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Kolb: Terrorismus-Verfahren
konzentrieren
22.01.2007, Magdeburg – 6
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 006/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 006/07
Magdeburg, den 22. Januar 2007
Kolb: Terrorismus-Verfahren
konzentrieren
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hat
sich bei einem Gespräch mit Generalbundesanwältin Monika Harms in Magdeburg
dafür ausgesprochen, Terrorismus-Verfahren länderübergreifend an bundesweit
vier besonders spezialisierten Gerichten zu konzentrieren. Ein Standort sollte
nach Ansicht der Ministerin in den neuen Ländern sein.
Ziel einer Konzentration dieser Verfahren nach § 120 GVG
sei, Verfahren wie das gegen den Terrorhelfer El Motassadeq nur bei solchen
Oberlandesgerichten durchzuführen, die über entsprechende Staatsschutzsenate
mit langjähriger Erfahrung in erstinstanzlichen Strafsachen verfügen, sagte die
Ministerin. Damit unterstützt Kolb ein Ziel der Generalbundesanwältin, die sich
für eine Zuständigkeitskonzentration der Terrorismus-Verfahren stark macht.
Terrorismus- und Staatsschutz-Verfahren zu führen, stellt nicht nur extrem hohe
Anforderungen an die richterliche Fachkompetenz und an Spezialwissen über die
Hintergründe des Terrorismus, auch die baulichen Voraussetzungen müssen bei den
Gerichten gegeben sein.
Bisher ist in Sachsen-Anhalt das Oberlandesgericht
Naumburg zuständig. Kolb: ¿Die für solche Verfahren erforderlichen
organisatorischen Maßnahmen sind enorm. Auch wenn das Oberlandesgericht im
Justizzentrum Halle über einen auswärtigen Sicherheitstrakt verfügt, stünden
angesichts der veränderten Bedrohungslage auf Dauer sehr kostenintensive bauliche
und technische Veränderungen an, um den notwendigen Sicherheitsstandard zu
gewährleisten.¿
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