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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

GmbH-Reform - Kolb: Firmengründer
nicht allein lassen - Mehrheit im Bundesrat für notarielles Gründungsprotokoll

06.07.2007, Magdeburg – 42

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 042/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 042/07

 

 

 

Magdeburg, den 6. Juli 2007

 

 

 

GmbH-Reform - Kolb: Firmengründer

nicht allein lassen - Mehrheit im Bundesrat für notarielles Gründungsprotokoll

 

Kolb: Firmengründer nicht allein lassen - Mehrheit im

Bundesrat für notarielles Gründungsprotokoll

 

 

 

Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hat

sich im Bundesrat hinter das Anliegen gestellt, die GmbH-Reform auf den Weg zu

bringen. ¿Ziel ist, Unternehmensgründungen zu erleichtern, um die GmbH als

Rechtsform international konkurrenzfähiger zu machen¿, sagte sie. Sie warnte

allerdings davor, wie von der Bundesregierung vorgesehen, Gründungen per

Mustersatzung zuzulassen. Kolb setzt sich für ein vereinfachtes und kostengünstiges

Gründungsverfahren ein, bei dem juristischer Sachverstand eingebunden bleibt:

das notariell beurkundete Gründungsprotokoll, das auf ein bis zwei Seiten die

wichtigsten Regelungen im Zusammenhang mit der GmbH-Gründung zusammenfasst.

 

In diesem Sinne hat der Bundesrat heute gefordert, auf die

Verwendung einer Mustersatzung bei der GmbH-Gründung zu verzichten und an deren

Stelle die Einführung eines notariell beurkundeten Gründungsprotokolls zu

setzen. ¿Das ist ein guter Kompromiss. Das Verfahren wird erheblich vereinfacht,

Beratung bleibt gewährleistet und Gründungsfehler werden vermieden¿, sagte

Kolb.

 

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll für

GmbH-Standardgründungen die Möglichkeit gegeben sein, eine Mustersatzung zu

nutzen, die die Gründer ohne juristische Beratung selbst ausfüllen. ¿Das ist

fehleranfällig¿, warnte Kolb. Es könne dafür sorgen, dass Verfahrenszeiten

verlängert, statt verkürzt würden. ¿Es ist nur vordergründig eine Art der Deregulierung,

wenn bis zu drei Personen durch das Fotokopieren eines Blattes Papier, das

Einsetzen weniger Worte und das Ankreuzen einiger Passagen eine

Kapitalgesellschaft mit all ihren Rechtsfolgen gründen können, ohne unter

Umständen die notwendige Kenntnis davon zu haben, was auf sie zukommt¿, sagte

sie. Fehler seien vorprogrammiert. Kolb: ¿Wir dürfen die Firmengründer nicht

allein lassen.¿

 

Zudem kämen Probleme auf die Registergerichte

zu. Beim zentralen Handelsregister in Sachsen-Anhalt werden

Unternehmensgründungen elektronisch erfasst. Die Notare leiten dem Gericht die

elektronischen Daten zu, die dann automatisiert weiterverarbeitet werden. ¿Das

verkürzt die Bearbeitungszeiten für die Eintragung von Gesellschaften in das

Handelsregister ganz erheblich¿, so Kolb. ¿Würde mit Mustersatzungen gearbeitet,

die die Gründer selbst einreichen, brächte das keine Zeitersparnis. Vielmehr

wäre zu befürchten, dass eine neue elektronische Zettelwirtschaft entsteht.¿

 

 

 

 

 

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