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Modernes Gesetz zu Rechtsberatung
23.08.2006, Magdeburg – 65
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 065/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 065/06
Magdeburg, den 23. August 2006
Modernes Gesetz zu Rechtsberatung
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerium begrüßt den Beschluss
der Bundesregierung, ein Rechtsdienstleistungsgesetz auf den Weg zu bringen,
warnt aber zugleich vor zu großen Lockerungen.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf
schreibt fest, dass der Kernbereich der rechtlichen Beratung weiterhin Anwälten
vorbehalten bleibt. Zugleich ermöglicht er erstmals die kostenlose
Rechtsberatung in der Familie und im Freundeskreis sowie für karitative Zwecke.
¿Das Recht hier anzupassen, ist richtig¿, sagte Justiz-Staatssekretär Burkhard
Lischka in Magdeburg. Es handele sich um eine zeitgemäße Regelung, die ein längst
überholtes Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 ablöse.
Zudem sollen Rechtsdienstleistungen erlaubt werden, die
lediglich Nebenleistungen im Geschäftsbetrieb darstellen. So sollen Architekten
über Baurecht aufklären, Banken zu Fragen der Unternehmensnachfolge beraten
dürfen. Lischka forderte, die Ausnahmen in diesem Bereich eng zu begrenzen. Es
sei richtig, dass qualifizierter juristischer Rat und die Vertretung vor Gericht
auch künftig durch Rechtsanwälte sichergestellt werden sollen. Hiervon
zulässige Ausnahmen könnten nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommen.
Im Hinblick auf Überlegungen, beispielsweise erbrechtliche Beratung durch
Banken zuzulassen, sagte Lischka: ¿Ich käme nicht auf die Idee, mein Testament
durch einen Bankangestellten aufsetzen zu lassen. Genauso wenig, wie ich von
einem Anwalt erwarte, mich in Geldanlage-Fragen zu beraten.¿
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