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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV - Kolb: Bundesregierung muss Chance für
transparente und menschenwürdige Regelung nutzen

09.02.2010, Magdeburg – 15

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 015/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 015/10

 

 

 

Magdeburg, den 9. Februar 2010

 

 

 

Entscheidung des

Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV - Kolb: Bundesregierung muss Chance für

transparente und menschenwürdige Regelung nutzen

 

Magdeburg (MJ). ¿Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts,

dass der Gesetzgeber die Hartz-IV-Regelsätze zu konkretisieren und stärker dem

Lebensalltag der Betroffenen anzupassen hat, verbessert insbesondere die

Entwicklungschancen für Kinder¿, kommentiert Justizministerin Prof. Dr. Angela

Kolb die heutige Entscheidung aus Karlsruhe. ¿Die Überarbeitung muss ¿ wie von

den Richtern gefordert - schnellstmöglich erfolgen, damit die Bürger endlich

aufgrund transparenter, eindeutiger und verständlicher Regelungen erkennen

können, welche Rechte sie haben.¿

 

Ministerin Kolb weiter: ¿Der Richterspruch ist vor allem

im Sinne unserer Kinder und ihrer altersgerechten Entwicklung überfällig.

Zugleich eröffnet er grundsätzlich die Chance auf einen Neubeginn, der von der

Bundesregierung zwingend genutzt werden sollte. Das betrifft sowohl die Höhe

der Leistungen nach SGB II als auch eine Nachbesserung bei der

Verwaltungsorganisation und den Verwaltungsverfahren. Dabei müssen endlich auch

die Erfahrungen aus der Praxis sowohl in Behörden, als auch von Rechtsanwälten

und Gerichten berücksichtigt werden. Entsprechende Vorschläge aus der Justiz

liegen seit längerem auf dem Tisch.¿ Dann könnte schließlich auch die Klageflut

vor den Sozialgerichten eingedämmt werden.

 

Hintergrund:

 

Bei den Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt waren im Jahr

2008 ca. 20.000 Verfahrenseingänge zu verzeichnen. Davon betrafen ca. 11.900

Streitigkeiten die Leistungen nach dem SGB II (¿Hartz-IV¿). Im I. bis zum III.

Quartal des Jahres 2009 gingen bereits ca. 10.000 ¿Hartz-IV-Klagen¿ bei den

Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt ein.

 

 

 

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