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JVA Burg für Gefangene ab drei
Jahren Haftdauer
16.04.2009, Magdeburg – 27
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 027/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 027/09
Magdeburg, den 16. April 2009
JVA Burg für Gefangene ab drei
Jahren Haftdauer
Burg (MJ). In der neuen Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg
werden Gefangene untergebracht, die zu Freiheitsstrafen von mehr als drei
Jahren verurteilt worden sind. ¿Damit wird die Justizvollzugsanstalt Burg von
Beginn an voll ausgelastet sein¿, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin
Professor Angela Kolb am Donnerstag in Magdeburg. ¿Wir werden in Burg rund 600
Gefangene aufnehmen und damit die anderen Gefängnisse in Sachsen-Anhalt
entlasten können.¿
Als Grundlage für die Belegung der JVA
Burg dient der Vollstreckungsplan, der die Zuständigkeiten der einzelnen
Gefängnisse in Sachsen-Anhalt bestimmt. ¿Nach dem neuen Vollstreckungsplan hat
die Zahl der Gefangenen, die zu längeren Freiheitsstrafen verurteilt wurden,
deutlich zugenommen¿, sagte Kolb. Die Gesamtzahl der Gefangenen nahm im
Vergleich zum Vorjahr ab. Allerdings verringerte sich die Zahl der erwachsenen
Strafgefangenen kaum. ¿Wir haben vor allem weniger Jugendstrafgefangene und
Untersuchungshäftlinge in unseren Gefängnissen sitzen¿, sagte Kolb.
Die konstant hohe Zahl der erwachsenen
Strafgefangenen führte dazu, dass nun im Vollstreckungsplan festgelegt wurde,
dass die JVA Burg für Häftlinge ab einer Freiheitsstrafe von drei Jahren
zuständig sein wird. Ursprünglich hatte der Entwurf des Vollstreckungsplans
vorgesehen, dass Gefangene ab einer Haftdauer von zwei Jahren in der JVA Burg
inhaftiert sein werden. ¿Hätten wir den Vollstreckungsplan nicht den aktuellen
Entwicklungen angepasst, wäre die JVA Burg um etwa 150 Gefangene überbelegt¿,
sagte Kolb. ¿Und um Überbelegungen in unseren Gefängnissen zu vermeiden, haben
wir die neue JVA Burg gebaut.¿
Die Zuständigkeit der
Justizvollzugsanstalten richtet sich in allen Bundesländern nach dem jeweiligen
Vollstreckungsplan. Dieser legt nach Kriterien wie der Herkunft aus den
Amtsgerichtsbezirken und der Haftdauer fest, welches Gefängnis für den Vollzug
der Freiheitsstrafe zuständig ist. Damit wird zugleich auch bestimmt, welcher
Richter die Entscheidungen in Vollzugsangelegenheiten trifft.
Der Neubau der JVA Burg ist auf einem
rund 220.000 Quadratmeter großen Areal an der Autobahn 2 Berlin-Hannover
entstanden. Sie wird neben Hafthäusern für den Standard- und den
Wohngruppenvollzug auch über weiträumige Sportanlagen, Werkbereiche und ein
hochmodernes Sicherheitssystem verfügen. Die JVA Burg wird männliche erwachsene
Gefangene mit einer langen ¿ auch lebenslangen ¿ Freiheitsstrafe, Gefangene mit
einem hohen Gefährdungspotential und Häftlinge aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und
Thüringen aufnehmen, die zu Sicherungsverwahrung verurteilt wurden.
Untersuchungshaft und offener Vollzug sind dagegen nicht vorgesehen. Bei einem
Tag der offenen Tür kann das neue Gefängnis am 9. Mai besichtigt werden.
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