferschutzbericht am
kommenden Freitag, dem 12. November 2010, im Rahmen einer Regierungserklärung
im Landtag von Sachsen-Anhalt vorstellen. Nach Rheinland-Pfalz, Niedersachsen
und Schleswig-Holstein ist Sachsen-Anhalt das vierte Bundesland, das eine
Bilanz für seine Arbeit im Bereich Opferschutz vorlegt und daraus
Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit zieht.
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