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Justizministerkonferenz: Länder
erwarten Gesamtkonzept des Bundes zur Sicherungsverwahrung
16.08.2011, Magdeburg – 40
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.:
040/11
Ministerium für Justiz und
Gleichstellung - Pressemitteilung Nr.: 040/11
Magdeburg, den 16. August 2011
Justizministerkonferenz: Länder
erwarten Gesamtkonzept des Bundes zur Sicherungsverwahrung
Berlin. Die Justizstaatssekretäre und Staatssekretärinnen
der Länder haben sich eingehend mit den bisherigen Vorschlägen des
Bundesministeriums der Justiz zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung befasst.
Diese bisherigen Vorschläge stellen eine geeignete Diskussionsgrundlage dar,
auch wenn sie nach Auffassung der Länder noch deutlicher Änderungen bedürften.
So
sind zum Beispiel Sicherungen gegen unvorhergesehene Entlassungen im
gerichtlichen Verfahren notwendig. Es ist auch erforderlich, klare Regelungen
zum Umgang mit dauerhaft therapieunwilligen Untergebrachten zu treffen.
Es
fehlen allerdings noch wesentliche Vorschläge des BMJ
1. zu den künftigen Voraussetzungen der
Sicherungsverwahrung
2. zu den Anlasstaten der Sicherungsverwahrung und
3. zu der künftigen Rolle des
Therapieunterbringungsgesetzes.
Die
Länder erwarten vom BMJ, dass umgehend hierzu konkrete diskussionsfähige
Formulierungen vorgelegt werden. Ansonsten erscheint eine Verständigung auf der
Justizministerkonferenz am 22. September 2011 in Berlin kaum mehr möglich.
Damit wäre eine rechtzeitige vollständige gesetzliche Neuregelung auf Bundes-
und Landesebene gefährdet.
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