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Ministerin Kolb: Häuslebauer
schützen!
23.01.2008, Magdeburg – 3
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 003/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 003/08
Magdeburg, den 23. Januar 2008
Ministerin Kolb: Häuslebauer
schützen!
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb hat mehr
Sicherheit für Häuslebauer gefordert. Sie verlangt schärfere Vorgaben beim
Handel mit Krediten für Hausbauer und Unternehmen. ¿Missbrauch muss ein
gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden.¿, so Kolb. ¿Wer seinen Kredit
ordnungsgemäß bezahlt, darf nicht über Nacht mit Zwangvollstreckungsmaßnahmen
internationaler Hedgefonds überfallen werden.¿ Wenn Banken Immobilien-Kredite
verkauften, um ihre Bilanzen zu sanieren, sei dies nicht grundsätzlich
anzugreifen. Doch müssten Häuslebauer, die pünktlich ihre Kreditraten zahlen,
sicher sein, dass nicht plötzlich ein Finanzinvestor vor der Tür stehe,
Rückzahlungen verlange oder gar die Zwangsvollstreckung betreibe.
Die
Ministerin forderte bei den derzeit laufenden Beratungen zum so genannten
Risikobegrenzungsgesetz im Bundestag Regelungen einzufügen, die die Kreditnehmer
ausreichend schützen. Kolb: ¿Selbstverpflichtungen der Banken reichen nicht
aus. Das Abtreten von Immobilien-Krediten darf nur dann erlaubt sein, wenn auch
der neue Gläubiger den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen mit dem Kreditnehmer
fortführt. Dies muss eindeutig im Gesetz geregelt werden.¿
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