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Bundesrat - Justizministerin
Kolb: Bei einer Mediation können beide Seiten gewinnen
18.03.2011, Magdeburg – 15
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 015/11
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 015/11
Magdeburg, den 18. März 2011
Bundesrat - Justizministerin
Kolb: Bei einer Mediation können beide Seiten gewinnen
Magdeburg (MJ). Konflikte gehören zum Alltag. Manche enden sogar vor Gericht.
Doch nicht immer führt ein Urteil zur Beseitigung der Streitursachen. Ein
Konflikt kann auch im Rahmen einer Mediation beigelegt werden. ¿Ich begrüße es,
dass die Mediation jetzt eine gesetzliche Verankerung erfährt. Ich hoffe, dass
diese Form der Konfliktlösung jetzt noch bekannter wird ¿ vor allem bei
rechtsuchenden Bürgern¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Sie befürwortet
den Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der
außergerichtlichen Konfliktbeilegung, der am heutigen Freitag, dem 18. März
2011, im Bundesrat beraten wird.
Oft geht es bei Konflikten weniger um eine Rechtsfrage,
als vielmehr um unterschiedliche Interessen und Wahrnehmungen. Justizministerin
Kolb: ¿Ausgebildete Mediatoren sind in der Lage, die eigentlichen Konfliktpunkte
zu erkennen, anzusprechen und gemeinsam mit den Streitenden nach einer für
beide Seiten akzeptablen Lösung zu suchen. Dabei geht es nicht um Gewinnen und
Verlieren. Beide Parteien sollen sich am Ende eines Konflikts weiter in die
Augen sehen können, beide Seiten können gewinnen.¿
Der Gesetzentwurf, der heute im Bundesrat zur Abstimmung
steht, bezieht sowohl die gerichtsinterne und die gerichtsnahe, als auch die
außergerichtliche Mediation ein. Das Gesetz soll zugleich die
EU-Mediationsrichtlinie umsetzen. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf
am 12. Januar 2011 verabschiedet.
In Sachsen-Anhalt gibt es die gerichtsinterne Mediation
seit 2006. Landesweit sind heute 48 Richterinnen und Richter als ausgebildete
Mediatoren an 19 Gerichten (Amts- und Landgerichte, Oberlandesgericht sowie
Gerichte der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit) tätig. Justizministerin
Kolb: ¿Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Chancen einer erfolgreichen
Streitschlichtung sehr gut sind. Deutlich mehr als jedes zweite
Mediationsverfahren kann positiv abgeschlossen werden.¿
Hintergrund:
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur
Streitlösung. Die Konfliktparteien werden dabei von einem unabhängigen,
speziell geschulten Mediator unterstützt. Ziel ist es, eine schnelle und für
alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Vorteil gegenüber einer
Gerichtsverhandlung: Die Betroffenen können an der Lösung mitwirken und dabei
auch Sachverhalte einbringen, die bei einer Gerichtsverhandlung unberücksichtigt
bleiben. Anwendbar ist eine Mediation beispielsweise bei Nachbarschafts- oder
Mietstreitigkeiten, bei Bauangelegenheiten oder Familienverfahren.
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