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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Mehr Geld für Beratung von
Straffälligen - Justiz fördert Projekte gegen rechte Gewalt

05.02.2007, Magdeburg – 9

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 009/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 009/07

 

 

 

Magdeburg, den 5. Februar 2007

 

 

 

Mehr Geld für Beratung von

Straffälligen - Justiz fördert Projekte gegen rechte Gewalt

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justiz verstärkt die Förderung von Projekten,

die Jugendkriminalität und politischem Extremismus entgegen wirken. 113.000

Euro stehen 2007 dafür zur Verfügung. Damit fließt jeder sechste Euro, der für

die Unterstützung der Arbeit der freien Träger der Straffälligenhilfe

ausgegeben wird, in die Prävention im Jugendbereich. Sachsen-Anhalts

Justizministerin Prof. Angela Kolb: ¿Die Justiz und die Vereine der freien

Straffälligenhilfe haben ein wichtiges gemeinsames Ziel: Zu verhindern, dass

gefährdete Jugendliche straffällig werden.¿ Aus Mitteln des Justizhaushalts und

aus EU-Töpfen werden im Kampf gegen Rechtsextremismus die Projekte ¿Handeln

statt zu warten, gegen Gewalt und Rechtsextremismus¿ des

Jugendförderungszentrums Gardelegen, ein Projekt zum Umgang mit straffällig

gewordenen rechtsorientierten Jugendlichen des Vereins ¿Rückenwind Schönebeck¿

und ein Projekt des Kreis-Kinder- und Jugendrings Mansfelder Land finanziell

unterstützt.

 

Insgesamt wird die Arbeit der freien Träger durch das Justizministerium

mit 710.500 Euro aus Landesmitteln (342.700 Euro) und Töpfen der

EU-Strukturfonds (367.800 Euro) gefördert. Ministerin Kolb: ¿Das duale System aus

Staat und Vereinen hat sich bewährt. Es hilft bei der Integration und

Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen.¿ Zu den unterstützten

Arbeitsfeldern zählen neben der Prävention im Jugendbereich der Täter-Opfer-Ausgleich

nach dem allgemeinen Strafrecht sowie die Arbeit mit erwachsenen Straffälligen

im Allgemeinen. Dazu zählen insbesondere:

 

Der Täter-Opfer-Ausgleich:

 

Der bundesgesetzlich verankerte Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

berücksichtigt Opferinteressen stärker, als dies in Strafverfahren möglich ist.

Unter Anleitung des Landesverbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe

wurde seit 1994 ein Netz von Schlichtungseinrichtungen privater Vereine

geschaffen. Sie führen unter Einbeziehung der Konfliktschlichter/innen des

Sozialen Dienstes der Justiz den TOA durch. Der Landesverband für Straffälligen-

und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt e. V. und weitere elf freie Träger werden

mit 318.000 Euro gefördert.

 

Die Beratungsstellen des Projekts ¿ZEBRA¿:

 

Das Land, der Landesverband für Straffälligen- und

Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt e. V. und die freien Träger der

Straffälligenhilfe arbeiten an einer Rahmenkonzeption unter dem Titel ¿ZEBRA - Zentrum

für Entlassungshilfe, Beratung, Resozialisierung und Anlaufstelle zur Vermittlung

gemeinnütziger Arbeit¿. Das Konzept soll die Förderziele für Sachsen-Anhalt

benennen, sowie Qualitätsanforderungen und Kriterien zur effizienten

Mittelvergabe bestimmen.

 

In ¿ZEBRA¿-Zentren sollen künftig u. a. Straffällige und ihre

Angehörigen beraten und betreut werden. Darüber hinaus sollen Projekte zur Abwendung

von Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit organisiert werden. Außerdem soll

es Schulungs-Angebote für ehrenamtliche Mitarbeiter geben. Ziel des

ganzheitlichen Ansatzes ist, die Lebenssituation der Straffälligen zu verbessern

und ihre Chancen für eine Integration in die Gesellschaft zu erhöhen. Dabei

wird großer Wert auf die Zusammenarbeit mit dem staatlichen Sozialen Dienst der

Justiz und den Haftanstalten gelegt.

 

Eine verstärkte Förderung der Beratungsstellen zur Betreuung

Straffälliger ist im Koalitionsvertrag von CDU und SPD als konkretes Ziel der

Landesregierung benannt. Ziel ist, die Zuweisungen in den Jahren 2007 bis 2009

zu erhöhen, um die finanzielle Lage der freien Träger der Straffälligenhilfe zu

verbessern. Von 2006 auf 2007 wurden die Haushaltsmittel um 60.000 Euro auf nunmehr

280.500 Euro aufgestockt.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

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