Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Gemeinsame Pressemitteilung
Ministerium des Innern und Ministerium der Justiz -
Bundesdatenschutzgesetz: Besserer Schutz von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern
23.11.2010, Magdeburg – 91
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 091/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 091/10
Magdeburg, den 4. November 2010
Gemeinsame Pressemitteilung
Ministerium des Innern und Ministerium der Justiz -
Bundesdatenschutzgesetz: Besserer Schutz von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern
Magdeburg. ¿Die persönlichen Daten von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen besser geschützt werden. Das haben
verschiedene Vorfälle in der jüngsten Vergangenheit deutlich gemacht. Der
Entwurf der Bundesregierung für einen besseren Datenschutz bei Beschäftigten
reicht dafür nicht aus¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Am
morgigen Freitag, dem 5. November 2010, ist der Entwurf eines Gesetzes zur
Regelung des Beschäftigtendatenschutzes Thema im Bundesrat in Berlin. Kolb: ¿Wir
brauchen klare, verständliche und transparente Regelungen.¿
¿Im Grundsatz ist der Vorstoß der
Bundesregierung zu begrüßen¿, erklärt Innenminister Holger Hövelmann. ¿Der
Entwurf weist jedoch Lücken auf, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren
geschlossen werden müssen. Am Ende muss ein Gesetz stehen, das
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unzulässiger Ausforschung wirksam
schützt.¿
Korrigiert werden muss der Entwurf
aus sachsen-anhaltischer Sicht bei Fragen des Arbeitgebers nach einer
Schwangerschaft und Datenerhebungen bei Gruppen. Sachsen-Anhalt hat
entsprechende Änderungsanträge zum Gesetz eingebracht. Ministerin Kolb: ¿Fragen
des Arbeitgebers nach einer Schwangerschaft dürfen grundsätzlich nicht erlaubt
sein. Das muss auch im Gesetz eindeutig so stehen. Und auch die pauschal
erlaubte Ausweitung einer verdeckten Datenerhebung auf eine Gruppe von
Beschäftigten, begründet mit der Aufklärung einer schweren Straftat oder einer
Korruptionsverhinderung, ist weder erforderlich noch angemessen.¿
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