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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Mahnverfahren per Mausklick

18.05.2006, Magdeburg – 39

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 039/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 039/06

 

 

 

Magdeburg, den 17. Mai 2006

 

 

 

Mahnverfahren per Mausklick

 

Magdeburg(MJ).

In Sachsen-Anhalt können jetzt

Mahnverfahren per Mausklick vom Büro oder von Zuhause aus auf dem Weg gebracht

werden. Mit dem neuen Online-Mahnverfahren werden ab sofort zwei zusätzliche

Möglichkeiten angeboten, Mahnbescheide über das Internet noch einfacher zu

beantragen und die Bearbeitung im Zentralen Mahngericht in Sachsen-Anhalt in

Staßfurt weiter zu beschleunigen. ¿Sachsen-Anhalt baut damit den für die

Entwicklung der Wirtschaft wichtigen Standortfaktor Recht weiter aus¿, so

Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb.

 

Die

im Internet unter www.profimahn.de

kostenlos verfügbare Software ProfiMahn richtet sich an Antragsteller, die

regelmäßig eine größere Zahl an Mahnbescheiden beantragen. Mit einer speziellen

Mahnsoftware erstelle Datensätze können mit einer elektronischen Unterschrift

versehen und in verschlüsselter Form online an das Zentrale Mahngericht

übermittel werden. Neben einem internetfähigen PC sind dafür die Signaturkarte

eines akkreditierten Trustcenters sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät erforderlich.

¿Das ist die Profi-Lösung für Rechtsanwaltskanzleien, große Unternehmen oder

zum Beispiel Stadtwerke¿, erläuterte Kolb.

 

Für

die gelegentliche Antragstellung wird unter www.online-mahnantrag.de außerdem

ein interaktiver Online-Mahnantrag kostenlos angeboten, der die korrekte

Antragstellung durch ergänzende Ausfüllhinweise und Plausibilitätsprüfungen

erleichtert. Auch hier kann der Antrag mit einer elektronischen Unterschrift

direkt an das Zentrale Mahngericht übersandt werden. Möglich ist aber auch der

Ausdruck auf einem Formular und der Versand per Post.

 

Im

Zentralen Mahngericht werden seit Oktober 2005 alle Mahnanträge in

Sachsen-Anhalt automatisiert bearbeitet, seitdem sind dort fast 60.000 Verfahren

bearbeitet worden. Täglich gehen derzeit mehr als 250 Mahnanträge auf

Vordrucken oder Datenträgern ein.

 

Mit

den neuen Antragsmöglichkeiten wird der Erfassungsaufwand deutlich reduziert

und damit auch die Bearbeitung weiter beschleunigt. Gleichzeitig wird erstmals

in der Justiz Sachsen-Anhalts die Möglichkeit geschaffen, ein gerichtliches

Verfahren ohne jedes Papieraufkommen vollständig auf elektronischem Weg

durchzuführen.

 

Damit

ist die Landesregierung ihrem erklärten Ziel einer dienstleistungsorientierten

Landesverwaltung einen großen Schritt näher gekommen. Mit der erstmaligen

Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs in einem gerichtlichen Verfahren

ist ein deutlicher Meilenstein zur Justizmodernisierung erreicht.

 

Die

Ministerin bekräftigte das Ziel, von Staßfurt aus Mahnanträge künftig auch für

Sachsen und Thüringen zu bearbeiten. Verhandlungen über die gemeinsame Nutzung

des Mahngerichts würden derzeit geführt. Frau Prof. Kolb hofft, dass bereits ab

2007 alle Mahnanträge aus Mitteldeutschland zentral in Staßfurt bearbeitet

werden.

 

Hintergrund:

 

Das

gerichtliche Mahnverfahren nach der Zivilprozessordnung bietet dem Gläubiger

die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung gegen seinen Schuldner sehr schnell

einen Titel zu erlangen. Das Amtsgericht, das den Mahnbescheid erlässt, prüft

dabei nicht, ob der vom Gläubiger benannte Anspruch tatsächlich besteht. Geht

der Schuldner nicht gegen den Mahnbescheid vor, kann auf Antrag des Gläubigers

nach zwei Wochen ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden. Mit diesem kann

der Gläubiger ¿ wie mit einem Urteil ¿ die Zwangsvollstreckung betreiben und

z.B. einen Gerichtsvollzieher beantragen.

 

Die

Adresse des zentralen Mahngerichts lautet:

 

Amtsgericht

Aschersleben, Zentrales Mahngericht

Sachsen-Anhalt, Lehrter Str. 15, 39418 Staßfurt. Ein Faltblatt zum Mahnverfahren >>>

ist auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz erhältlich.

 

Ute Albersmann

Pressesprecherin

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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