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Juristen-Ausbildung - Ministerin
Kolb: Abschlüsse liegen auf einem konstant hohen Niveau
02.07.2010, Magdeburg – 62
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 062/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 062/10
Magdeburg, den 2. Juli 2010
Juristen-Ausbildung - Ministerin
Kolb: Abschlüsse liegen auf einem konstant hohen Niveau
Magdeburg/Halle (MJ) . Absolventen des Juristischen Bereichs der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg nahmen am heutigen Freitag, dem 2.
Juli 2010, bei einer Feierstunde in der Universitätsaula ihre Zeugnisse entgegen.
Sie haben ihre erste juristische Prüfung oder die erste juristische
Staatsprüfung erfolgreich bestanden. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb
sprach ihnen Anerkennung für den Abschluss aus. ¿Die Prüfungsdurchgänge haben
wieder ausgezeichnete Ergebnisse hervorgebracht. Jeder einzelne Absolvent kann
mit großem Stolz auf seine erbrachte Leistung blicken.¿
Seit Juli 2009 wurden durch das Landesjustizprüfungsamt
insgesamt rund 80 Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss der neuen ersten
juristischen Prüfung in Sachsen-Anhalt ausgestellt. Mehr als jeder dritte Absolvent
erreichte dabei eine Prädikatsbenotung von zumeist ¿vollbefriedigend¿.
Justizministerin Kolb: ¿Damit liegen unsere Abschlüsse auf einem konstant hohen
Niveau, wie auch der Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt. Die guten
Resultate belegen, dass die Reform der Juristenausbildung bei den Studierenden
angekommen ist. Die Umstellung von der ersten juristischen Staatsprüfung nach
altem Recht auf die erste juristische Prüfung nach neuem Recht hat nicht zu dem
von einigen befürchteten Absinken der Absolventenzahlen geführt. Im Gegenteil:
Der Anteil erfolgreich geprüfter Juristen hat sich stabilisiert.¿
Wichtiger Bestandteil der ersten juristischen Prüfung ist
die staatliche Pflichtfachprüfung. Seit August 2009 haben 162 Jura-Studenten
diese Prüfung in Sachsen-Anhalt in Angriff genommen. 20 Absolventen waren mit
einer Prädikatsbenotung besonders erfolgreich. Drei erreichten sogar die
seltene Spitzennote ¿Gut¿. Lediglich jeder vierte Anwärter bestand die
Pflichtfachprüfung nicht, was der bundesweit üblichen Quote entspricht.
Hintergrund
Die erste juristische Prüfung beinhaltet nach neuem
Ausbildungsrecht die staatliche Pflichtfachprüfung, die zentral vom
Landesjustizprüfungsamt des Justizministeriums abgenommen wird, und die Prüfung
in einem universitären Schwerpunktbereich, den die Studenten frei wählen
können. Der Leistungsnachweis dafür erfolgt an der Universität. Der
erfolgreiche Abschluss der ersten juristischen Prüfung ist Voraussetzung für
den Antritt des sich anschließenden Referendariats, das an einem Gericht, bei
einer Staatsanwaltschaft, in einer Verwaltungsbehörde sowie bei einer
Anwaltskanzlei zu absolvieren ist. Die Ausbildung zum ¿Volljuristen¿ endet mit
der zweiten juristischen Staatsprüfung, die ebenfalls am
Landesjustizprüfungsamt abgenommen wird.
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