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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Sachsen-Anhalt will
Vorschriftenbestand "entrümpeln"

27.10.2008, Magdeburg – 72

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 072/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 072/08

 

 

 

Magdeburg, den 27. Oktober 2008

 

 

 

Sachsen-Anhalt will

Vorschriftenbestand "entrümpeln"

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalt will den Vorschriftenbestand weiter entrümpeln.

Um dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, das Land mit den wenigsten

Vorschriften zu werden, näher zu kommen, wird auf ein Maßnahme-Bündel gesetzt.

Dazu habe das Kabinett ¿Leitlinien für Vorschriften- und Bürokratieabbau¿

beschlossen, teilte das Justizministerium heute mit. Justizministerin Professor

Angela Kolb: ¿Das ist ein wichtiger Schritt zu Bürokratieabbau und Deregulierung.

Die Rechtsanwendung wird erleichtert, Auslegungsprobleme werden abgebaut. Das

bringt Vorteile für Fachleute und für Bürger.¿

 

Konkret ist unter anderem geplant, dass gleichartige

Verwaltungsvorschriften zusammengefasst werden sollen, um mehr Transparenz und

Bürgerfreundlichkeit zu erreichen. Außerdem sollen nur Normen geändert werden

können, die mindestens ein Jahr in Kraft sind.

 

Kolb setzt daneben auf Effekte durch die Einrichtung der

geplanten elektronischen Verwaltungsvorschriften-Datenbank. ¿Die Ministerien

haben bis Ende 2010 Zeit, ihren Vorschriftenbestand zu prüfen. Vorschriften,

die bis zum Stichtag 31. Dezember 2010 nicht in die neue Datenbank eingestellt

sind, fallen weg.¿

 

Festgelegt wird in den Leitlinien daneben auch, dass die

bestehenden Möglichkeiten von Verfahrenkonzentration zu nutzen sind. Ziel ist,

dass der Antragsteller möglichst nur bei Behörde vorstellig werden muss. Daneben

soll die Bedeutung von Querschnittsgesetzen gestärkt werden, Sonderregelungen

sind möglichst zu streichen.

 

Stichwort:

 

Verwaltungsvorschriften sind generelle Regelungen, die die

Landesregierung oder oberste Landesbehörden gegenüber Behörden des Landes,

öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen mit

verbindlicher Wirkung treffen. Dazu zählen auch veröffentlichte Beschlüsse der

Landesregierung zur Einrichtung und Organisation von Behörden und

Dienststellen. Als ¿Innenrecht¿ der Verwaltung regeln die gleichförmig

Rechtsanwendung und sichern somit eine für den Bürger kalkulierbare

Entscheidungsfindung.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail:

presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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