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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Familienrecht - Kolb: Ledige
Väter müssen vor Gericht für Sorgerecht streiten können

12.03.2010, Magdeburg – 25

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 025/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 025/10

 

 

 

Magdeburg, den 12. März 2010

 

 

 

Familienrecht - Kolb: Ledige

Väter müssen vor Gericht für Sorgerecht streiten können

 

Magdeburg/Mainz (MJ). ¿Der Vater eines nichtehelichen Kindes muss auch in

Deutschland die Möglichkeit erhalten, vor Gericht das Sorgerecht für seine

Tochter oder seinen Sohn erstreiten zu können.¿ Das sagte am heutigen Freitag,

dem 12. März 2010, Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb am Rande des XII. Treffens

der Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppe des Bundesrates. In Mainz und

Saarbrücken steht unter anderem der Erfahrungsaustausch zu familienrechtlichen

Themen auf dem Programm.

 

¿Es kann nicht sein, dass Deutschland in einem vereinten

Europa als einziges Land bei nichtehelichen Kindern das väterliche Sorgerecht

von der Zustimmung der Mutter abhängig macht¿, so Justizministerin Kolb weiter.

¿Wir brauchen ein modernes Familienrecht, das sich an der gesellschaftlichen

Realität orientiert. Ich fordere die Bundesjustizministerin auf, eine

Neuregelung nicht auf die lange Bank zu schieben. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes

vom Dezember muss zügig umgesetzt und das deutsche Familienrecht entsprechend

angepasst werden.¿

 

Hintergrund

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte am 3.

Dezember 2009 in Straßburg der Klage eines Vaters aus Köln zugestimmt, der

viele Jahre vergeblich um das Sorgerecht für seine Tochter gekämpft hatte. Die

Richter bezeichneten in ihrem Urteil die deutsche Rechtsprechung, nach der

ledige Väter nur mit Zustimmung der Mutter das Sorgerecht erhalten können, als

Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.

 

 

 

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