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Familienrecht - Kolb: Ledige
Väter müssen vor Gericht für Sorgerecht streiten können
12.03.2010, Magdeburg – 25
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 025/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 025/10
Magdeburg, den 12. März 2010
Familienrecht - Kolb: Ledige
Väter müssen vor Gericht für Sorgerecht streiten können
Magdeburg/Mainz (MJ). ¿Der Vater eines nichtehelichen Kindes muss auch in
Deutschland die Möglichkeit erhalten, vor Gericht das Sorgerecht für seine
Tochter oder seinen Sohn erstreiten zu können.¿ Das sagte am heutigen Freitag,
dem 12. März 2010, Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb am Rande des XII. Treffens
der Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppe des Bundesrates. In Mainz und
Saarbrücken steht unter anderem der Erfahrungsaustausch zu familienrechtlichen
Themen auf dem Programm.
¿Es kann nicht sein, dass Deutschland in einem vereinten
Europa als einziges Land bei nichtehelichen Kindern das väterliche Sorgerecht
von der Zustimmung der Mutter abhängig macht¿, so Justizministerin Kolb weiter.
¿Wir brauchen ein modernes Familienrecht, das sich an der gesellschaftlichen
Realität orientiert. Ich fordere die Bundesjustizministerin auf, eine
Neuregelung nicht auf die lange Bank zu schieben. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes
vom Dezember muss zügig umgesetzt und das deutsche Familienrecht entsprechend
angepasst werden.¿
Hintergrund
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am 3.
Dezember 2009 in Straßburg der Klage eines Vaters aus Köln zugestimmt, der
viele Jahre vergeblich um das Sorgerecht für seine Tochter gekämpft hatte. Die
Richter bezeichneten in ihrem Urteil die deutsche Rechtsprechung, nach der
ledige Väter nur mit Zustimmung der Mutter das Sorgerecht erhalten können, als
Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.
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