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Gesetzentwurf im Bundesrat:
Kürzere Wege für Bürger - Entlastung für Gerichte
05.03.2010, Magdeburg – 22
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 022/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 022/10
Magdeburg, den 5. März 2010
Gesetzentwurf im Bundesrat:
Kürzere Wege für Bürger - Entlastung für Gerichte
Magdeburg (MJ). ¿ Kürzere Wege, eine schnelle Bearbeitung und damit mehr
Bürgerfreundlichkeit ¿ das erreichen wir, wenn künftig Notare Aufgaben der
freiwilligen Gerichtsbarkeit übernehmen¿, sagt Justizministerin Prof. Dr.
Angela Kolb. Ein entsprechender Gesetzentwurf steht am heutigen Freitag, dem 5.
März 2010, im Bundesrat zur Abstimmung. ¿Eine Aufgabenübertragung an Notare
entlastet zugleich unsere Gerichte, die Justiz kann sich auf ihre Kernaufgaben
konzentrieren¿, so die Ministerin weiter.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Notaren die Aufgaben der
Nachlassgerichte erster Instanz übertragen werden können. Der Notar wird dann
anstelle des Amtsgerichts zum Nachlassgericht und übernimmt von der
Nachlasssicherung über die Testamentseröffnung bis hin zur Überwachung von
Testamentsvollstreckern alle Aufgaben. Justizministerin Kolb: ¿Notare werden damit
bei allen rechtlichen Fragen rund um ein Testament, einen Nachlass oder eine
Erbschaft die zentrale Anlaufstelle. Da Notare flächendeckend in Sachsen-Anhalt
vertreten sind, wird für viele Bürger künftig der Weg kürzer sein als zum nächsten
Amtsgericht.¿
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass zur
Erleichterung des Register- und Grundbuchverkehrs auch die Vollmachtsbescheinigung
eines Notars als Grundlage für eine Eintragung dienen kann. Darüber hinaus
haben Bundesländer die Möglichkeit, die Zuständigkeit für die Gewährung von
Grundbucheinsichten auf die am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden
Notare auszudehnen. Damit kann das elektronische Grundbuch auch bei den Notaren
eingesehen werden.
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