Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Erfolgreicher Start für
Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen
22.08.2007, Magdeburg – 52
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 052/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 052/07
Magdeburg, den 22. August 2007
Erfolgreicher Start für
Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen
Staßfurt (MJ). Das Gemeinsame Mahngericht der drei mitteldeutschen
Länder in Staßfurt (Sachsen-Anhalt) ist erfolgreich gestartet. 38.871 Anträge
wurden in den ersten drei Monaten bearbeitet. Seit dem 1. Mai 2007 ist die
Außenstelle Staßfurt des Amtsgerichts Aschersleben für die automatisierte
Bearbeitung sämtlicher Mahnverfahren der Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen
sowie für die Mahnverfahren aus Thüringen, die in einer nur maschinell lesbaren
Form beantragt werden, zuständig. Die Grundlage der Kooperation ist ein von den
drei Ländern abgeschlossener Staatsvertrag.
¿Dass der Mahnantrag per Mausklick jetzt in ganz
Mitteldeutschland möglich ist, baut den Standortfaktor Recht in der Region
weiter aus. Das ist für die Entwicklung der Wirtschaft wichtig¿, betonte
Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb.
Sachsens Justizminister Geert Mackenroth hob hervor: ¿Die
Justiz öffnet die Tür zum elektronischen Rechtsverkehr und macht sich fit für
die Zukunft. Das automatisierte Mahnverfahren beschleunigt die Verfahren und
ist kostengünstiger als die bisherige manuelle Bearbeitung. Mahnbescheide
können künftig rund um die Uhr vom heimischen Computer aus online beantragt werden.¿
Thüringens Justizminister Harald Schliemann hob hervor,
dass das gemeinsame Mahngericht langfristig der wirtschaftlichste Weg sowohl für
die Thüringer Justiz als auch für die Thüringer Wirtschaftsunternehmen ist. Die
Attraktivität des gemeinsamen Mahngerichtes liegt für dessen Nutzer vor allem
in der bequemen Handhabung via Internet und den kurzen Bearbeitungszeiten.
Hintergrund:
Das zivilgerichtliche Mahnverfahren soll dem Gläubiger von
Geldforderungen schnell und einfach ohne mündliche Verhandlung eines Gerichts
zu einem Vollstreckungstitel verhelfen, wenn der Schuldner die Forderung nicht
ernstlich bestreitet, sie aber nicht erfüllen will oder kann.
Sachsen-Anhalt hat beim Mahngericht in Staßfurt ein automatisiertes
Verfahren eingeführt, mit dessen Hilfe Mahnbescheide innerhalb von 24 Stunden
erlassen werden können. Seit Oktober 2005 werden alle Mahnanträge aus
Sachsen-Anhalt hier automatisiert bearbeitet. Das Verfahren verkürzt
Bearbeitungszeiten und reduziert Fehlerquellen.
In Thüringen und Sachsen erfolgte die Bearbeitung bisher
dezentral und manuell an den Amtsgerichten. In Sachsen-Anhalt fallen jährlich
rund 90.000 Mahnanträge an, in Sachsen rund 127.000 und in Thüringen rund 61.000 Verfahren.
Mahnanträge können online unter www.online-mahnantrag.de mittels
einer speziellen Software im Datenträgeraustauschverfahren oder mit Hilfe eines
Papierformulars gestellt werden.
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