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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Modernes Gesetz zu Rechtsberatung

23.08.2006, Magdeburg – 65

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 065/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 065/06

 

 

 

Magdeburg, den 23. August 2006

 

 

 

Modernes Gesetz zu Rechtsberatung

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerium begrüßt den Beschluss

der Bundesregierung, ein Rechtsdienstleistungsgesetz auf den Weg zu bringen,

warnt aber zugleich vor zu großen Lockerungen.

 

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf

schreibt fest, dass der Kernbereich der rechtlichen Beratung weiterhin Anwälten

vorbehalten bleibt. Zugleich ermöglicht er erstmals die kostenlose

Rechtsberatung in der Familie und im Freundeskreis sowie für karitative Zwecke.

¿Das Recht hier anzupassen, ist richtig¿, sagte Justiz-Staatssekretär Burkhard

Lischka in Magdeburg. Es handele sich um eine zeitgemäße Regelung, die ein längst

überholtes Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 ablöse.

 

Zudem sollen Rechtsdienstleistungen erlaubt werden, die

lediglich Nebenleistungen im Geschäftsbetrieb darstellen. So sollen Architekten

über Baurecht aufklären, Banken zu Fragen der Unternehmensnachfolge beraten

dürfen. Lischka forderte, die Ausnahmen in diesem Bereich eng zu begrenzen. Es

sei richtig, dass qualifizierter juristischer Rat und die Vertretung vor Gericht

auch künftig durch Rechtsanwälte sichergestellt werden sollen. Hiervon

zulässige Ausnahmen könnten nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommen.

Im Hinblick auf Überlegungen, beispielsweise erbrechtliche Beratung durch

Banken zuzulassen, sagte Lischka: ¿Ich käme nicht auf die Idee, mein Testament

durch einen Bankangestellten aufsetzen zu lassen. Genauso wenig, wie ich von

einem Anwalt erwarte, mich in Geldanlage-Fragen zu beraten.¿

 

 

 

 

 

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Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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