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Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV - Kolb: Bundesregierung muss Chance für
transparente und menschenwürdige Regelung nutzen
09.02.2010, Magdeburg – 15
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 015/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 015/10
Magdeburg, den 9. Februar 2010
Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV - Kolb: Bundesregierung muss Chance für
transparente und menschenwürdige Regelung nutzen
Magdeburg (MJ). ¿Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts,
dass der Gesetzgeber die Hartz-IV-Regelsätze zu konkretisieren und stärker dem
Lebensalltag der Betroffenen anzupassen hat, verbessert insbesondere die
Entwicklungschancen für Kinder¿, kommentiert Justizministerin Prof. Dr. Angela
Kolb die heutige Entscheidung aus Karlsruhe. ¿Die Überarbeitung muss ¿ wie von
den Richtern gefordert - schnellstmöglich erfolgen, damit die Bürger endlich
aufgrund transparenter, eindeutiger und verständlicher Regelungen erkennen
können, welche Rechte sie haben.¿
Ministerin Kolb weiter: ¿Der Richterspruch ist vor allem
im Sinne unserer Kinder und ihrer altersgerechten Entwicklung überfällig.
Zugleich eröffnet er grundsätzlich die Chance auf einen Neubeginn, der von der
Bundesregierung zwingend genutzt werden sollte. Das betrifft sowohl die Höhe
der Leistungen nach SGB II als auch eine Nachbesserung bei der
Verwaltungsorganisation und den Verwaltungsverfahren. Dabei müssen endlich auch
die Erfahrungen aus der Praxis sowohl in Behörden, als auch von Rechtsanwälten
und Gerichten berücksichtigt werden. Entsprechende Vorschläge aus der Justiz
liegen seit längerem auf dem Tisch.¿ Dann könnte schließlich auch die Klageflut
vor den Sozialgerichten eingedämmt werden.
Hintergrund:
Bei den Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt waren im Jahr
2008 ca. 20.000 Verfahrenseingänge zu verzeichnen. Davon betrafen ca. 11.900
Streitigkeiten die Leistungen nach dem SGB II (¿Hartz-IV¿). Im I. bis zum III.
Quartal des Jahres 2009 gingen bereits ca. 10.000 ¿Hartz-IV-Klagen¿ bei den
Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt ein.
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