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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Kolb: "Gesetzgeber muss
handeln"

20.11.2008, Magdeburg – 83

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 83/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 83/08

 

 

 

Magdeburg, den 20. November 2008

 

 

 

Kolb: "Gesetzgeber muss

handeln"

 

Magdeburg/Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela

Kolb hat Gesetzesänderungen zur Prozesskostenhilfe noch in dieser Legislaturperiode

angemahnt. ¿Dem dringenden Anliegen der Länder, die Ausgaben für die

Prozesskostenhilfe dauerhaft zu begrenzen, muss Rechnung getragen werden¿,

sagte Kolb am Rande der Justizministerkonferenz in Berlin. Ihre Forderung: ¿Wer

Raten zahlen kann, soll Prozesskostenhilfe nur als Darlehen und nicht als

verlorenen Zuschuss erhalten.¿

 

Die Prozesskostenhilfe gewährleistet in allen

Gerichtsbarkeiten den Zugang der Bürger zum Recht. Wer Anwaltskosten und

Gerichtsgebühren nicht aufbringen kann, erhält staatliche Hilfen, die er

gegebenenfalls in Raten zurückzahlen muss. Die Kosten dafür trägt die

Landeskasse.

 

Insbesondere bundesgesetzliche Weichenstellungen hätten

dazu geführt, dass sich die Verfahrensauslagen, innerhalb von gut zehn Jahren

fast verdreifacht hätten, sagte Kolb. In Sachsen-Anhalt seien die sogenannten

Verfahrensauslagen (Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, Betreuungskosten) von

29,3 Millionen Euro im Jahr 1996 auf 84,2 Millionen Euro im Jahr 2007 angewachsen.

 

 

Hintergrund:

 

Die Länder hatten einen Gesetzentwurf in den Bundestag

eingebracht, der insbesondere vorsieht, die Eigenbeteiligung gut- und normal

verdienender Parteien an den Prozesskosten angemessen zu erhöhen. Diejenigen,

deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte

Existenzminimum hinausgeht, sollen Prozesskostenhilfe künftig im Regelfall nur

noch als Darlehen erhalten, das zumindest teilweise zurückzuzahlen ist.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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