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Kindesmissbrauch härter bestrafen
15.09.2008, Magdeburg – 54
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 054/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 054/08
Magdeburg, den 13. September 2008
Kindesmissbrauch härter bestrafen
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb
hat sich dafür ausgesprochen, alle sexuellen Vergehen an Kindern als Verbrechen
zu bestrafen. Die meisten Delikte sexuellen Missbrauchs an Kindern seien juristisch
bloße Vergehen, die durch Strafbefehl erledigt werden könnten. ¿Sexueller
Missbrauch hat schwerste und jahrelange Folgen für die Kinder. Gerade bei Taten
im sozialen Nahraum wird Urvertrauen zerstört¿, sagte die Ministerin und
forderte eine ernsthafte Debatte über eine Gesetzesverschärfung.
Kolb: ¿Während Raub in jedem Fall als Verbrechen bestraft
wird, gilt das für Vergehen an Kindern nicht. Da stimmen die Relationen nicht.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen an der Seele der
Kinder.¿ Dies müsse sich daher auch im Gesetz wiederfinden. Nicht nur wegen des
Ranges des geschützten Rechtsguts, sondern auch wegen der hohen Sozialschädlichkeit
der Taten ist dieses angezeigt. Die Ministerin knüpft mit ihrer Forderung an
einen Vorstoß Bayerns an.
Hintergrund:
Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches ist eine rechtswidrige
Tat, die mit Freiheitsstrafe im Mindestmaß von weniger als einem Jahr oder mit
Geldstrafe bedroht ist. Verbrechen sind im Mindestmaß mit
Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht.
Beim sexuellen Missbrauch von Kindern gilt eine
Mindeststrafe von sechs Monaten. Das Gericht hat die Möglichkeit, das Verfahren
wegen geringer Schuld einzustellen oder durch Strafbefehl zu erledigen. Für
Verbrechen, bei denen eine Mindeststrafe von einem Jahr gilt, ist dies nicht
möglich.
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