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Mehr Anerkennung für`s Ehrenamt
28.11.2007, Magdeburg – 70
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 070/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 070/07
Magdeburg, den 28. November 2007
Mehr Anerkennung für`s Ehrenamt
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof.
Angela Kolb fordert, dass ehrenamtliche Betreuer steuerrechtlich besser
gestellt werden und einen Steuerfreibetrag von 2100 Euro eingeräumt bekommen.
¿Der Bundestag darf sich dieser Forderung von 15 Landesjustizverwaltungen nicht
verstellen¿, sagte sie im Vorfeld einer für Freitag angesetzten Beratung im
Bundesrat. ¿Die bisherigen Regelungen fördern die
ehrenamtliche Tätigkeit im Betreuungswesen nur ungenügend.¿
Der Freibetrag
für die Unkostenerstattung bei Übungsleitern von Sportvereinen wurde kürzlich
auf 2100 Euro angehoben, ehrenamtliche Betreuer profitieren jedoch nicht von
dieser Regelung. Kolb: ¿Wir brauchen eine Änderung des Jahressteuergesetzes
2008, um eine Gleichstellung wichtiger ehrenamtlicher Tätigkeiten zu erreichen.¿
Die Anhebung der Freibeträge liege auch im Interesse des Staates. ¿Die
Alternative ist, vermehrt Berufsbetreuer zu bestellen. Das ist deutlich teurer.¿
Kolb: ¿Ehrenamtliche
Betreuer werden vom Gericht eingesetzt, wenn eine Person ihre Angelegenheiten
nicht mehr allein regeln kann. Das können Familienangehörige, Freunde, aber
auch Fremde sein. Sie übernehmen eine sehr wichtige und verantwortungsvolle
Aufgabe.¿ Das muss endlich honoriert werden.
Diese Betreuer können ihre
Auslagen derzeit entweder in Form von Einzelabrechnungen oder als jährliche
Pauschale in Höhe von 323 Euro geltend machen, wobei die Pauschale bei
mittellosen Betreuten aus der Landeskasse zu zahlen ist.
Die Pauschale gehört zu den
steuerpflichtigen Einkünften. Die Einkünfte sind derzeit steuerfrei, wenn sie
256 Euro nicht übersteigen. Liegen sie über diesem Betrag, sind sie insgesamt
zu versteuern. Da das Finanzamt eine Werbungskostenpauschale anerkennt, bleibt
die Aufwandspauschale für eine einzige Betreuung in der Regel steuerfrei. Wer
mehrere ehrenamtliche Betreuungen übernimmt, muss dagegen einen Großteil der
Aufwandspauschale versteuern, was dazu führt, dass ehrenamtliche Betreuer
häufig keine weiteren Betreuungen übernehmen. ¿Das muss sich ändern¿, so Kolb.
Hintergrund:
In Sachsen-Anhalt waren Ende 2006
insgesamt 46.500 Betreuungsverfahren anhängig. Die Ausgaben im Landeshaushalt
haben sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Sie stiegen von 11,7 auf
24,3 Millionen Euro im Jahr 2006. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat bei
einer Stimmenthaltung einstimmig gefordert die sog. ¿Übungsleiterpauschale¿ in
Höhe von 2.100 Euro auch auf ehrenamtliche Betreuer auszudehnen und insoweit
für eine Einberufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat
plädiert.
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