Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Sonderkonferenz
"Sicherungsverwahrung" - Kolb: Endlich Bewegung im Ringen um Zukunft
der Sicherungsverwahrung
22.09.2011, Magdeburg – 50
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.:
050/11
Ministerium für Justiz und
Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 050/11
Magdeburg, den 22. September 2011
Sonderkonferenz
"Sicherungsverwahrung" - Kolb: Endlich Bewegung im Ringen um Zukunft
der Sicherungsverwahrung
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb zeigte sich
zufrieden, dass das Bundesjustizministerium zur Sonderkonferenz der Justizministerinnen
und Justizminister in Magdeburg ein umfassendes Konzept zur Neuregelung des
Rechts der Sicherungsverwahrung vorgelegt hat.
¿Spät,
aber hoffentlich nicht zu spät¿, lägen damit konkrete Vorschläge auf dem Tisch.
Sie müssten jetzt vom Bund zügig in einen Gesetzesentwurf gegossen und noch
2011 in den Bundestag eingebracht werden. ¿Nur so kann der vom Bundesverfassungsgericht
vorgegebene enge Zeitplan gehalten werden.¿ Das Bundesverfassungsgericht hat
Bund und Länder bis Mai 2013 für eine Neuordnung der Sicherungsverwahrung Zeit
gegeben.
Kolb
nannte das Papier eine gute Diskussionsgrundlage, es blieben aber zwei wichtige
Punkte offen. Es sei notwendig, entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
den Katalog der Taten, aus denen Straftäter zur Sicherungsverwahrung verurteilt
werden können, weiter zu straffen. Dies unterbleibe.
Auch
bei dieser Reform ist dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu
tragen. Dazu bedarf es der Weiterentwicklung des Therapieunterbringungsgesetzes
zur nachträglichen Unterbringung besonders gefährlicher und therapieunwilliger
Täter. Kolb: ¿Für den Schutz der Bevölkerung ist es unerlässlich, dass ein
Instrument geschaffen wird, dass die nachträgliche Sicherungsunterbringung von
extrem gefährlichen Straftätern ermöglicht. Auch diesen Punkt muss der Bund in
seinem Gesetzesentwurf mit berücksichtigen.¿
Kolb
begrüßte dagegen ausdrücklich, dass die Sicherungsunterbringung im
Jugendstrafrecht neu geregelt werden soll. Das greife eine wichtige Länderforderung
auf. Ebenso sei Einigung über die zentralen Regelungen eines akzentuierten
Abstandsgebotes zwischen Strafhaft und Sicherungsunterbringung erzielt worden.
Kolb sprach
sich zudem dafür aus, den bisherigen Begriff der Sicherungsverwahrung durch den
Terminus Sicherungsunterbringung zu ersetzen. ¿Diese Begriffsbestimmung wird
dem Therapiegedanken als dem zentralen Moment der Behandlung von Gewaltstraftätern
eher gerecht und bringt zum Ausdruck, dass es sich um ein vollzuglich völlig
anderes Konzept handelt.¿
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