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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Kolb: ?Straftatbestand gegen Korruption im Gesundheitswesen muss kommen?

05.07.2013, Magdeburg – 48

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Berlin/Magdeburg (MJ). ?Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen muss mit einem eigenen Straftatbestand entgegen gewirkt werden?, fordert Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb. Ein von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat vorgelegter Gesetzentwurf werde von ihr nachdrücklich unterstützt, sagte sie in Berlin. Die derzeit bestehenden berufsrechtlichen Sanktionen reichten nicht aus, um Korruption im Gesundheitswesen effektiv zu bekämpfen.

Zur Verankerung des Straftatbestandes im Strafgesetzbuch gibt es laut Kolb keine Alternative. Der von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen im Bundestag vorgeschlagene Weg einer Regelung im Sozialgesetzbuch greife zu kurz. ?Eine solche Regelung würde nur den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung umfassen. Das hieße: Privatversicherte wären nicht davor geschützt, dass Ärzte und andere Leistungserbringer sich in ihren Behandlungsentscheidungen auch von therapeutisch nicht gebotenen Erwägungen leiten lassen. Das kann nicht richtig sein. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ist eine der wichtigsten staatlichen Aufgaben. Patienten ? egal ob gesetzlich oder privat versichert ? müssen darauf vertrauen können, dass allein ihr Wohl Entscheidungsgrundlage ärztlicher Behandlungen und damit verbundener Verschreibungen ist. Nur medizinische und nicht wirtschaftliche Beweggründe dürfen für die Art der Behandlung maßgeblich sein.?

Der Bundesrats-Entwurf spricht sich im Gegensatz dazu für einen Straftatbestand im Strafgesetzbuch aus (§ 299a StGB-E). Kolb: ?Das ist der richtige Weg.? Nachdem der Große Senat des Bundesgerichtshofs 2012 entschieden hatte, dass sich niedergelassene Ärzte und Ärztinnen nicht strafbar machen, wenn sie von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für eine Verordnung von Medikamenten erhalten, ?war es Aufgabe der Politik, diese Strafbarkeitslücke zu schließen?, so Kolb.

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