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Sachsen-Anhalt will
Vorschriftenbestand "entrümpeln"
27.10.2008, Magdeburg – 72
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 072/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 072/08
Magdeburg, den 27. Oktober 2008
Sachsen-Anhalt will
Vorschriftenbestand "entrümpeln"
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalt will den Vorschriftenbestand weiter entrümpeln.
Um dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, das Land mit den wenigsten
Vorschriften zu werden, näher zu kommen, wird auf ein Maßnahme-Bündel gesetzt.
Dazu habe das Kabinett ¿Leitlinien für Vorschriften- und Bürokratieabbau¿
beschlossen, teilte das Justizministerium heute mit. Justizministerin Professor
Angela Kolb: ¿Das ist ein wichtiger Schritt zu Bürokratieabbau und Deregulierung.
Die Rechtsanwendung wird erleichtert, Auslegungsprobleme werden abgebaut. Das
bringt Vorteile für Fachleute und für Bürger.¿
Konkret ist unter anderem geplant, dass gleichartige
Verwaltungsvorschriften zusammengefasst werden sollen, um mehr Transparenz und
Bürgerfreundlichkeit zu erreichen. Außerdem sollen nur Normen geändert werden
können, die mindestens ein Jahr in Kraft sind.
Kolb setzt daneben auf Effekte durch die Einrichtung der
geplanten elektronischen Verwaltungsvorschriften-Datenbank. ¿Die Ministerien
haben bis Ende 2010 Zeit, ihren Vorschriftenbestand zu prüfen. Vorschriften,
die bis zum Stichtag 31. Dezember 2010 nicht in die neue Datenbank eingestellt
sind, fallen weg.¿
Festgelegt wird in den Leitlinien daneben auch, dass die
bestehenden Möglichkeiten von Verfahrenkonzentration zu nutzen sind. Ziel ist,
dass der Antragsteller möglichst nur bei Behörde vorstellig werden muss. Daneben
soll die Bedeutung von Querschnittsgesetzen gestärkt werden, Sonderregelungen
sind möglichst zu streichen.
Stichwort:
Verwaltungsvorschriften sind generelle Regelungen, die die
Landesregierung oder oberste Landesbehörden gegenüber Behörden des Landes,
öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen mit
verbindlicher Wirkung treffen. Dazu zählen auch veröffentlichte Beschlüsse der
Landesregierung zur Einrichtung und Organisation von Behörden und
Dienststellen. Als ¿Innenrecht¿ der Verwaltung regeln die gleichförmig
Rechtsanwendung und sichern somit eine für den Bürger kalkulierbare
Entscheidungsfindung.
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