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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Sachsen-Anhalt verhandelt gemeinsamen Frauenvollzug mit Brandenburg

31.01.2012, Magdeburg – 3

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg. Sachsen-Anhalt Ministerium für Justiz und Gleichstellung wird mit dem Land Brandenburg Verhandlungen über einen gemeinsamen Frauenvollzug aufnehmen. Darüber hat Justizministerin Prof. Angela Kolb heute das Kabinett informiert. Es habe erfolgversprechende Vorgespräche gegeben, so Kolb. Auch mit einem weiteren Bundesland stehe man in Kontakt. ?Durch den gemeinsamen Vollzug mit einem anderen Bundesland könnten wir weiblichen Strafgefangenen aus Sachsen-Anhalt breitere Behandlungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmaßnahmen anbieten.? Das schaffe gute Voraussetzungen für ein straffreies Leben nach der Haftzeit. ?Einen Strafvollzug für Frauen in Sachsen-Anhalt neu aufzubauen, wäre nur die zweitbeste Lösung.?

 

In der Haftanstalt Luckau-Duben, die 2005 in Betrieb gegangen ist, gibt es getrennte Haftbereiche für Männer und Frauen. Die Infrastruktur umfasst Versorgungs-, Ausbildungs- und Werkbereiche, eine Anstaltsambulanz, Verwaltungsbereiche und Anlagen für Sport und Freizeit. Hier könnten möglicher Weise ab 2013 auch die Frauen aus Sachsen-Anhalt untergebracht werden, die derzeit in Chemnitz inhaftiert sind (im Jahresdurchschnitt 79 Frauen).

 

Seit 2009 kooperiert Sachsen-Anhalt mit Sachsen und Thüringen. Der im Rahmen der ?Initiative Mitteldeutschland? vereinbarte gemeinsame Frauenvollzug in Chemnitz läuft jedoch Ende 2012 aus. Kolb: ?Wir bedauern das.? Sachsen hatte die Vereinbarung zum Frauenvollzug kurz vor dem Jahreswechsel gekündigt, weil durch die Schaffung einer eigenen Einrichtung für Sicherungsverwahrung Verlegungen notwendig seien und die Plätze in Chemnitz benötigt würden. Auch das sachsen-anhaltische Angebot, während der Bauphase in Sachsen männliche sächsische Gefangene in Sachsen-Anhalt aufzunehmen, hatte keine Wende gebracht.

 

Sachsen-Anhalt hatte Sachsen und Thüringen kurz zuvor mitgeteilt, dass die die gemeinsame Unterbringung von Sicherheitsverwahrten in Burg zum Jahresende 2012 beendet werden muss. Aufgrund neuer Vorgaben zum Vollzug der Sicherungsverwahrung wären Kosten im zweistelligen Millionenbereich für den Bau einer Spezialanstalt auf Sachsen-Anhalt zugekommen, und es hätte für die Drei-Länder-Anstalt in großem Maße neues Fachpersonal rekrutiert werden müssen.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat den Ländern bis Ende Mai 2013 Zeit gegeben, die Sicherheitsverwahrung neu zu gestalten. Kolb: ?Es wäre nicht schaffbar gewesen, in dieser Zeit die Maßnahmen für alle mitteldeutschen Sicherungsverwahrten zu realisieren.?

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