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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Bundesrat - Justizministerin
Kolb: Bei einer Mediation können beide Seiten gewinnen

18.03.2011, Magdeburg – 15

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 015/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 015/11

 

 

 

Magdeburg, den 18. März 2011

 

 

 

Bundesrat - Justizministerin

Kolb: Bei einer Mediation können beide Seiten gewinnen

 

Magdeburg (MJ). Konflikte gehören zum Alltag. Manche enden sogar vor Gericht.

Doch nicht immer führt ein Urteil zur Beseitigung der Streitursachen. Ein

Konflikt kann auch im Rahmen einer Mediation beigelegt werden. ¿Ich begrüße es,

dass die Mediation jetzt eine gesetzliche Verankerung erfährt. Ich hoffe, dass

diese Form der Konfliktlösung jetzt noch bekannter wird ¿ vor allem bei

rechtsuchenden Bürgern¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Sie befürwortet

den Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der

außergerichtlichen Konfliktbeilegung, der am heutigen Freitag, dem 18. März

2011, im Bundesrat beraten wird.

 

Oft geht es bei Konflikten weniger um eine Rechtsfrage,

als vielmehr um unterschiedliche Interessen und Wahrnehmungen. Justizministerin

Kolb: ¿Ausgebildete Mediatoren sind in der Lage, die eigentlichen Konfliktpunkte

zu erkennen, anzusprechen und gemeinsam mit den Streitenden nach einer für

beide Seiten akzeptablen Lösung zu suchen. Dabei geht es nicht um Gewinnen und

Verlieren. Beide Parteien sollen sich am Ende eines Konflikts weiter in die

Augen sehen können, beide Seiten können gewinnen.¿

 

Der Gesetzentwurf, der heute im Bundesrat zur Abstimmung

steht, bezieht sowohl die gerichtsinterne und die gerichtsnahe, als auch die

außergerichtliche Mediation ein. Das Gesetz soll zugleich die

EU-Mediationsrichtlinie umsetzen. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf

am 12. Januar 2011 verabschiedet.

 

In Sachsen-Anhalt gibt es die gerichtsinterne Mediation

seit 2006. Landesweit sind heute 48 Richterinnen und Richter als ausgebildete

Mediatoren an 19 Gerichten (Amts- und Landgerichte, Oberlandesgericht sowie

Gerichte der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit) tätig. Justizministerin

Kolb: ¿Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Chancen einer erfolgreichen

Streitschlichtung sehr gut sind. Deutlich mehr als jedes zweite

Mediationsverfahren kann positiv abgeschlossen werden.¿

 

Hintergrund:

 

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur

Streitlösung. Die Konfliktparteien werden dabei von einem unabhängigen,

speziell geschulten Mediator unterstützt. Ziel ist es, eine schnelle und für

alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Vorteil gegenüber einer

Gerichtsverhandlung: Die Betroffenen können an der Lösung mitwirken und dabei

auch Sachverhalte einbringen, die bei einer Gerichtsverhandlung unberücksichtigt

bleiben. Anwendbar ist eine Mediation beispielsweise bei Nachbarschafts- oder

Mietstreitigkeiten, bei Bauangelegenheiten oder Familienverfahren.

 

 

 

Impressum:

 

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