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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Kolb: Grundgesetz muss Verbot der
Diskriminierung wegen sexueller Identität enthalten

24.11.2009, Magdeburg – 96

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 096/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 096/09

 

 

 

Magdeburg, den 24. November 2009

 

 

 

Kolb: Grundgesetz muss Verbot der

Diskriminierung wegen sexueller Identität enthalten

 

Magdeburg (MJ).

Justizministerin

Prof. Dr. Angela Kolb spricht sich dafür aus, ein Verbot der Diskriminierung

wegen sexueller Identität in das Grundgesetz aufzunehmen. Sie bedauert, dass

Sachsen-Anhalt den Änderungsantrag der Länder Berlin, Bremen und Hamburg nicht

unterstützt, der am kommenden Freitag, dem 27. November 2009, im Bundesrat zur

Abstimmung kommt. ¿Unser Grundgesetz hat sich in den vergangenen 60 Jahren

bewährt, gleichwohl bedarf es jedoch der behutsamen Modernisierung, um für die

Herausforderungen der Gegenwart gerüstet zu sein. So muss es auch der

zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen

Partnerschaften Rechnung tragen¿, so Kolb. Diese Erkenntnis ist in der CDU

Sachsen-Anhalt noch nicht angekommen, wird allerdings andernorts in der CDU

vertreten. Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust etwa hat im Bundesrat auf nach

wie vor bestehende Diskriminierungen hingewiesen und festgestellt, dass Artikel

3 Absatz 3 Grundgesetz der Wirklichkeit nicht gerecht wird.

 

Im Artikel 3 Absatz 3 ist festgeschrieben, dass niemand

wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, Sprache, Heimat und

Herkunft, wegen seines Glaubens sowie seiner religiösen und politischen Anschauung

benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Ein grundsätzliches Verbot der Diskriminierung

aufgrund der sexuellen Identität enthält das Grundgesetz nicht. Trotz erheblicher

Fortschritte in den vergangenen Jahren sind Lesben und Schwule, Bisexuelle,

Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen in Deutschland immer noch

Anfeindungen und Benachteiligungen ausgesetzt.

 

Zwar hat sich die rechtliche Situation der Betroffenen in

den vergangenen Jahren durch die Aufnahme von Anti-Diskriminierungspassagen

beispielsweise im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, im

Betriebsverfassungsgesetz und im Sozialgesetzbuch IV verbessert. ¿Dennoch

zeigen jüngste Beispiele aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts,

dass einfachgesetzliche Normen sexuelle Minderheiten noch immer benachteiligen.

Es kann nicht hingenommen werden, dass sich Betroffene erst durch alle Instanzen

und bis zum Bundesverfassungsgericht klagen müssen, bevor ihre Gleichstellung

anerkannt wird. Ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der

sexuellen Identität im Grundgesetz würde für die Rechtsprechung eine klare und

eindeutige Maßgabe schaffen¿, so Justizministerin Kolb.

 

Hintergrund:

 

In der Bundesrepublik Deutschland ist die ¿Unzucht von

Männern¿ bis 1969 verfolgt worden. Die vollständige Abschaffung

strafrechtlicher Sondertatbestände für Homosexuelle erfolgte erst 1994. In der

Landesverfassung von Brandenburg ist seit 1992 ein Verbot der

Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität bzw. Orientierung

enthalten, Thüringen folgte 1993, Berlin 1995 und Bremen 2001. Die Europäische

Union schrieb im Jahr 2000 in ihrer Grundrechtscharta und in der

Anti-Diskriminierungsrichtlinie ein Verbot von Diskriminierungen wegen sexueller

Ausrichtung fest.

 

 

 

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