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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Zielvereinbarung zwischen Justiz-
und Finanzministerium - Mehr Kostentransparenz bei den Gerichten und
Staatsanwaltschaften

17.06.2010, Magdeburg – 54

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 054/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 054/10

 

 

 

Magdeburg, den 17. Juni 2010

 

 

 

Zielvereinbarung zwischen Justiz-

und Finanzministerium - Mehr Kostentransparenz bei den Gerichten und

Staatsanwaltschaften

 

Magdeburg (MJ). Justizministerin Angela Kolb und Finanzminister Jens

Bullerjahn haben die Fortsetzung des Pilotprojektes zur Budgetierung mit Kosten-Leistungs-Rechnung

an Gerichten und Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt vereinbart. Durch die

Aufstellung so genannter Produkthaushalte auf Basis einer Kosten- und

Leistungsrechnung werden nicht wie bisher Einnahmen- und Ausgaben dargestellt,

sondern Dienstleistungen beziehungsweise Produkte ¿ zum Beispiel in Zivil-,

Familien- oder Strafsachen ¿ der Justiz definiert. ¿Diese Darstellung führte zu

einer besseren Kostentransparenz und hat zugleich geholfen, das Kostenbewusstsein

innerhalb der Justiz weiter zu erhöhen¿, so Kolb.

 

Die Justiz des Landes hat die Einführung neuer und

moderner Steuerungsmethoden ¿ wie mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmt und

vom Ministerpräsidenten in seiner heutigen Regierungserklärung gefordert ¿

fortgesetzt und dabei im Land eine Vorreiterrolle eingenommen. Die Einführung

der Kosten-Leistungs-Rechnung wird bis zum Ende des Jahres 2010 bei allen Ordentlichen

Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Die

Budgetierung wird zurzeit in den Landgerichtsbezirken Stendal und Dessau-Roßlau

erprobt und soll nach einer abschließenden, positiven Evaluierung im ganzen

Bezirk des Oberlandesgerichts sowie dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft

eingeführt werden.

 

Die mit der neuen Art der Haushaltsaufstellung verbundene

Budgetierung stärkt die Eigenverantwortung der Gerichte und trägt dazu bei, die

Fach- und Finanzverantwortung zusammenzuführen. Innerhalb des vorgegebenen

Finanzrahmens werden an Stelle sonst relativ starrer Vorgaben, wofür wie viel

Geld eingesetzt werden darf, größere Handlungsspielräume eröffnet. So haben die

Gerichte im Landgerichtsbezirk Stendal diese Aufgabe im Jahr 2009 überaus erfolgreich

gelöst. So konnten die Gerichte ein Plus von ca. 900.000,- Euro erwirtschaften.

Ca. 490.000,- Euro flossen dem Landeshaushalt als Effizienzgewinn bzw. Rendite

zu. Die verbleibenden 410.000,- Euro stehen den Gerichten im Haushaltsjahr 2010

zur Verbesserung ihrer Infrastruktur zusätzlich zur Verfügung.

 

Finanzminister Bullerjahn sieht in diesem Pilotprojekt die

Anforderungen und Vorteile, die eine leistungsbezogene Planaufstellung und

-bewirtschaftung bietet, umgesetzt.

 

Aus seiner Sicht hat das Justizministerium damit im Land

als erstes Ressort die haushaltsrechtlich gegebenen Spielräume vollumfänglich

genutzt. Die hier gesammelten Erfahrungen, die durch das enge Zusammenwirken

beider Häuser in diesem Prozess gewonnen werden konnten, sind hilfreich bei der

weiteren Ausgestaltung der haushaltswirtschaftlichen Modernisierungsprozesse.

 

Bullerjahn: ¿Für mich ist unstrittig, dass dieses Thema in

Zukunft weiter Bedeutung gewinnen wird und sich die Landesverwaltung allen

Bereichen einer modernen Verwaltungspraxis öffnen muss. Insbesondere unter den

Gesichtspunkten, dass sowohl Fach- und Finanzverantwortung in einer Hand liegen

sollte, als auch effiziente Organisations- und Verwaltungsstrukturen

zusammengehören und letztlich geeignete Steuerungsinstrumente erarbeitet werden

müssen¿.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes

Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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