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Justizvollzugsanstalt Stendal:
Alle Gefangenen in andere Haftanstalten verlegt
18.01.2010, Magdeburg – 5
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 005/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 005/10
Magdeburg, den 18. Januar 2010
Justizvollzugsanstalt Stendal:
Alle Gefangenen in andere Haftanstalten verlegt
Stendal (MJ). Alle Gefangenen der
Abteilung Stendal der Justizvollzugsanstalt (JVA) Magdeburg werden bis Ende
Januar in andere Haftanstalten in Sachsen-Anhalt verlegt. Hintergrund ist ein
Gutachten, das statische Probleme im Dachbereich der Anstalt benennt.
Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Auf Grundlage dieses Gutachtens müssen
wir umgehend handeln und haben deshalb den Betrieb in Stendal aus Sicherheits-
und Fürsorgegründen vorläufig eingestellt.¿
In der Abteilung Stendal gibt es insgesamt
113 Haftplätze, die aktuell mit 78 Strafgefangenen, davon 25 Personen in Untersuchungshaft,
belegt sind. Die Inhaftierten werden in die Justizvollzuganstalten Burg, Magdeburg
und Dessau-Roßlau verlegt. Die 35 Bediensteten setzen ihren Dienst zunächst in
den Justizvollzugsanstalten Magdeburg und Burg fort.
Das Baugutachten, das von einem externen
Gutachter im Auftrag des Landesbauministeriums erstellt wurde, listet für die
JVA Stendal erhebliche Probleme mit der Standsicherheit des hölzernen
Dachgeschosses auf. Für eine Behebung der im Gutachten benannten baulichen
Schäden sind knapp 1 Mio. Euro veranschlagt. Eine Komplettsanierung des
Gebäudekomplexes würde geschätzt 7 Mio. Euro kosten. Das Gebäude wurde 1906 als
Gefängnis-Zweckbau in Betrieb genommen.
Hintergrund:
Die Anstalt in Stendal ist derzeit eine
Abteilung der JVA Magdeburg. Es ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges
für männliche Erwachsene mit einer Haftdauer von bis zu drei Jahren.
Angeschlossen sind eine Abteilung für den offenen Vollzug für männliche
erwachsene Strafgefangene und eine U-Haft-Abteilung.
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