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Betreuungsrecht -
Justizministerin Kolb: Ehrenamtliche Betreuung geht jeden an
03.11.2010, Magdeburg – 88
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 088/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 088/10
Magdeburg, den 3. November 2010
Betreuungsrecht -
Justizministerin Kolb: Ehrenamtliche Betreuung geht jeden an
Magdeburg (MJ) . Es kann jeden treffen. Eine Behinderung, eine schwere
Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können jeden
Menschen in die Situation bringen, dass er auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen
ist. In den meisten Fällen übernehmen Verwandte, aber auch Freunde oder
Nachbarn diese rechtliche Vertretung - zumeist ehrenamtlich.
¿Das Engagement der ehrenamtlichen Betreuer ist sehr hoch
zu bewerten¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. ¿Und ihr Stellenwert
wird angesichts der demografischen Entwicklung in unserem Land weiter zunehmen.
Die Gesellschaft verändert sich, die Zahl älterer Mitbürger steigt. Dem muss
auch das Betreuungsrecht Rechnung tragen. Gegebenenfalls sind Anpassungen notwendig.
Sachsen-Anhalt wird sich in diesem Prozess auch künftig aktiv einbringen¿, so
Ministerin Kolb anlässlich des morgen beginnenden 12. Vormundschaftsgerichtstags
in Brühl.
Der Vormundschaftsgerichtstag steht unter dem Motto
¿Menschen und Rechte - Behindertenrechtskonvention und Betreuung¿.
Sachsen-Anhalt ist im Rahmen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe vertreten,
die sich mit der Verbesserung des Betreuungsrechtes beschäftigt. Diskutiert
wird unter anderem die Abgrenzung zwischen der Rechtsfürsorge, für die Betreuer
originär zuständig sind, und der oft ebenfalls notwendigen sozialen
Betreuungshilfe. Darüber hinaus ist Sachsen-Anhalt an der Erarbeitung von
Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuer beteiligt, beispielsweise zu
vermögensrechtlichen oder gesundheitlichen Aspekten der Betreuung.
Situation in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt sind im vergangenen Jahr bei 4.592 Verfahren
ehrenamtliche Betreuer erstmals ernannt worden. Bei der übergroßen Mehrheit der
Fälle (4.203 Verfahren) haben Familienangehörige die Betreuung übernommen. Gibt
es niemanden, der sich ehrenamtlich für einen Betreuungsbedürftigen einsetzt,
bestellt das zuständige Gericht einen Berufsbetreuer. Diese arbeiten selbstständig
oder als Beschäftigte in Betreuungsvereinen bzw. bei Betreuungsbehörden. 2009
wurden in Sachsen-Anhalt bei 2.577 Verfahren Berufsbetreuer eingesetzt.
Justizministerin Kolb: ¿Ich weiß, dass ein ehrenamtlicher
Betreuer zusätzliche Zeit und viel Kraft, dazu Ausdauer und Toleranz mitbringen
muss, um verantwortungsbewusst mit den rechtlichen Belangen eines anderen
umzugehen. Aber ich kann jeden Sachsen-Anhalter nur ermutigen, sich mit diesem
Thema zu beschäftigen und sich zu informieren.¿
Publikation
Informationen zum Ehrenamt in der Betreuung enthält die
Broschüre ¿Betreuung und Vorsorge ¿ das geht jeden etwas an!¿, die das
Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt herausgegeben hat. Sie
informiert zugleich über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und
Patientenverfügungen.
Die
Broschüre steht im Internet zum Download unter:
www.mj.sachsen-anhalt.de
Auf
Nachfrage ist sie auch beim Ministerium der Justiz kostenlos erhältlich,
Bestellungen an:
Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Domplatz 2-4
39104 Magdeburg
Impressum:
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der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
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