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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Justiz reagiert auf
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Untersuchungshaft

11.08.2006, Magdeburg – 62

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 062/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 062/06

 

 

 

Magdeburg, den 11. August 2006

 

 

 

Justiz reagiert auf

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Untersuchungshaft

 

Magdeburg (MJ). Folgen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

für die Gerichtspraxis haben Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela

Kolb und Vertreter der Justiz in Magdeburg erörtert. Die im März und April 2006

veröffentlichten Urteile konkretisieren die Anforderungen, um Tatverdächtige

bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung und während der Dauer des Prozesses in

Untersuchungshaft zu halten. So muss zügig ermittelt, terminiert und dann

regelmäßig verhandelt werden. Selbst im Schreibdienst darf es nicht zu

Verzögerungen kommen.

 

Schon bisher galten für die Justiz die so genannte

Sechs-Monats-Frist (§ 121 StPO) und der Beschleunigungsgrundsatz, nachdem zügig

ermittelt und danach bei Gericht zügig verhandelt werden muss. ¿Solange kein

Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende

Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt, darf der Vollzug der

Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur

aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere

Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht

zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen¿, heißt es im Gesetz. Als

Folge dieser Regelung waren in Sachsen-Anhalt in Einzelfällen Tatverdächtige

aus der U-Haft entlassen worden, weil nicht innerhalb von sechs Monaten nach

Erlass des Haftbefehls mit der Verhandlung begonnen werden konnte.

 

Die jetzt vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten

Parameter können im Gerichtsalltag insbesondere dann zu Problemen führen, wenn

es zu Belastungsspitzen in Strafkammern kommt. ¿Die Justiz tut das Möglichste,

um zu vermeiden, dass Verdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden

müssen¿, so Justizministerin Professor Angela Kolb. Es könne aber nicht absolut

ausgeschlossen werden, dass Richter im Extremfall vor der Entscheidung stünden,

z. B. einen Dieb bis zur Hauptverhandlung auf freien Fuß zu setzen, um einen

Gewaltverbrecher, von dem eine erhebliche Gefahr für die Bevölkerung ausgeht,

entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in U-Haft halten zu können.

¿Die Sicherheit der Bürger steht im Mittelpunkt¿, so die Ministerin.

 

Die Einhaltung der Vorgaben des Verfassungsgerichts für

eine länger dauernde U-Haft obliegt in erster Linie den mit den Verfahren

befassten Staatsanwälten und Richtern. Die Gerichtspräsidenten haben den für einen

zügigen Geschäftsablauf erforderlichen organisatorischen Rahmen zu schaffen.

Die von den Richtern gewählten Präsidien müssen im Falle der Überlastung über

einen zusätzlichen Richtereinsatz entscheiden. Sie haben in Sachsen-Anhalt

bisher unterschiedliche Wege beschritten, die bei dem Treffen dargestellt und

diskutiert wurden. So wurde am Landgericht Dessau eine Hilfsstrafkammer

eingerichtet. In Magdeburg sind der Wirtschaftsstrafkammer zusätzlich Haftsachen

zugewiesen worden und in Halle wurde der Strafbereich durch Personalmaßnahmen

entlastet. In Stendal zeigen sich dagegen bisher keine Probleme, die

Veränderungen erfordert hätten.

 

Den verschärften Anforderungen des

Bundesverfassungsgerichts auch für das staatsanwaltschaftliche

Ermittlungsverfahren hat die Generalstaatsanwaltschaft durch fortlaufende

Anpassung ihrer bestehenden Richtlinien für die Bearbeitung von Haftsachen

Rechnung getragen.

 

¿Wichtig ist bei der Strafverfolgung, dass alle Rädchen

ineinander greifen - von der polizeilichen Ermittlungsarbeit über die Arbeit

der Staatsanwaltschaften bis zur endgültigen Verurteilung des Täters vor

Gericht. Hier sind die unterschiedlichen Ebenen und Institutionen innerhalb und

außerhalb der Justiz gefordert, die Bevölkerung auch unter den jetzt

erschwerten Bedingungen effektiv zu schützen¿, betonte Ministerin Kolb.

 

 

 

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