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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Mehr Anerkennung für`s Ehrenamt

28.11.2007, Magdeburg – 70

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 070/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 070/07

 

 

 

Magdeburg, den 28. November 2007

 

 

 

Mehr Anerkennung für`s Ehrenamt

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof.

Angela Kolb fordert, dass ehrenamtliche Betreuer steuerrechtlich besser

gestellt werden und einen Steuerfreibetrag von 2100 Euro eingeräumt bekommen.

¿Der Bundestag darf sich dieser Forderung von 15 Landesjustizverwaltungen nicht

verstellen¿, sagte sie im Vorfeld einer für Freitag angesetzten Beratung im

Bundesrat. ¿Die bisherigen Regelungen fördern die

ehrenamtliche Tätigkeit im Betreuungswesen nur ungenügend.¿

 

Der Freibetrag

für die Unkostenerstattung bei Übungsleitern von Sportvereinen wurde kürzlich

auf 2100 Euro angehoben, ehrenamtliche Betreuer profitieren jedoch nicht von

dieser Regelung. Kolb: ¿Wir brauchen eine Änderung des Jahressteuergesetzes

2008, um eine Gleichstellung wichtiger ehrenamtlicher Tätigkeiten zu erreichen.¿

Die Anhebung der Freibeträge liege auch im Interesse des Staates. ¿Die

Alternative ist, vermehrt Berufsbetreuer zu bestellen. Das ist deutlich teurer.¿

 

Kolb: ¿Ehrenamtliche

Betreuer werden vom Gericht eingesetzt, wenn eine Person ihre Angelegenheiten

nicht mehr allein regeln kann. Das können Familienangehörige, Freunde, aber

auch Fremde sein. Sie übernehmen eine sehr wichtige und verantwortungsvolle

Aufgabe.¿ Das muss endlich honoriert werden.

 

Diese Betreuer können ihre

Auslagen derzeit entweder in Form von Einzelabrechnungen oder als jährliche

Pauschale in Höhe von 323 Euro geltend machen, wobei die Pauschale  bei

mittellosen Betreuten aus der Landeskasse zu zahlen ist.

 

Die Pauschale gehört zu den

steuerpflichtigen Einkünften. Die Einkünfte sind derzeit steuerfrei, wenn sie

256 Euro nicht übersteigen. Liegen sie über diesem Betrag, sind sie insgesamt

zu versteuern. Da das Finanzamt eine Werbungskostenpauschale anerkennt, bleibt

die Aufwandspauschale für eine einzige Betreuung in der Regel steuerfrei. Wer

mehrere ehrenamtliche Betreuungen übernimmt, muss dagegen einen Großteil der

Aufwandspauschale versteuern, was dazu führt, dass ehrenamtliche Betreuer

häufig keine weiteren Betreuungen übernehmen. ¿Das muss sich ändern¿, so Kolb.

 

Hintergrund:

 

In Sachsen-Anhalt waren Ende 2006

insgesamt 46.500 Betreuungsverfahren anhängig. Die Ausgaben im Landeshaushalt

haben sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Sie stiegen von 11,7 auf

24,3 Millionen Euro im Jahr 2006. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat bei

einer Stimmenthaltung einstimmig gefordert die sog. ¿Übungsleiterpauschale¿ in

Höhe von 2.100 Euro auch auf ehrenamtliche Betreuer auszudehnen und insoweit

für eine Einberufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat

plädiert.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des

Landes Sachsen-Anhalt

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Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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