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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Sicherheitstechnik umgehend
nachjustiert

17.09.2008, Magdeburg – 56

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 056/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 056/08

 

 

 

Magdeburg, den 17. September 2008

 

 

 

Sicherheitstechnik umgehend

nachjustiert

 

Magdeburg (MJ).

Am Justizzentrum

Magdeburg wird heute auf Veranlassung des Justizministeriums die Sicherheitstechnik

neu eingestellt. Der Aufnahmewinkel einer Kamera an der Außenfassade des

Justizzentrums zum Breiten Weg, die bisher auch Teile des Gehwegs erfasst hat,

wird durch eine Fachfirma verengt. Eine ¿Überwachung¿ des Hundertwasserhauses

war allerdings auf Grund der Einstellung der Kamera zu keiner Zeit möglich. Die

Möglichkeit, auch akustische Signale aufzuzeichnen, wird dauerhaft unterbunden.

Damit reagiert das Ministerium unverzüglich auf Kritik des Landesbeauftragten

für Datenschutz, Dr. Harald von Bose. Den vom Landesbeauftragten gebrachten Vergleich

zu den jüngsten Vorgängen beim Discounter Lidl wies Justizstaatssekretär

Lischka auf das Schärfste zurück. ¿Es hat zu keinem Zeitpunkt eine Aufzeichnung

von Gesprächen von Mitarbeitern oder eine gezielte Auswertung von Videoaufzeichnungen

gegeben, um Mitarbeitern dienstrechtliche Verstöße nachzuweisen. In Kenntnis

dieser Umstände befremdet mich der völlig unangemessene Vergleich des

Landesbeauftragten.¿

 

Am Justizzentrum Magdeburg überwachen Videokameras den

Zugangsbereich, die Zufahrt, die hauseigene, öffentlich nicht nutzbare

Tiefgarage sowie den Bereich der Abteilung der Staatsanwaltschaft, die

Verfahren der organisierten Kriminalität bearbeitet. Dies ist durch das

Datenschutzgesetz gedeckt. Die Videoüberwachung dient der Objektsicherung, z.B.

dem Schutz vor Vandalismus und der Kontrolle von Zugangsberechtigungen, etwa

bei der Vorführung von Gefangenen.

 

Lischka: ¿Datenschutz ist ein sensibles Gut. Das

Justizministerium hat Herrn Dr. von Bose nach Bekanntwerden von Problemen

sofort eingeschaltet. Seine Vorschläge werden umgesetzt. Ich weise allerdings

darauf hin, dass ein Justizzentrum kein ¿Mädchenpensionat¿ ist. So werden

beispielsweise auch Schwerstkriminelle durch Gefangenentransporte Strafverhandlungen

im Justizzentrum zugeführt. Da ist Videotechnik zum Schutz der Bevölkerung und

der Mitarbeiter der Justiz unerlässlich.¿

 

Hintergrund.

 

Das Datenschutzgesetz erlaubt in Paragraph 30

Datenschutzgesetz LSA den Einsatz von Videotechnik in öffentlichen zugänglichen

Bereichen zum Zwecke der Wahrung des Hausrechts, zum Schutz des Eigentums oder

zur Kontrolle von Zugangsberechtigten sowie zur Verfolgung von Straftaten und

Ordnungswidrigkeiten. Gerade Justizgebäude waren in der jüngsten Vergangenheit

Ziel von Einbrüchen und Sachbeschädigungen.

 

 

 

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