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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Hilfe für Häuslebauer

29.05.2006, Magdeburg – 43

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 043/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 043/06

 

 

 

Magdeburg, den 23. Mai 2006

 

 

 

Hilfe für Häuslebauer

 

Magdeburg (MJ).

Grundstücksgeschäfte in den neuen Ländern sollen einfacher werden.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb will über den Bundesrat eine

Regelung zu Fall bringen, die Grundstücksverkäufe im Vergleich zu den

Altbundesländern teurer und langwieriger macht. Sie hat die Justizminister der

neuen Länder angeschrieben und sie um Unterstützung der geplanten Initiative

aus Sachsen-Anhalt gebeten.

 

Werden Grundstücke erstmals nach der

Wende veräußert, muss  über die Landkreise oder kreisfreien Städte eine

gebührenpflichtige Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) eingeholt

werden. Bei den Ämtern für offene Vermögensfragen wird dann geprüft, ob

Rückübertragungsansprüche angemeldet wurden. Mehr als 18.000 solcher Anträge

wurden 2004 gestellt, nur 119 abgelehnt. Den Kostenaufwand beziffern die

zuständigen Behörden nach einer Umfrage des Innenministeriums mit 1,2 Millionen

Euro im Jahr 2004.

 

Obwohl am Ende fast immer ¿Grünes Licht¿

gegeben wird, müssen die Käufer oft lange warten. In einigen Fällen dauert das

Verfahren bis zu einem Jahr. In dieser ¿Schwebezeit¿ können sich weder Käufer

noch Verkäufer sicher sein, dass ein geschlossener Grundstückskaufvertrag auch

tatsächlich wirksam wird. Ministerin Prof. Kolb, die lange im Landesamt zur

Regelung offener Vermögensfragen in leitender Position gearbeitet hat, fordert

neue Formen, um die wenigen noch nicht geklärten Rückübertragungsansprüche zu

sichern. Denkbar sei ein entsprechender Vermerk im Grundbuch.

 

¿Immobilieninvestitionen dauern länger

als in den Altbundesländern¿, sagte die Ministerin Prof. Kolb. ¿Wir wollen

dieses Investitionshemmnis beseitigen und die Wirtschaft stärken. Das Verfahren

soll bürgerfreundlicher werden.¿ 98,5 Prozent aller Anträge auf Rückübertragung

seien in Sachsen-Anhalt abgearbeitet. Auf eine Regelüberprüfung aller

Grundstücksverkäufe könne darum künftig verzichtet werden. ¿Es reicht aus, wenn

das GVO-Verfahren nur in notwendigen Fällen abläuft¿, betont auch Uwe Glöckner,

Präsident der Notarkammer Sachsen-Anhalt.

 

Die derzeitige Situation ist ein

Standortnachteil für die neuen Länder. Bis zur Erteilung der  GVO-Genehmigung

liegen Projekte vom Eigenheimbau bis zur Großinvestition auf Eis. Käufer müssen

während dieser Zeit oft Bereitstellungszinsen für Darlehen zahlen. Notarkammer-Präsident

Glöckner berichtet von überlangen Verfahrenszeiten z.B. aus Zeitz und

Wittenberg.

 

Nach Faustregeln setze jeder

Immobilienvertrag durch Kaufsumme und weitere ausgelöste Aufträge eine

Gesamtinvestition von im Schnitt 100.000 Euro frei, ergänzt Justizstaatssekretär

Burkhard Lischka. Lasse die Genehmigung auf sich warten, könne das im Einzelfall

für den Käufer zu Mehrkosten von mehreren hundert Euro führen. Summiert seien

das Millionenbeträge.

 

Hintergrund:

 

Das derzeit geltende Prüfverfahren war

nach der Wende eingeführt worden, um Rückübertragungsansprüche nach dem

Vermögensgesetz zu sichern. Rückübertragungsansprüche kommen in Betracht, wenn

es sich um Grundstücke handelt, die im Gebiet der ehemaligen DDR

entschädigungslos enteignet und in Volkseigentum überführt worden sind. Das

gleiche gilt, wenn Betroffene zwischen 1933 und 1945 aus rassischen, politischen,

religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden und deshalb ihr

Eigentum in Folge von Zwangsverkäufen, Enteignungen oder auf andere Weise

verloren haben.

 

 

 

 

 

 

 

2002

 

 

2003

 

 

2004

 

 

 

 

Anträge

nach GVO in Sachsen-Anhalt

 

 

21.208

 

 

20.204

 

 

18.460

 

 

 

 

davon

erteilt, weil kein Restitutionsanspruch (mehr) anhängig war

 

 

20.763

 

 

19.778

 

 

17.925

 

 

 

 

davon

erteilt aus sonstigen Gründen

 

 

294

 

 

228

 

 

209

 

 

 

 

Davon

abgelehnt

 

 

139

 

 

125

 

 

119

 

 

 

 

Zu ihrer Information:

 

Zwei Antragsteller, die seit Monaten auf

ihre Genehmigung warten, stehen für Journalisten telefonisch zur Verfügung.

Kontaktdaten erhalten sie unter den o. g. Rufnummern.

 

Ute Albersmann

Pressesprecherin

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes

Sachsen-Anhalt

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Domplatz 2 - 4

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Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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