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GmbH-Reform - Kolb: Firmengründer
nicht allein lassen - Mehrheit im Bundesrat für notarielles Gründungsprotokoll
06.07.2007, Magdeburg – 42
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 042/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 042/07
Magdeburg, den 6. Juli 2007
GmbH-Reform - Kolb: Firmengründer
nicht allein lassen - Mehrheit im Bundesrat für notarielles Gründungsprotokoll
Kolb: Firmengründer nicht allein lassen - Mehrheit im
Bundesrat für notarielles Gründungsprotokoll
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hat
sich im Bundesrat hinter das Anliegen gestellt, die GmbH-Reform auf den Weg zu
bringen. ¿Ziel ist, Unternehmensgründungen zu erleichtern, um die GmbH als
Rechtsform international konkurrenzfähiger zu machen¿, sagte sie. Sie warnte
allerdings davor, wie von der Bundesregierung vorgesehen, Gründungen per
Mustersatzung zuzulassen. Kolb setzt sich für ein vereinfachtes und kostengünstiges
Gründungsverfahren ein, bei dem juristischer Sachverstand eingebunden bleibt:
das notariell beurkundete Gründungsprotokoll, das auf ein bis zwei Seiten die
wichtigsten Regelungen im Zusammenhang mit der GmbH-Gründung zusammenfasst.
In diesem Sinne hat der Bundesrat heute gefordert, auf die
Verwendung einer Mustersatzung bei der GmbH-Gründung zu verzichten und an deren
Stelle die Einführung eines notariell beurkundeten Gründungsprotokolls zu
setzen. ¿Das ist ein guter Kompromiss. Das Verfahren wird erheblich vereinfacht,
Beratung bleibt gewährleistet und Gründungsfehler werden vermieden¿, sagte
Kolb.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll für
GmbH-Standardgründungen die Möglichkeit gegeben sein, eine Mustersatzung zu
nutzen, die die Gründer ohne juristische Beratung selbst ausfüllen. ¿Das ist
fehleranfällig¿, warnte Kolb. Es könne dafür sorgen, dass Verfahrenszeiten
verlängert, statt verkürzt würden. ¿Es ist nur vordergründig eine Art der Deregulierung,
wenn bis zu drei Personen durch das Fotokopieren eines Blattes Papier, das
Einsetzen weniger Worte und das Ankreuzen einiger Passagen eine
Kapitalgesellschaft mit all ihren Rechtsfolgen gründen können, ohne unter
Umständen die notwendige Kenntnis davon zu haben, was auf sie zukommt¿, sagte
sie. Fehler seien vorprogrammiert. Kolb: ¿Wir dürfen die Firmengründer nicht
allein lassen.¿
Zudem kämen Probleme auf die Registergerichte
zu. Beim zentralen Handelsregister in Sachsen-Anhalt werden
Unternehmensgründungen elektronisch erfasst. Die Notare leiten dem Gericht die
elektronischen Daten zu, die dann automatisiert weiterverarbeitet werden. ¿Das
verkürzt die Bearbeitungszeiten für die Eintragung von Gesellschaften in das
Handelsregister ganz erheblich¿, so Kolb. ¿Würde mit Mustersatzungen gearbeitet,
die die Gründer selbst einreichen, brächte das keine Zeitersparnis. Vielmehr
wäre zu befürchten, dass eine neue elektronische Zettelwirtschaft entsteht.¿
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