Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Bundesrat - Kolb:
Vertragsabschluss am Telefon muss künftig schriftlich bestätigt werden

27.05.2011, Magdeburg – 25

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.:

025/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Justiz und

Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 025/11

 

 

 

Magdeburg, den 27. Mai 2011

 

 

 

Bundesrat - Kolb:

Vertragsabschluss am Telefon muss künftig schriftlich bestätigt werden

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalt unterstützt auf der heutigen Bundesratssitzung

einen Gesetzentwurf, welcher Verbraucher noch besser vor unerlaubter Telefonwerbung

schützen soll. Er sieht vor, dass telefonisch abgeschlossene Verträge künftig

innerhalb von zwei Wochen vom Verbraucher in Textform bestätigt werden müssen.

Ansonsten kommt der Vertrag nicht zustande. Justizministerin Prof. Dr. Angela

Kolb: ¿Jeder Verbraucher erhält so die Möglichkeit, noch einmal in Ruhe zu

überlegen, ob er den Vertrag wirklich abschließen will. Mit der Abzocke durch unseriöse

Anbieter ist damit Schluss. Überrumplungsaktionen werden keinen Sinn mehr

machen.¿

 

Die Situation kennt jeder: Das Telefon klingelt und die

Stimme am anderen Ende der Leitung bietet ein auf den ersten Blick günstiges Produkt

an. Ein Vertragsabschluss ist ihr Ziel. Die Stimme klingt freundlich und sehr

überzeugend, manchmal auch fordernd und einschüchternd. Zeit zum Abwägen gibt

sie nicht, weil das Angebot angeblich nur wenige Tage gilt. Manch einen Angerufenen

überfordert diese Situation. Er willigt spontan in ein Geschäft ein, welches er

unter normalen Umständen vielleicht nicht abgeschlossen hätte und dessen

Tragweite er oft nicht überblickt. Zwar bleibt ihm das bei Fernabsatzgeschäften

bestehende Widerrufsrecht. ¿Doch das bietet keinen ausreichenden Schutz, gerade

weil der Betroffene sich oft nicht bewusst war, einen Vertrag geschlossen zu

haben¿, so Ministerin Kolb. ¿Bei Verbraucherschutzorganisationen auch in

Sachsen-Anhalt gehen immer wieder Beschwerden ein, dass beispielsweise der

Widerruf gegen ein Telefongeschäft angeblich nicht angekommen oder nicht fristgerecht

erfolgt sei.¿

 

Der heute im Bundesrat diskutierte ¿Entwurf des Gesetzes

zur Fortentwicklung des Verbrauchschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung¿

favorisiert die so genannte Bestätigungslösung. Die Einwilligung in ein

telefonisch abgeschlossenes Geschäft muss danach innerhalb von 14 Tagen zwingend

in Textform erfolgen, möglich per Brief, Fax oder E-Mail. Zugleich sieht der

Gesetzentwurf eine Anhebung des Bußgeldes beispielsweise beim Einsatz von

Anrufautomaten von derzeit maximal 50.000 Euro auf dann 250.000 Euro vor.

 

Hintergrund

 

Am 4. August 2009 ist das ¿Gesetz zur Bekämpfung

unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei

besonderen Vertriebsformen¿ in Kraft getreten. Verbotenes Telefonmarketing

sollte so eingedämmt werden. Die Verbraucher sollten wirksamer gegen unerbetene

Werbeanrufe und ungewollt abgeschlossene Verträge geschützt werden. Die Beschwerden

über belästigende Telefonwerbung nahmen jedoch nicht ab.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail:

presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de