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Guter Start für elektronischen
Rechtsverkehr
16.07.2009, Magdeburg – 58
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 058/09
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 058/09
Magdeburg, den 16. Juli 2009
Guter Start für elektronischen
Rechtsverkehr
Magdeburg (MJ). Rund vier Monate nach der Eröffnung des elektronischen
Rechtsverkehrs bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (OVG) und
dem Verwaltungsgericht Magdeburg hat Justizministerin Professor Angela Kolb
eine positive Bilanz gezogen. ¿Die Möglichkeit, auf elektronischem Weg mit den
Gerichten zu kommunizieren, wird gut angenommen¿, sagte Kolb am Donnerstag in
Magdeburg. Sie nutzte die Gelegenheit, den an diesem Erfolg maßgeblich
beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden Gerichte für ihr
Engagement zu danken.
Der Startschuss für den elektronischen Rechtsverkehr war
am 1. März 2009 gefallen. Seitdem konnte das Verwaltungsgericht Magdeburg 85
Verfahren verzeichnen, in denen die elektronische Zugangsmöglichkeit genutzt
wurde, beim OVG waren es drei Verfahren. Als nächster Schritt soll auch bei dem
Verwaltungsgericht Halle die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation
geschaffen werden. Damit wäre der elektronische Rechtsverkehr in der kompletten
Verwaltungsgerichtsbarkeit Sachsen-Anhalts eingeführt.
Elektronischer Rechtsverkehr bedeutet, auf elektronischem
Weg rechtswirksam Klagen erheben, Anträge stellen und Schriftsätze einreichen
zu können. ¿Dadurch sparen die an den Verfahren Beteiligten Zeit für Wege zum
Gericht und Geld für Porto¿, sagte Kolb. Voraussetzung ist die Eröffnung eines
elektronischen Postfachs. Die Software dafür steht kostenlos unter www.egvp.de zur Verfügung. An die Stelle der
eigenhändigen Unterschrift tritt im elektronischen Rechtsverkehr die
qualifizierte elektronische Signatur. Erforderlich dafür sind eine Signaturkarte,
ein Kartenlesegerät und gegebenenfalls eine entsprechende Signatursoftware.
Das OVG und das Verwaltungsgericht Magdeburg bieten für
die Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr einen besonderen Service an.
Über www.erv.justiz.sachsen-anhalt.de
können Prozessbevollmächtigte die elektronisch vorhandenen Dokumente zu einem
Verfahren vom eigenen Computer aus anfordern, einsehen und auch abspeichern.
Zudem ermöglicht eine Verfahrenstandsabfrage den Verfahrensbeteiligten, sich
jederzeit über den aktuellen Stand der Verfahren zu informieren, an denen sie
beteiligt sind.
Hintergrund :
In Sachsen-Anhalt ist es bereits möglich, Mahnanträge per
Mausklick vom heimischen Computer aus zu stellen; auch zum Handels-, Genossenschafts-
und Partnerschaftsregister gibt es einen elektronischen Zugang. Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit
ist der elektronische Rechtsverkehr jetzt auf weitere Verfahrensbereiche ausgeweitet
worden.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr
finden Sie unter www.mj.sachsen-anhalt.de.
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Pressestelle
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39104 Magdeburg
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