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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

JVA Burg für Gefangene ab drei
Jahren Haftdauer

16.04.2009, Magdeburg – 27

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 027/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 027/09

 

 

 

Magdeburg, den 16. April 2009

 

 

 

JVA Burg für Gefangene ab drei

Jahren Haftdauer

 

 

 

Burg (MJ). In der neuen Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg

werden Gefangene untergebracht, die zu Freiheitsstrafen von mehr als drei

Jahren verurteilt worden sind. ¿Damit wird die Justizvollzugsanstalt Burg von

Beginn an voll ausgelastet sein¿, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin

Professor Angela Kolb am Donnerstag in Magdeburg. ¿Wir werden in Burg rund 600

Gefangene aufnehmen und damit die anderen Gefängnisse in Sachsen-Anhalt

entlasten können.¿

 

Als Grundlage für die Belegung der JVA

Burg dient der Vollstreckungsplan, der die Zuständigkeiten der einzelnen

Gefängnisse in Sachsen-Anhalt bestimmt. ¿Nach dem neuen Vollstreckungsplan hat

die Zahl der Gefangenen, die zu längeren Freiheitsstrafen verurteilt wurden,

deutlich zugenommen¿, sagte Kolb. Die Gesamtzahl der Gefangenen nahm im

Vergleich zum Vorjahr ab. Allerdings verringerte sich die Zahl der erwachsenen

Strafgefangenen kaum. ¿Wir haben vor allem weniger Jugendstrafgefangene und

Untersuchungshäftlinge in unseren Gefängnissen sitzen¿, sagte Kolb.

 

Die konstant hohe Zahl der erwachsenen

Strafgefangenen führte dazu, dass nun im Vollstreckungsplan festgelegt wurde,

dass die JVA Burg für Häftlinge ab einer Freiheitsstrafe von drei Jahren

zuständig sein wird. Ursprünglich hatte der Entwurf des Vollstreckungsplans

vorgesehen, dass Gefangene ab einer Haftdauer von zwei Jahren in der JVA Burg

inhaftiert sein werden. ¿Hätten wir den Vollstreckungsplan nicht den aktuellen

Entwicklungen angepasst, wäre die JVA Burg um etwa 150 Gefangene überbelegt¿,

sagte Kolb. ¿Und um Überbelegungen in unseren Gefängnissen zu vermeiden, haben

wir die neue JVA Burg gebaut.¿

 

Die Zuständigkeit der

Justizvollzugsanstalten richtet sich in allen Bundesländern nach dem jeweiligen

Vollstreckungsplan. Dieser legt nach Kriterien wie der Herkunft aus den

Amtsgerichtsbezirken und der Haftdauer fest, welches Gefängnis für den Vollzug

der Freiheitsstrafe zuständig ist. Damit wird zugleich auch bestimmt, welcher

Richter die Entscheidungen in Vollzugsangelegenheiten trifft.

 

Der Neubau der JVA Burg ist auf einem

rund 220.000 Quadratmeter großen Areal an der Autobahn 2 Berlin-Hannover

entstanden. Sie wird neben Hafthäusern für den Standard- und den

Wohngruppenvollzug auch über weiträumige Sportanlagen, Werkbereiche und ein

hochmodernes Sicherheitssystem verfügen. Die JVA Burg wird männliche erwachsene

Gefangene mit einer langen ¿ auch lebenslangen ¿ Freiheitsstrafe, Gefangene mit

einem hohen Gefährdungspotential und Häftlinge aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und

Thüringen aufnehmen, die zu Sicherungsverwahrung verurteilt wurden.

Untersuchungshaft und offener Vollzug sind dagegen nicht vorgesehen. Bei einem

Tag der offenen Tür kann das neue Gefängnis am 9. Mai besichtigt werden.

 

 

 

 

 

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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