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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Gemeinsame Erklärung der
sozialdemokratischen Justizminister/-innen und -senatoren/-innen der Länder zum
Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP - Koalitionsvereinbarung im Bereich
Justiz: Konturlos und ohne moderne Ansätze

29.10.2009, Magdeburg – 89

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 089/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 089/09

 

 

 

Magdeburg, den 28. Oktober 2009

 

 

 

Gemeinsame Erklärung der

sozialdemokratischen Justizminister/-innen und -senatoren/-innen der Länder zum

Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP - Koalitionsvereinbarung im Bereich

Justiz: Konturlos und ohne moderne Ansätze

 

"Die

heute vereidigte schwarz-gelbe Bundesregierung kann die Probleme im Bereich der

Justiz nicht lösen. Konzepte lassen sich im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und

FDP nicht erkennen. Halbherzige Vorschläge beinhalten die falschen Antworten

auf drängende justizpolitische Probleme". Zu diesem Fazit kommen die

sozialdemokratischen Justizministerinnen und Justizminister bzw. -senatorinnen

und -senatoren der Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

 

Die

FDP habe im Wahlkampf vollmundig eine Stärkung der Freiheits- und Bürgerrechte

versprochen. Von den festgelegten Zielen seien jedoch nur weichgespülte

Prüfvorhaben übrig geblieben. So habe die FDP in ihrem Wahlprogramm die Wiederherstellung

des Bankgeheimnisses durch die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und den

Verzicht auf heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer gefordert. Doch

anstatt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen, wolle man stattdessen

das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der

gesetzlichen Regelungen abwarten. Tatendrang und Reformmut sehen anders aus.

 

Auf

die drängenden Probleme im Bereich der Jugendkriminalität suche die Koalition

die Lösung in Instrumenten, die von Wissenschaft und Praxis als untauglich

angesehen würden. Wer glaube, mit der Erhöhung der Höchststrafe für Mord bei

Jugendlichen auf 15 Jahre Straftaten verhindern zu können, verkenne die

Realität. Wichtig sei vielmehr die Fokussierung auf den Aspekt der Prävention,

um weitere Straftaten zu verhindern. Das erreiche man aber nicht durch die

stetig wiederkehrende Forderung nach schärferen Strafen, wie man anhand der

Beispiele in anderen Ländern erkennen könne. Die Instrumente, die das derzeitige

Jugendstrafrecht biete, seien gut und ausreichend.

 

"Der

neuen Bundesregierung scheint es an jeglicher Inspiration zu fehlen. Wir werden

deshalb auch in Zukunft die aus unserer Sicht notwendigen Problemlösungen über

den Bundesrat in das parlamentarische Verfahren einbringen. Zum Wohle der

Bürgerinnen und Bürger werden wir der konzeptlosen Bundesregierung notfalls helfen

müssen", so die Unterzeichner abschließend.

 

 

 

Impressum:

 

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der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Tel: (0391) 567-6235

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Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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