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Mehr Geld für Beratung von
Straffälligen - Justiz fördert Projekte gegen rechte Gewalt
05.02.2007, Magdeburg – 9
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 009/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 009/07
Magdeburg, den 5. Februar 2007
Mehr Geld für Beratung von
Straffälligen - Justiz fördert Projekte gegen rechte Gewalt
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justiz verstärkt die Förderung von Projekten,
die Jugendkriminalität und politischem Extremismus entgegen wirken. 113.000
Euro stehen 2007 dafür zur Verfügung. Damit fließt jeder sechste Euro, der für
die Unterstützung der Arbeit der freien Träger der Straffälligenhilfe
ausgegeben wird, in die Prävention im Jugendbereich. Sachsen-Anhalts
Justizministerin Prof. Angela Kolb: ¿Die Justiz und die Vereine der freien
Straffälligenhilfe haben ein wichtiges gemeinsames Ziel: Zu verhindern, dass
gefährdete Jugendliche straffällig werden.¿ Aus Mitteln des Justizhaushalts und
aus EU-Töpfen werden im Kampf gegen Rechtsextremismus die Projekte ¿Handeln
statt zu warten, gegen Gewalt und Rechtsextremismus¿ des
Jugendförderungszentrums Gardelegen, ein Projekt zum Umgang mit straffällig
gewordenen rechtsorientierten Jugendlichen des Vereins ¿Rückenwind Schönebeck¿
und ein Projekt des Kreis-Kinder- und Jugendrings Mansfelder Land finanziell
unterstützt.
Insgesamt wird die Arbeit der freien Träger durch das Justizministerium
mit 710.500 Euro aus Landesmitteln (342.700 Euro) und Töpfen der
EU-Strukturfonds (367.800 Euro) gefördert. Ministerin Kolb: ¿Das duale System aus
Staat und Vereinen hat sich bewährt. Es hilft bei der Integration und
Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen.¿ Zu den unterstützten
Arbeitsfeldern zählen neben der Prävention im Jugendbereich der Täter-Opfer-Ausgleich
nach dem allgemeinen Strafrecht sowie die Arbeit mit erwachsenen Straffälligen
im Allgemeinen. Dazu zählen insbesondere:
Der Täter-Opfer-Ausgleich:
Der bundesgesetzlich verankerte Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
berücksichtigt Opferinteressen stärker, als dies in Strafverfahren möglich ist.
Unter Anleitung des Landesverbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe
wurde seit 1994 ein Netz von Schlichtungseinrichtungen privater Vereine
geschaffen. Sie führen unter Einbeziehung der Konfliktschlichter/innen des
Sozialen Dienstes der Justiz den TOA durch. Der Landesverband für Straffälligen-
und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt e. V. und weitere elf freie Träger werden
mit 318.000 Euro gefördert.
Die Beratungsstellen des Projekts ¿ZEBRA¿:
Das Land, der Landesverband für Straffälligen- und
Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt e. V. und die freien Träger der
Straffälligenhilfe arbeiten an einer Rahmenkonzeption unter dem Titel ¿ZEBRA - Zentrum
für Entlassungshilfe, Beratung, Resozialisierung und Anlaufstelle zur Vermittlung
gemeinnütziger Arbeit¿. Das Konzept soll die Förderziele für Sachsen-Anhalt
benennen, sowie Qualitätsanforderungen und Kriterien zur effizienten
Mittelvergabe bestimmen.
In ¿ZEBRA¿-Zentren sollen künftig u. a. Straffällige und ihre
Angehörigen beraten und betreut werden. Darüber hinaus sollen Projekte zur Abwendung
von Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit organisiert werden. Außerdem soll
es Schulungs-Angebote für ehrenamtliche Mitarbeiter geben. Ziel des
ganzheitlichen Ansatzes ist, die Lebenssituation der Straffälligen zu verbessern
und ihre Chancen für eine Integration in die Gesellschaft zu erhöhen. Dabei
wird großer Wert auf die Zusammenarbeit mit dem staatlichen Sozialen Dienst der
Justiz und den Haftanstalten gelegt.
Eine verstärkte Förderung der Beratungsstellen zur Betreuung
Straffälliger ist im Koalitionsvertrag von CDU und SPD als konkretes Ziel der
Landesregierung benannt. Ziel ist, die Zuweisungen in den Jahren 2007 bis 2009
zu erhöhen, um die finanzielle Lage der freien Träger der Straffälligenhilfe zu
verbessern. Von 2006 auf 2007 wurden die Haushaltsmittel um 60.000 Euro auf nunmehr
280.500 Euro aufgestockt.
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