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Neuordnung der
Justizvollzugsstruktur - Kolb: Gesetz wichtig und dringlich
10.12.2009, Magdeburg – 106
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 106/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 106/09
Magdeburg, den 10. Dezember 2009
Neuordnung der
Justizvollzugsstruktur - Kolb: Gesetz wichtig und dringlich
Magdeburg (MJ). ¿Die neue Justizvollzugsstruktur in Sachsen-Anhalt muss
kommen. Sie ist wichtig und dringlich. Denn nur so haben wir die Möglichkeit,
das Gefängniswesen in Sachsen-Anhalt neu zu ordnen und zukunftsfähig zu gestalten¿,
sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb zum Gesetzentwurf zur Neugliederung
des Justizvollzugsstruktur in Sachsen-Anhalt, der am heutigen Donnerstag, dem
10. Dezember 2009, von den Regierungsfraktionen in den Landtag eingebracht
wird.
Der Gesetzentwurf sieht nur noch vier Hauptstandorte für
den Strafvollzug in Sachsen-Anhalt vor: die JVA Burg, die JVA Volkstedt mit der
Außenstelle Naumburg, die JVA Halle als Zusammenschluss der bisherigen drei
Standorte in der Saalestadt und die JVA Dessau-Roßlau mit Außenstellen in
Magdeburg, Halberstadt und Stendal. Die Mitarbeiter der bisherigen JVA Magdeburg
sollen der JVA Burg zugeordnet werden, um eine Vollbelegung der Anstalt mit Gefangenen
zu ermöglichen. Die Jugendanstalt in Raßnitz und die Jugendarrestanstalt in
Halle bleiben von der Neuordnung unberührt.
Notwendig wird die Neuordnung, da der Justizvollzug in
Sachsen-Anhalt derzeit sehr kleinteilig und in der Fläche weit verstreut ist.
Einige Liegenschaften, die teilweise zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts
errichtet wurden, haben einen hohen Sanierungsbedarf. Ausreichend Mittel werden
angesichts der angespannten Haushaltslage in Sachsen-Anhalt dafür auf absehbare
Zeit aber nicht zur Verfügung stehen. Zudem ist die Zahl der Gefangenen seit
2004 stetig zurückgegangen. So waren 2009 rund 700 Straftäter weniger inhaftiert
als im Jahr 2003.
Ministerin Kolb: ¿Eine Schwerpunktsetzung an einzelnen
Standorten ist daher unausweichlich und eine künftige Konzentration auf vier
Hauptstandorte nur folgerichtig. So bewahren wir uns ein Höchstmaß an
Flexibilität, um das Personal dort einzusetzen, wo es gebraucht wird.¿
Verhinderung von Mobilfunk in Justizvollzugsanstalten
Dem Landtag liegt heute außerdem ein Gesetz zur
Verabschiedung vor, das den Einsatz von so genannten Handyblockern auf dem
Gelände von Justizvollzugsanstalten (JVA) erlaubt. Mit dieser Technik kann
unterbunden werden, dass im Bereich einer JVA weder Telefonate noch das
Absenden von SMS per Mobiltelefon möglich sind. ¿Geplant ist es, diese Technik
zunächst nur in der JVA Burg einzusetzen. Eine Ausweitung auf andere Anstalten
ist langfristig überlegenswert¿, so Ministerin Kolb.
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