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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Neuordnung der
Justizvollzugsstruktur - Kolb: Gesetz wichtig und dringlich

10.12.2009, Magdeburg – 106

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 106/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 106/09

 

 

 

Magdeburg, den 10. Dezember 2009

 

 

 

Neuordnung der

Justizvollzugsstruktur - Kolb: Gesetz wichtig und dringlich

 

Magdeburg (MJ). ¿Die neue Justizvollzugsstruktur in Sachsen-Anhalt muss

kommen. Sie ist wichtig und dringlich. Denn nur so haben wir die Möglichkeit,

das Gefängniswesen in Sachsen-Anhalt neu zu ordnen und zukunftsfähig zu gestalten¿,

sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb zum Gesetzentwurf zur Neugliederung

des Justizvollzugsstruktur in Sachsen-Anhalt, der am heutigen Donnerstag, dem

10. Dezember 2009, von den Regierungsfraktionen in den Landtag eingebracht

wird.

 

Der Gesetzentwurf sieht nur noch vier Hauptstandorte für

den Strafvollzug in Sachsen-Anhalt vor: die JVA Burg, die JVA Volkstedt mit der

Außenstelle Naumburg, die JVA Halle als Zusammenschluss der bisherigen drei

Standorte in der Saalestadt und die JVA Dessau-Roßlau mit Außenstellen in

Magdeburg, Halberstadt und Stendal. Die Mitarbeiter der bisherigen JVA Magdeburg

sollen der JVA Burg zugeordnet werden, um eine Vollbelegung der Anstalt mit Gefangenen

zu ermöglichen. Die Jugendanstalt in Raßnitz und die Jugendarrestanstalt in

Halle bleiben von der Neuordnung unberührt.

 

Notwendig wird die Neuordnung, da der Justizvollzug in

Sachsen-Anhalt derzeit sehr kleinteilig und in der Fläche weit verstreut ist.

Einige Liegenschaften, die teilweise zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts

errichtet wurden, haben einen hohen Sanierungsbedarf. Ausreichend Mittel werden

angesichts der angespannten Haushaltslage in Sachsen-Anhalt dafür auf absehbare

Zeit aber nicht zur Verfügung stehen. Zudem ist die Zahl der Gefangenen seit

2004 stetig zurückgegangen. So waren 2009 rund 700 Straftäter weniger inhaftiert

als im Jahr 2003.

 

Ministerin Kolb: ¿Eine Schwerpunktsetzung an einzelnen

Standorten ist daher unausweichlich und eine künftige Konzentration auf vier

Hauptstandorte nur folgerichtig. So bewahren wir uns ein Höchstmaß an

Flexibilität, um das Personal dort einzusetzen, wo es gebraucht wird.¿

 

Verhinderung von Mobilfunk in Justizvollzugsanstalten

 

Dem Landtag liegt heute außerdem ein Gesetz zur

Verabschiedung vor, das den Einsatz von so genannten Handyblockern auf dem

Gelände von Justizvollzugsanstalten (JVA) erlaubt. Mit dieser Technik kann

unterbunden werden, dass im Bereich einer JVA weder Telefonate noch das

Absenden von SMS per Mobiltelefon möglich sind. ¿Geplant ist es, diese Technik

zunächst nur in der JVA Burg einzusetzen. Eine Ausweitung auf andere Anstalten

ist langfristig überlegenswert¿, so Ministerin Kolb.

 

 

 

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