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Kolb: Abgabe auf Computerspiele
08.10.2008, Magdeburg – 69
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 069/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 069/08
Magdeburg, den 8. Oktober 2008
Kolb: Abgabe auf Computerspiele
Magdeburg/Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb
hat sich für neue Steuerungselemente beim Kampf gegen stark gewalthaltige
Computerspiele ausgesprochen. Bei einem Podiumsgespräch zum Thema ¿Gewalt im
Spiel: Kinder im Sog der virtuellen Welt¿ in Berlin forderte sie auf, die
Spielindustrie stärker in die Pflicht zu nehmen über eine Abgabe auf jedes
verkaufte Spiel nachzudenken. Die vom Gesetzgeber vorgenommenen Verschärfungen
des Jugendschutzgesetzes, die Gewalt-Spiele mit weitreichenden Vertriebs- und
Werbeverboten belegten, reichten allein nicht aus.
Der
Jahresumsatz der zurzeit in Deutschland mit dem Verkauf von Computerspielen
erzielt werde, liege nach Angaben des Bundesverbandes Interaktive
Unterhaltungssoftware bei rund eine Milliarde Euro, sagte Kolb. Gleichzeitig
belegten Untersuchungen zum Jugendmedienschutz großen Bedarf an präventiven und
medienpädagogischen Konzepten.
Schülerbefragungen
z.B. des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) zu
Mediennutzung und Schulleistungen belegten, dass ab 16 oder ab 18 freigegebene
Computerspiele sehr häufig von deutlich jüngeren Kindern und Jugendlichen
gespielt würden. Die meisten dieser Spiele seien sehr gewalthaltig.
Die
Ministerin sagte, sie unterstütze Forderungen nach einer ¿Spielabgabe¿, wie sie
zum Beispiel von Prof. Christian Pfeiffer vom KFN ins Gespräch gebracht worden sei.
Eine Abgabe von nur 0,25 Cent würde 10 Mio. Euro für dringend benötigte
Präventionsmaßnahmen generieren.
Kolb:
¿Ein solches Zeichen ist richtig, auch wenn nur ein Teil der Computer- und
Videospiele gewalttätig ist und der Industrie das Interesse am Jugendschutz
keinesfalls abgesprochen werden kann.¿ Die Prävention müsse gestärkt werden.
Daneben seien weitere Verbesserungen beim Jugendschutz und eine verstärkte
Kooperation von Ordnungsämtern, Polizei, Jugendbehörden und Justiz wünschenswert.
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