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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Gesetzentwurf im Bundesrat:
Kürzere Wege für Bürger - Entlastung für Gerichte

05.03.2010, Magdeburg – 22

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 022/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 022/10

 

 

 

Magdeburg, den 5. März 2010

 

 

 

Gesetzentwurf im Bundesrat:

Kürzere Wege für Bürger - Entlastung für Gerichte

 

Magdeburg (MJ). ¿ Kürzere Wege, eine schnelle Bearbeitung und damit mehr

Bürgerfreundlichkeit ¿ das erreichen wir, wenn künftig Notare Aufgaben der

freiwilligen Gerichtsbarkeit übernehmen¿, sagt Justizministerin Prof. Dr.

Angela Kolb. Ein entsprechender Gesetzentwurf steht am heutigen Freitag, dem 5.

März 2010, im Bundesrat zur Abstimmung. ¿Eine Aufgabenübertragung an Notare

entlastet zugleich unsere Gerichte, die Justiz kann sich auf ihre Kernaufgaben

konzentrieren¿, so die Ministerin weiter.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Notaren die Aufgaben der

Nachlassgerichte erster Instanz übertragen werden können. Der Notar wird dann

anstelle des Amtsgerichts zum Nachlassgericht und übernimmt von der

Nachlasssicherung über die Testamentseröffnung bis hin zur Überwachung von

Testamentsvollstreckern alle Aufgaben. Justizministerin Kolb: ¿Notare werden damit

bei allen rechtlichen Fragen rund um ein Testament, einen Nachlass oder eine

Erbschaft die zentrale Anlaufstelle. Da Notare flächendeckend in Sachsen-Anhalt

vertreten sind, wird für viele Bürger künftig der Weg kürzer sein als zum nächsten

Amtsgericht.¿

 

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass zur

Erleichterung des Register- und Grundbuchverkehrs auch die Vollmachtsbescheinigung

eines Notars als Grundlage für eine Eintragung dienen kann. Darüber hinaus

haben Bundesländer die Möglichkeit, die Zuständigkeit für die Gewährung von

Grundbucheinsichten auf die am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden

Notare auszudehnen. Damit kann das elektronische Grundbuch auch bei den Notaren

eingesehen werden.

 

 

 

Impressum:

 

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