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Kolb: Ferndiagnose aus
Unwissenheit - Justizministerin weist Kritik an Haftbedingungen zurück
01.12.2009, Magdeburg – 101
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 101/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 101/09
Magdeburg, den 1. Dezember 2009
Kolb: Ferndiagnose aus
Unwissenheit - Justizministerin weist Kritik an Haftbedingungen zurück
Magdeburg
(MJ). Justizministerin
Prof. Dr. Angela Kolb weist die Kritik des Bundesvorsitzenden des Bundes der
Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) an den Haftbedingungen in
Sachsen-Anhalt deutlich zurück. Kolb: ¿Die von ihm erhobenen Vorwürfe sind
falsch und zeugen von einer Unkenntnis der Situation hier im Land. Es wäre
schön gewesen, wenn sich Herr Bachl zunächst ein Bild von der tatsächlichen
Lage in den Justizvollzugsanstalten (JVA) in Sachsen-Anhalt gemacht hätte,
bevor er solche unsubstantiellen Ferndiagnosen aus Bayern verbreitet.¿
Justizministerin Kolb weiter zu
einzelnen Vorwürfen: ¿Soweit Gefangene in den Justizvollzugsanstalten
Sachsen-Anhalts gemeinschaftlich untergebracht sind, erfolgt dies unter
Beachtung der Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes und der
verfassungsgerichtlichen Vorgaben.¿ Dafür habe das Land seit Jahren hohe
Investitionen getätigt. Von einer ¿dramatischen Überbelegung¿, die auf die
Pro-Kopf-Verschuldung des Landes zurückzuführen sei, könne keine Rede sein.
Ferner sei es unzutreffend, dass der Neubau der JVA Burg
als Public-Private-Partnership-Projekt (PPP) teurer geworden sei als ein
Landeseigenbau. Die konkreten Umstände, die in Bayern dazu geführt hätten, das
in Augsburg beabsichtigte PPP-Projekt zu stoppen, seien in Sachsen-Anhalt nicht
bekannt, ein Rückschluss auf die JVA Burg sei daher unzulässig. ¿Ich erlaube
mir im Gegensatz zu Herrn Bachl keine Ferndiagnosen¿, erklärte Kolb weiter.
Zudem lägen in der JVA Burg keine ¿finanziell
gravierenden Probleme¿ vor. Der hohe Krankenstand in der JVA sei weder auf eine
schlechte Bezahlung der Bediensteten, noch auf fehlende
Beförderungsperspektiven zurückzuführen, sondern auf die individuellen
Beeinträchtigungen, die auf die Gesundheit einzelner Bediensteter im Kontext
der Versetzung nach Burg einwirkten.
Im Übrigen scheine der
Landesverband des BSBD den geplanten Umbau des Strafvollzugs in Sachsen-Anhalt
zu begrüßen, denn dieser habe diesen Weg bereits mehrfach ¿als einzige
vernünftige Lösung¿ qualifiziert. Kolb: ¿In Sachsen-Anhalt reden wir
miteinander und nicht übereinander!¿
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