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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Sonderkonferenz
"Sicherungsverwahrung" - Kolb: Endlich Bewegung im Ringen um Zukunft
der Sicherungsverwahrung

22.09.2011, Magdeburg – 50

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.:

050/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Justiz und

Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 050/11

 

 

 

Magdeburg, den 22. September 2011

 

 

 

Sonderkonferenz

"Sicherungsverwahrung" - Kolb: Endlich Bewegung im Ringen um Zukunft

der Sicherungsverwahrung

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb zeigte sich

zufrieden, dass das Bundesjustizministerium zur Sonderkonferenz der Justizministerinnen

und Justizminister in Magdeburg ein umfassendes Konzept zur Neuregelung des

Rechts der Sicherungsverwahrung vorgelegt hat.

 

¿Spät,

aber hoffentlich nicht zu spät¿, lägen damit konkrete Vorschläge auf dem Tisch.

Sie müssten jetzt vom Bund zügig in einen Gesetzesentwurf gegossen und noch

2011 in den Bundestag eingebracht werden. ¿Nur so kann der vom Bundesverfassungsgericht

vorgegebene enge Zeitplan gehalten werden.¿ Das Bundesverfassungsgericht hat

Bund und Länder bis Mai 2013 für eine Neuordnung der Sicherungsverwahrung Zeit

gegeben.

 

Kolb

nannte das Papier eine gute Diskussionsgrundlage, es blieben aber zwei wichtige

Punkte offen. Es sei notwendig, entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

den Katalog der Taten, aus denen Straftäter zur Sicherungsverwahrung verurteilt

werden können, weiter zu straffen. Dies unterbleibe.

 

Auch

bei dieser Reform ist dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu

tragen. Dazu bedarf es der Weiterentwicklung des Therapieunterbringungsgesetzes

zur nachträglichen Unterbringung besonders gefährlicher und therapieunwilliger

Täter. Kolb: ¿Für den Schutz der Bevölkerung ist es unerlässlich, dass ein

Instrument geschaffen wird, dass die nachträgliche Sicherungsunterbringung von

extrem gefährlichen Straftätern ermöglicht. Auch diesen Punkt muss der Bund in

seinem Gesetzesentwurf mit berücksichtigen.¿

 

Kolb

begrüßte dagegen ausdrücklich, dass die Sicherungsunterbringung im

Jugendstrafrecht neu geregelt werden soll. Das greife eine wichtige Länderforderung

auf. Ebenso sei Einigung über die zentralen Regelungen eines akzentuierten

Abstandsgebotes zwischen Strafhaft und Sicherungsunterbringung erzielt worden.

 

Kolb sprach

sich zudem dafür aus, den bisherigen Begriff der Sicherungsverwahrung durch den

Terminus Sicherungsunterbringung zu ersetzen. ¿Diese Begriffsbestimmung wird

dem Therapiegedanken als dem zentralen Moment der Behandlung von Gewaltstraftätern

eher gerecht und bringt zum Ausdruck, dass es sich um ein vollzuglich völlig

anderes Konzept handelt.¿

 

 

 

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für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

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Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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