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Justizministerkonferenz
Ministerin Kolb fordert: Endlich mehr Frauen in die Führungsetagen der
Wirtschaft
04.11.2010, Magdeburg – 90
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 090/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 090/10
Magdeburg, den 4. November 2010
Justizministerkonferenz
Ministerin Kolb fordert: Endlich mehr Frauen in die Führungsetagen der
Wirtschaft
Magdeburg (MJ). Frauen sind in den Führungsetagen der deutschen Wirtschaftsunternehmen
noch immer deutlich in der Minderheit. ¿Ich appelliere an die Unternehmen, die
freiwillige Selbstverpflichtung im Hinblick auf eine Erhöhung des Frauenanteils
in Führungsgremien ernst zu nehmen und endlich Schritte zur Umsetzung einzuleiten.
Es muss zu einer deutlichen Verbesserung der bisherigen Situation kommen¿, so
Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb bei der Justizministerkonferenz am
heutigen Donnerstag, dem 4. November 2010, in Berlin.
Ausdrücklich begrüßt die Ministerin den Zwischenbericht,
den eine Länderarbeitsgruppe beim heutigen Treffen der Justiz-Ressortchefs
vorgelegt hat und der Sachsen-Anhalt angehört. Der Abschlussbericht soll bis
zur Frühjahrskonferenz vorliegen, die im Mai nächsten Jahres in Halle (Saale)
stattfinden wird.
Justizministerin Kolb: ¿Nach den aktuellen Studien ist der
Frauenanteil in Führungsgremien von Wirtschaftsunternehmen erschreckend gering.
Trotz einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft kann ich keinen positiven
Trend erkennen. Daher ist es dringend notwendig, sich weiterhin mit dem Thema
auseinanderzusetzen. Die große Zahl hochqualifizierter Frauen darf nicht länger
ignoriert werden. Wenn die Selbstverpflichtung der Wirtschaft nicht greift,
muss über eine gesetzliche Quote ein Wandel erreicht werden. Durch die
Schaffung besonders attraktiver Arbeitsbedingungen ist das auch eine große
Chance für Sachsen-Anhalt.¿
Justizministerin Angela Kolb spricht sich für die
Einführung einer Frauenquote in Unternehmen nach norwegischem Vorbild aus.
Danach soll in allen Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen ein
Frauenanteil von 40 Prozent gesetzlich vorgeschrieben werden.
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