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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Kolb: Vereinen das Leben
erleichtern

18.02.2009, Magdeburg – 7

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 007/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 007/09

 

 

 

Magdeburg, den 18. Februar 2009

 

 

 

Kolb: Vereinen das Leben

erleichtern

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb

unterstützt die vom Bundesjustizministerium geplanten Änderungen beim Vereinsrecht

und regt weitere Verbesserungen an. ¿Es ist gut, die Anmeldungen zum

Vereinsregister zu vereinfachen, reicht aber nicht aus¿, sagte Kolb am Mittwoch

in Magdeburg. Für Vereine sei eine einfache und verständliche Mustersatzung

wichtig. Ohne juristische Hilfe sei es für Vereine nach geltender Rechtslage

sehr schwierig, eine Vereinssatzung zu erstellen. ¿Wir bereiten dazu eine

Bundesratsinitiative vor¿, sagte Kolb.

 

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) legt an

diesem Mittwoch der Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, mit dem Vereine

gefördert und das Ehrenamt gestärkt werden sollen. Er ermöglicht elektronische

Anmeldungen zum Vereinsregister. ¿Vereine werden in unserem Bundesland schon

bald zum Vereinsregister auch über das Internet angemeldet werden können¿,

sagte Kolb.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesländer alle

Anmeldungen zum Vereinsregister auch elektronisch zulassen können: Von der

Erstanmeldung bis zur Anmeldung der Auflösung eines Vereins. Zusätzlich sollen

weiterhin alle Anmeldungen auch in Papierform möglich sein.

 

Sachsen-Anhalts Justizministerium hatte sich wiederholt

dafür eingesetzt, das Vereinsrecht zu vereinfachen. Bisher verlangt die

Rechtsprechung im Einzelfall, dass alle Mitglieder eines Vereinsvorstands die

erstmalige Anmeldung eines Vereins zum Vereinsregister vornehmen. Je nach Größe

des Vorstandes kann das dazu führen, dass mehr als zehn Menschen einen Notar

besuchen und ihre Unterschrift beglaubigen lassen müssen. Beim Wechsel von

Vorstandsmitgliedern muss bislang ebenfalls ein Notar die Unterschriften

beglaubigen.

 

 

 

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