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Kolb: "Gesetzgeber muss
handeln"
20.11.2008, Magdeburg – 83
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 83/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 83/08
Magdeburg, den 20. November 2008
Kolb: "Gesetzgeber muss
handeln"
Magdeburg/Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela
Kolb hat Gesetzesänderungen zur Prozesskostenhilfe noch in dieser Legislaturperiode
angemahnt. ¿Dem dringenden Anliegen der Länder, die Ausgaben für die
Prozesskostenhilfe dauerhaft zu begrenzen, muss Rechnung getragen werden¿,
sagte Kolb am Rande der Justizministerkonferenz in Berlin. Ihre Forderung: ¿Wer
Raten zahlen kann, soll Prozesskostenhilfe nur als Darlehen und nicht als
verlorenen Zuschuss erhalten.¿
Die Prozesskostenhilfe gewährleistet in allen
Gerichtsbarkeiten den Zugang der Bürger zum Recht. Wer Anwaltskosten und
Gerichtsgebühren nicht aufbringen kann, erhält staatliche Hilfen, die er
gegebenenfalls in Raten zurückzahlen muss. Die Kosten dafür trägt die
Landeskasse.
Insbesondere bundesgesetzliche Weichenstellungen hätten
dazu geführt, dass sich die Verfahrensauslagen, innerhalb von gut zehn Jahren
fast verdreifacht hätten, sagte Kolb. In Sachsen-Anhalt seien die sogenannten
Verfahrensauslagen (Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, Betreuungskosten) von
29,3 Millionen Euro im Jahr 1996 auf 84,2 Millionen Euro im Jahr 2007 angewachsen.
Hintergrund:
Die Länder hatten einen Gesetzentwurf in den Bundestag
eingebracht, der insbesondere vorsieht, die Eigenbeteiligung gut- und normal
verdienender Parteien an den Prozesskosten angemessen zu erhöhen. Diejenigen,
deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte
Existenzminimum hinausgeht, sollen Prozesskostenhilfe künftig im Regelfall nur
noch als Darlehen erhalten, das zumindest teilweise zurückzuzahlen ist.
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