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Ministerin Kolb: Selbstbestimmung
der Patienten achten
28.10.2008, Magdeburg – 73
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 073/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 073/08
Magdeburg, den 28. Oktober 2008
Ministerin Kolb: Selbstbestimmung
der Patienten achten
Magdeburg
(MJ). Sachsen-Anhalts
Justizministerin Professor Angela Kolb hat davor gewarnt, die Chance auf die
dringend notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung zu vergeben. ¿Eine
gesetzliche Regelung ist überfällig¿, sagte Kolb. ¿Wir brauchen eine breite
gesellschaftliche Debatte über die schwierige Abwägung zwischen dem Schutz des
Lebens und dem Grundsatz der Selbstbestimmung. Sie muss in ein Gesetz münden,
das den Betroffenen Sicherheit gibt und ihr Selbstbestimmungsrecht achtet¿, sagte
die Ministerin am Rande einer gemeinsamen Fachtagung der Betreuungsvereine und
-behörden des Landes Sachsen-Anhalt in Wernigerode.
Dem Bundestag lägen zwei Entwürfe vor, die auf die Frage,
in welchen Fällen eine Patientenverfügung gelten soll, unterschiedliche
Antworten geben. Kolb stellte sich hinter den vom SPD-Abgeordneten Joachim
Stünker und mehr als 200 Abgeordneten mehrerer Fraktionen im Sommer
eingebrachten Entwurf. Dieser setze zu Recht auf eine größtmögliche
Selbstbestimmung der Bürger.
Überbürokratisierung
dagegen schaffe nur scheinbar zusätzliche Sicherheit, kommentierte Kolb den vor
wenigen Tagen von einer Parlamentariergruppe um den CDU-Abgeordneten Wolfgang
Bosbach vorgelegten zweiten Gesetzesentwurf zum Thema Patientenverfügung. ¿Wer
zu viele Vorbehalte in ein Gesetz formuliert, schafft nicht mehr
Rechtssicherheit, sondern vor allem neue Streitfälle und neue Unsicherheit in
dieser existenziell wichtigen Frage.¿ Der Bosbach-Entwurf setzt auf ein
Zwei-Stufen-Modell: Schriftlich vorliegende Patientenverfügungen, die ohne
vorherige ärztliche Beratung und ohne notarielle Beurkundung verfasst wurden,
sollen nur dann Geltung haben, wenn eine tödlich verlaufende Krankheit vorliegt
oder der Patient endgültig sein Bewusstsein verloren hat.
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