Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Zielvereinbarung zwischen Justiz-
und Finanzministerium - Mehr Kostentransparenz bei den Gerichten und
Staatsanwaltschaften
17.06.2010, Magdeburg – 54
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 054/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 054/10
Magdeburg, den 17. Juni 2010
Zielvereinbarung zwischen Justiz-
und Finanzministerium - Mehr Kostentransparenz bei den Gerichten und
Staatsanwaltschaften
Magdeburg (MJ). Justizministerin Angela Kolb und Finanzminister Jens
Bullerjahn haben die Fortsetzung des Pilotprojektes zur Budgetierung mit Kosten-Leistungs-Rechnung
an Gerichten und Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt vereinbart. Durch die
Aufstellung so genannter Produkthaushalte auf Basis einer Kosten- und
Leistungsrechnung werden nicht wie bisher Einnahmen- und Ausgaben dargestellt,
sondern Dienstleistungen beziehungsweise Produkte ¿ zum Beispiel in Zivil-,
Familien- oder Strafsachen ¿ der Justiz definiert. ¿Diese Darstellung führte zu
einer besseren Kostentransparenz und hat zugleich geholfen, das Kostenbewusstsein
innerhalb der Justiz weiter zu erhöhen¿, so Kolb.
Die Justiz des Landes hat die Einführung neuer und
moderner Steuerungsmethoden ¿ wie mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmt und
vom Ministerpräsidenten in seiner heutigen Regierungserklärung gefordert ¿
fortgesetzt und dabei im Land eine Vorreiterrolle eingenommen. Die Einführung
der Kosten-Leistungs-Rechnung wird bis zum Ende des Jahres 2010 bei allen Ordentlichen
Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Die
Budgetierung wird zurzeit in den Landgerichtsbezirken Stendal und Dessau-Roßlau
erprobt und soll nach einer abschließenden, positiven Evaluierung im ganzen
Bezirk des Oberlandesgerichts sowie dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft
eingeführt werden.
Die mit der neuen Art der Haushaltsaufstellung verbundene
Budgetierung stärkt die Eigenverantwortung der Gerichte und trägt dazu bei, die
Fach- und Finanzverantwortung zusammenzuführen. Innerhalb des vorgegebenen
Finanzrahmens werden an Stelle sonst relativ starrer Vorgaben, wofür wie viel
Geld eingesetzt werden darf, größere Handlungsspielräume eröffnet. So haben die
Gerichte im Landgerichtsbezirk Stendal diese Aufgabe im Jahr 2009 überaus erfolgreich
gelöst. So konnten die Gerichte ein Plus von ca. 900.000,- Euro erwirtschaften.
Ca. 490.000,- Euro flossen dem Landeshaushalt als Effizienzgewinn bzw. Rendite
zu. Die verbleibenden 410.000,- Euro stehen den Gerichten im Haushaltsjahr 2010
zur Verbesserung ihrer Infrastruktur zusätzlich zur Verfügung.
Finanzminister Bullerjahn sieht in diesem Pilotprojekt die
Anforderungen und Vorteile, die eine leistungsbezogene Planaufstellung und
-bewirtschaftung bietet, umgesetzt.
Aus seiner Sicht hat das Justizministerium damit im Land
als erstes Ressort die haushaltsrechtlich gegebenen Spielräume vollumfänglich
genutzt. Die hier gesammelten Erfahrungen, die durch das enge Zusammenwirken
beider Häuser in diesem Prozess gewonnen werden konnten, sind hilfreich bei der
weiteren Ausgestaltung der haushaltswirtschaftlichen Modernisierungsprozesse.
Bullerjahn: ¿Für mich ist unstrittig, dass dieses Thema in
Zukunft weiter Bedeutung gewinnen wird und sich die Landesverwaltung allen
Bereichen einer modernen Verwaltungspraxis öffnen muss. Insbesondere unter den
Gesichtspunkten, dass sowohl Fach- und Finanzverantwortung in einer Hand liegen
sollte, als auch effiziente Organisations- und Verwaltungsstrukturen
zusammengehören und letztlich geeignete Steuerungsinstrumente erarbeitet werden
müssen¿.
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