Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Sicherheitstechnik umgehend
nachjustiert
17.09.2008, Magdeburg – 56
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 056/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 056/08
Magdeburg, den 17. September 2008
Sicherheitstechnik umgehend
nachjustiert
Magdeburg (MJ).
Am Justizzentrum
Magdeburg wird heute auf Veranlassung des Justizministeriums die Sicherheitstechnik
neu eingestellt. Der Aufnahmewinkel einer Kamera an der Außenfassade des
Justizzentrums zum Breiten Weg, die bisher auch Teile des Gehwegs erfasst hat,
wird durch eine Fachfirma verengt. Eine ¿Überwachung¿ des Hundertwasserhauses
war allerdings auf Grund der Einstellung der Kamera zu keiner Zeit möglich. Die
Möglichkeit, auch akustische Signale aufzuzeichnen, wird dauerhaft unterbunden.
Damit reagiert das Ministerium unverzüglich auf Kritik des Landesbeauftragten
für Datenschutz, Dr. Harald von Bose. Den vom Landesbeauftragten gebrachten Vergleich
zu den jüngsten Vorgängen beim Discounter Lidl wies Justizstaatssekretär
Lischka auf das Schärfste zurück. ¿Es hat zu keinem Zeitpunkt eine Aufzeichnung
von Gesprächen von Mitarbeitern oder eine gezielte Auswertung von Videoaufzeichnungen
gegeben, um Mitarbeitern dienstrechtliche Verstöße nachzuweisen. In Kenntnis
dieser Umstände befremdet mich der völlig unangemessene Vergleich des
Landesbeauftragten.¿
Am Justizzentrum Magdeburg überwachen Videokameras den
Zugangsbereich, die Zufahrt, die hauseigene, öffentlich nicht nutzbare
Tiefgarage sowie den Bereich der Abteilung der Staatsanwaltschaft, die
Verfahren der organisierten Kriminalität bearbeitet. Dies ist durch das
Datenschutzgesetz gedeckt. Die Videoüberwachung dient der Objektsicherung, z.B.
dem Schutz vor Vandalismus und der Kontrolle von Zugangsberechtigungen, etwa
bei der Vorführung von Gefangenen.
Lischka: ¿Datenschutz ist ein sensibles Gut. Das
Justizministerium hat Herrn Dr. von Bose nach Bekanntwerden von Problemen
sofort eingeschaltet. Seine Vorschläge werden umgesetzt. Ich weise allerdings
darauf hin, dass ein Justizzentrum kein ¿Mädchenpensionat¿ ist. So werden
beispielsweise auch Schwerstkriminelle durch Gefangenentransporte Strafverhandlungen
im Justizzentrum zugeführt. Da ist Videotechnik zum Schutz der Bevölkerung und
der Mitarbeiter der Justiz unerlässlich.¿
Hintergrund.
Das Datenschutzgesetz erlaubt in Paragraph 30
Datenschutzgesetz LSA den Einsatz von Videotechnik in öffentlichen zugänglichen
Bereichen zum Zwecke der Wahrung des Hausrechts, zum Schutz des Eigentums oder
zur Kontrolle von Zugangsberechtigten sowie zur Verfolgung von Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten. Gerade Justizgebäude waren in der jüngsten Vergangenheit
Ziel von Einbrüchen und Sachbeschädigungen.
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