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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Betreuungsrecht -
Justizministerin Kolb: Ehrenamtliche Betreuung geht jeden an

03.11.2010, Magdeburg – 88

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 088/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 088/10

 

 

 

Magdeburg, den 3. November 2010

 

 

 

Betreuungsrecht -

Justizministerin Kolb: Ehrenamtliche Betreuung geht jeden an

 

Magdeburg (MJ) . Es kann jeden treffen. Eine Behinderung, eine schwere

Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können jeden

Menschen in die Situation bringen, dass er auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen

ist. In den meisten Fällen übernehmen Verwandte, aber auch Freunde oder

Nachbarn diese rechtliche Vertretung - zumeist ehrenamtlich.

 

¿Das Engagement der ehrenamtlichen Betreuer ist sehr hoch

zu bewerten¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. ¿Und ihr Stellenwert

wird angesichts der demografischen Entwicklung in unserem Land weiter zunehmen.

Die Gesellschaft verändert sich, die Zahl älterer Mitbürger steigt. Dem muss

auch das Betreuungsrecht Rechnung tragen. Gegebenenfalls sind Anpassungen notwendig.

Sachsen-Anhalt wird sich in diesem Prozess auch künftig aktiv einbringen¿, so

Ministerin Kolb anlässlich des morgen beginnenden 12. Vormundschaftsgerichtstags

in Brühl.

 

Der Vormundschaftsgerichtstag steht unter dem Motto

¿Menschen und Rechte - Behindertenrechtskonvention und Betreuung¿.

Sachsen-Anhalt ist im Rahmen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe vertreten,

die sich mit der Verbesserung des Betreuungsrechtes beschäftigt. Diskutiert

wird unter anderem die Abgrenzung zwischen der Rechtsfürsorge, für die Betreuer

originär zuständig sind, und der oft ebenfalls notwendigen sozialen

Betreuungshilfe. Darüber hinaus ist Sachsen-Anhalt an der Erarbeitung von

Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuer beteiligt, beispielsweise zu

vermögensrechtlichen oder gesundheitlichen Aspekten der Betreuung.

 

Situation in Sachsen-Anhalt

 

In Sachsen-Anhalt sind im vergangenen Jahr bei 4.592 Verfahren

ehrenamtliche Betreuer erstmals ernannt worden. Bei der übergroßen Mehrheit der

Fälle (4.203 Verfahren) haben Familienangehörige die Betreuung übernommen. Gibt

es niemanden, der sich ehrenamtlich für einen Betreuungsbedürftigen einsetzt,

bestellt das zuständige Gericht einen Berufsbetreuer. Diese arbeiten selbstständig

oder als Beschäftigte in Betreuungsvereinen bzw. bei Betreuungsbehörden. 2009

wurden in Sachsen-Anhalt bei 2.577 Verfahren Berufsbetreuer eingesetzt.

 

Justizministerin Kolb: ¿Ich weiß, dass ein ehrenamtlicher

Betreuer zusätzliche Zeit und viel Kraft, dazu Ausdauer und Toleranz mitbringen

muss, um verantwortungsbewusst mit den rechtlichen Belangen eines anderen

umzugehen. Aber ich kann jeden Sachsen-Anhalter nur ermutigen, sich mit diesem

Thema zu beschäftigen und sich zu informieren.¿ 

 

Publikation

 

Informationen zum Ehrenamt in der Betreuung enthält die

Broschüre ¿Betreuung und Vorsorge ¿ das geht jeden etwas an!¿, die das

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt herausgegeben hat. Sie

informiert zugleich über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und

Patientenverfügungen.

 

Die

Broschüre steht im Internet zum Download unter:

www.mj.sachsen-anhalt.de

 

Auf

Nachfrage ist sie auch beim Ministerium der Justiz kostenlos erhältlich,

Bestellungen an:

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Domplatz 2-4

39104 Magdeburg

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium

der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail:

presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de