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Bundesrat - Kolb:
Vertragsabschluss am Telefon muss künftig schriftlich bestätigt werden
27.05.2011, Magdeburg – 25
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.:
025/11
Ministerium für Justiz und
Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 025/11
Magdeburg, den 27. Mai 2011
Bundesrat - Kolb:
Vertragsabschluss am Telefon muss künftig schriftlich bestätigt werden
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalt unterstützt auf der heutigen Bundesratssitzung
einen Gesetzentwurf, welcher Verbraucher noch besser vor unerlaubter Telefonwerbung
schützen soll. Er sieht vor, dass telefonisch abgeschlossene Verträge künftig
innerhalb von zwei Wochen vom Verbraucher in Textform bestätigt werden müssen.
Ansonsten kommt der Vertrag nicht zustande. Justizministerin Prof. Dr. Angela
Kolb: ¿Jeder Verbraucher erhält so die Möglichkeit, noch einmal in Ruhe zu
überlegen, ob er den Vertrag wirklich abschließen will. Mit der Abzocke durch unseriöse
Anbieter ist damit Schluss. Überrumplungsaktionen werden keinen Sinn mehr
machen.¿
Die Situation kennt jeder: Das Telefon klingelt und die
Stimme am anderen Ende der Leitung bietet ein auf den ersten Blick günstiges Produkt
an. Ein Vertragsabschluss ist ihr Ziel. Die Stimme klingt freundlich und sehr
überzeugend, manchmal auch fordernd und einschüchternd. Zeit zum Abwägen gibt
sie nicht, weil das Angebot angeblich nur wenige Tage gilt. Manch einen Angerufenen
überfordert diese Situation. Er willigt spontan in ein Geschäft ein, welches er
unter normalen Umständen vielleicht nicht abgeschlossen hätte und dessen
Tragweite er oft nicht überblickt. Zwar bleibt ihm das bei Fernabsatzgeschäften
bestehende Widerrufsrecht. ¿Doch das bietet keinen ausreichenden Schutz, gerade
weil der Betroffene sich oft nicht bewusst war, einen Vertrag geschlossen zu
haben¿, so Ministerin Kolb. ¿Bei Verbraucherschutzorganisationen auch in
Sachsen-Anhalt gehen immer wieder Beschwerden ein, dass beispielsweise der
Widerruf gegen ein Telefongeschäft angeblich nicht angekommen oder nicht fristgerecht
erfolgt sei.¿
Der heute im Bundesrat diskutierte ¿Entwurf des Gesetzes
zur Fortentwicklung des Verbrauchschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung¿
favorisiert die so genannte Bestätigungslösung. Die Einwilligung in ein
telefonisch abgeschlossenes Geschäft muss danach innerhalb von 14 Tagen zwingend
in Textform erfolgen, möglich per Brief, Fax oder E-Mail. Zugleich sieht der
Gesetzentwurf eine Anhebung des Bußgeldes beispielsweise beim Einsatz von
Anrufautomaten von derzeit maximal 50.000 Euro auf dann 250.000 Euro vor.
Hintergrund
Am 4. August 2009 ist das ¿Gesetz zur Bekämpfung
unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei
besonderen Vertriebsformen¿ in Kraft getreten. Verbotenes Telefonmarketing
sollte so eingedämmt werden. Die Verbraucher sollten wirksamer gegen unerbetene
Werbeanrufe und ungewollt abgeschlossene Verträge geschützt werden. Die Beschwerden
über belästigende Telefonwerbung nahmen jedoch nicht ab.
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