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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Justizminister Becker: Zweite
Chance für Referendare, aber auch für Studierende mit höherer Semesterzahl

03.03.2006, Magdeburg – 19

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 019/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 019/06

 

 

 

Magdeburg, den 3. März 2006

 

 

 

Justizminister Becker: Zweite

Chance für Referendare, aber auch für Studierende mit höherer Semesterzahl

 

Magdeburg (MJ). Alle Studierenden der Rechtswissenschaften in Sachsen-Anhalt

haben künftig die Chance, ihre Examensnoten in einem zweiten Prüfungsversuch zu

verbessern. Über entsprechende Änderungen in der Prüfungsordnung informierte

heute Justizminister Curt Becker in Magdeburg.

 

 

Studierende, die ihre erste juristische

Prüfung ablegen, können wie bisher spätestens nach dem achten Fachsemester

einen so genannten Freiversuch nutzen. Wenn sie diese Prüfung bestehen,

mit ihrer Note aber nicht zufrieden sind, können sie diese in einer weiteren

Prüfung verbessern. Neu ist, dass auch diejenigen, die ohne Freiversuch

die künftige staatliche Pflichtfachprüfung bestehen werden, eine zweite

Chance zur Verbesserung ihrer Ergebnisse erhalten. Bisher war das nicht

möglich. Gegen die Zahlung einer Gebühr in Höhe von 300 Euro können

Klausuren und mündliche Prüfungen ein weiteres Mal absolviert werden.

Auch für Rechtsreferendare, die seit Oktober

2003 in den Vorbereitungsdienst des Landes eingestellt wurden und ihre zweite

Staatsprüfung bestanden haben, wird künftig die Chance eingeräumt, die

Prüfungsergebnisse zu optimieren. Gegen Zahlung einer Prüfungsgebühr von

400 Euro kann man ein zweites Mal an den Start gehen. Bisher gab es diese

Möglichkeit nicht.

 

 

¿Für alle, die schnell und intensiv studieren, bleibt es

also bei zwei gebührenfreien Versuchen, denn zügiges Lernen muss belohnt werden¿,

sagte  Justizminister Becker. Angesichts eines Arbeitsmarktes, auf dem gute Ergebnisse

bei den Juristen ausschlaggebend sind, werde nun auch Studierenden mit höherer

Semesteranzahl eine Verbesserungschance geboten. ¿Diese neue Regelung stärkt

die Attraktivität des Bildungsstandortes Sachsen-Anhalt und fördert die

Chancengleichheit¿, so Becker. ¿Wir erwarten dadurch nicht nur einen Zuwachs an

Studierenden an der Juristischen Fakultät in Halle, sondern auch, dass mehr

Referendare ihren juristischen Vorbereitungsdienst im Land absolvieren.¿

 

Sachsen-Anhalt ist erst das zweite Bundesland, das diesen

neuen Spielraum für die Studierenden der Rechtswissenschaften schafft. Die

Änderung der Prüfungsordnung wird in den kommenden Tagen im Gesetz- und Verordnungsblatt

veröffentlicht.

 

Zur Information : Derzeit gibt es über 1.100

Studierende der Rechtswissenschaften, die an der Martin-Luther-Universität

Halle lernen. Im vergangenen Jahr absolvierten 176 Studierende die erste

juristische Staatsprüfung, davon 106 mit Erfolg. Nur 38 von ihnen nutzten dabei

den Freiversuch nach dem achten Fachsemester und haben nach dem bisherigen

Recht die Möglichkeit der Notenverbesserung. Künftig würden alle 106 Studierenden

diese Chance haben.

 

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:

Sandra Littmann, Tel. 0391-567 6235

 

 

 

Impressum:

 

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Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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