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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Gemeinsame Pressemitteilung
Ministerium des Innern und Ministerium der Justiz -
Bundesdatenschutzgesetz: Besserer Schutz von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern

23.11.2010, Magdeburg – 91

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 091/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 091/10

 

 

 

Magdeburg, den 4. November 2010

 

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung

Ministerium des Innern und Ministerium der Justiz -

Bundesdatenschutzgesetz: Besserer Schutz von Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmern

 

 

 

Magdeburg. ¿Die persönlichen Daten von

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen besser geschützt werden. Das haben

verschiedene Vorfälle in der jüngsten Vergangenheit deutlich gemacht. Der

Entwurf der Bundesregierung für einen besseren Datenschutz bei Beschäftigten

reicht dafür nicht aus¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Am

morgigen Freitag, dem 5. November 2010, ist der Entwurf eines Gesetzes zur

Regelung des Beschäftigtendatenschutzes Thema im Bundesrat in Berlin. Kolb: ¿Wir

brauchen klare, verständliche und transparente Regelungen.¿

 

¿Im Grundsatz ist der Vorstoß der

Bundesregierung zu begrüßen¿, erklärt Innenminister Holger Hövelmann. ¿Der

Entwurf weist jedoch Lücken auf, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren

geschlossen werden müssen. Am Ende muss ein Gesetz stehen, das

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unzulässiger Ausforschung wirksam

schützt.¿

 

Korrigiert werden muss der Entwurf

aus sachsen-anhaltischer Sicht bei Fragen des Arbeitgebers nach einer

Schwangerschaft und Datenerhebungen bei Gruppen. Sachsen-Anhalt hat

entsprechende Änderungsanträge zum Gesetz eingebracht. Ministerin Kolb: ¿Fragen

des Arbeitgebers nach einer Schwangerschaft dürfen grundsätzlich nicht erlaubt

sein. Das muss auch im Gesetz eindeutig so stehen. Und auch die pauschal

erlaubte Ausweitung einer verdeckten Datenerhebung auf eine Gruppe von

Beschäftigten, begründet mit der Aufklärung einer schweren Straftat oder einer

Korruptionsverhinderung, ist weder erforderlich noch angemessen.¿

 

 

 

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Ministerium der Justiz des Landes

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