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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Opferschutz in Sachsen-Anhalt - Ministerin
Kolb: Opferschutz ist ein zentrales Anliegen der Justiz

17.11.2010, Magdeburg – 95

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 095/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 095/10

 

 

 

Magdeburg, den 10. November 2010

 

 

 

Opferschutz in Sachsen-Anhalt - Ministerin

Kolb: Opferschutz ist ein zentrales Anliegen der Justiz

 

Magdeburg (MJ). Das Ministerium der Justiz legt zum ersten Mal einen Opferschutzbericht

für Sachsen-Anhalt vor. Er ist eine Bestandaufnahme der bisherigen Aktivitäten,

informiert über aktuelle Vorhaben und zeigt Perspektiven auf. ¿Justiz und

Rechtspolitik in Sachsen-Anhalt haben verinnerlicht, dass den Opfern von

Straftaten unser Mitgefühl, unsere Hilfe und unser Schutz gehören müssen. Der

Bericht zeigt, dass in den vergangenen Jahren in unserem Bundesland viel für

den Opferschutz getan wurde. Wir können heute eine gute In-frastruktur

vorweisen und verfügen über ein tragfähiges Netzwerk mit vielen kompetenten

Partnern¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb.

 

Der umfangreiche Bericht macht deutlich: Opferschutz hat

viele Facetten. ¿Da die meisten Menschen völlig unvorbereitet Opfer einer

Straftat werden, müssen sie zunächst von möglichen Hilfsangeboten erfahren¿, so

Ministerin Kolb. ¿Deshalb sind in den vergangenen Jahren verschiedene

Informationsmaterialien entwickelt und herausgegeben worden.¿ Dazu zählt das

¿Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten¿, welches nach einer

Straftat umgehend an Opfer ausgehändigt wird. Sein Inhalt ist bundesweit

abgestimmt, in der Fassung für Sachsen-Anhalt wurde es aber erweitert und

konkretisiert.

 

Einen wichtigen Stellenwert nimmt der Opferschutz auch bei

der Aufklärung von Straftaten ein. Prämisse ist es, Opfer behutsam

einzubeziehen, ohne den rechtsstaatlichen Grundsatz der Unschuldvermutung zu

missachten. Ministerin Kolb: ¿Sachsen-Anhalt hat sich bemüht, die vorhandenen

Spielräume bestmöglich zu nutzen. Dazu gehören die Möglichkeit zu

Videovernehmungen, beschleunigte Verfahren und die Einrichtung gesonderter

Opferbetreuungsräume, wie es sie an den Landgerichten Magdeburg, Dessau-Roßlau

und Stendal und im Justizzentrum Halle gibt.¿

 

Große Anstrengungen wurden im Bereich alternativer

Konfliktlösungen unternommen, so beim Täter-Opfer-Ausgleich. Er wird in

Sachsen-Anhalt flächendeckend und zumeist durch freie Träger durchgeführt. Im

vergangenen Jahr gab es insgesamt 1.137 Fälle, bei knapp einem Drittel davon

waren Jugendliche beteiligt. ¿Wegen seiner erzieherischen Wirkung kommt dem

Täter-Opfer-Ausgleich in Jugendstrafverfahren besondere Bedeutung zu¿, sagt

Ministerin Kolb. ¿Gerade im Bereich der Jugendlichen und Heranwachsenden ist

die Prävention der beste Opferschutz. Denn ohne Täter gibt es letztlich keine Opfer.¿

Bewährt hat sich die Einrichtung so genannter ¿Schülergremien¿, deren Aufbau

2007 in der Region Halberstadt begann. Im vergangenen Jahr sind von den

ausgebildeten ¿Schülerrichtern¿ insgesamt 54 Fälle verhandelt worden.

 

Bundesweit beispielhaft sind die Beratung und Betreuung

von Opfern durch den Sozialen Dienst der Justiz. ¿Hier ist in den vergangenen

Jahren Pionierarbeit geleistet worden¿, so Justizministerin Kolb. Bei 37,6

Prozent aller Fälle, mit denen die Opferberater im vergangenen Jahr

konfrontiert wurden, handelte es sich um Sexualdelikte, bei 29,4 Prozent um

Körperverletzungen. Bei den übrigen Delikten ging es um Stalking, Raub und

Erpressung, Tötungs- sowie Eigentums- und Vermögensdelikte.

 

¿Wir brauchen in Sachen Opferschutz den Vergleich mit

anderen Bundesländern nicht scheuen¿, fasst Ministerin Kolb die Bilanz

zusammen. ¿Das Land sollte künftig in regelmäßigen Abständen einen

Opferschutzbericht erstellen und in diesen auch die Aktivitäten weiterer

Ressorts aufnehmen.¿

 

Hintergrund

 

Justizministerin Kolb wird den Opferschutzbericht am

kommenden Freitag, dem 12. November 2010, im Rahmen einer Regierungserklärung

im Landtag von Sachsen-Anhalt vorstellen. Nach Rheinland-Pfalz, Niedersachsen

und Schleswig-Holstein ist Sachsen-Anhalt das vierte Bundesland, das eine

Bilanz für seine Arbeit im Bereich Opferschutz vorlegt und daraus

Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit zieht.

 

 

 

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