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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Kolb: Ferndiagnose aus
Unwissenheit - Justizministerin weist Kritik an Haftbedingungen zurück

01.12.2009, Magdeburg – 101

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 101/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 101/09

 

 

 

Magdeburg, den 1. Dezember 2009

 

 

 

Kolb: Ferndiagnose aus

Unwissenheit - Justizministerin weist Kritik an Haftbedingungen zurück

 

Magdeburg

(MJ). Justizministerin

Prof. Dr. Angela Kolb weist die Kritik des Bundesvorsitzenden des Bundes der

Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) an den Haftbedingungen in

Sachsen-Anhalt deutlich zurück. Kolb: ¿Die von ihm erhobenen Vorwürfe sind

falsch und zeugen von einer Unkenntnis der Situation hier im Land. Es wäre

schön gewesen, wenn sich Herr Bachl zunächst ein Bild von der tatsächlichen

Lage in den Justizvollzugsanstalten (JVA) in Sachsen-Anhalt gemacht hätte,

bevor er solche unsubstantiellen Ferndiagnosen aus Bayern verbreitet.¿

 

Justizministerin Kolb weiter zu

einzelnen Vorwürfen: ¿Soweit Gefangene in den Justizvollzugsanstalten

Sachsen-Anhalts gemeinschaftlich untergebracht sind, erfolgt dies unter

Beachtung der Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes und der

verfassungsgerichtlichen Vorgaben.¿ Dafür habe das Land seit Jahren hohe

Investitionen getätigt. Von einer ¿dramatischen Überbelegung¿, die auf die

Pro-Kopf-Verschuldung des Landes zurückzuführen sei, könne keine Rede sein.

 

Ferner sei es unzutreffend, dass der Neubau der JVA Burg

als Public-Private-Partnership-Projekt (PPP) teurer geworden sei als ein

Landeseigenbau. Die konkreten Umstände, die in Bayern dazu geführt hätten, das

in Augsburg beabsichtigte PPP-Projekt zu stoppen, seien in Sachsen-Anhalt nicht

bekannt, ein Rückschluss auf die JVA Burg sei daher unzulässig. ¿Ich erlaube

mir im Gegensatz zu Herrn Bachl keine Ferndiagnosen¿, erklärte Kolb weiter.

 

Zudem lägen in der JVA Burg keine ¿finanziell

gravierenden Probleme¿ vor. Der hohe Krankenstand in der JVA sei weder auf eine

schlechte Bezahlung der Bediensteten, noch auf fehlende

Beförderungsperspektiven zurückzuführen, sondern auf die individuellen

Beeinträchtigungen, die auf die Gesundheit einzelner Bediensteter im Kontext

der Versetzung nach Burg einwirkten.

 

Im Übrigen scheine der

Landesverband des BSBD den geplanten Umbau des Strafvollzugs in Sachsen-Anhalt

zu begrüßen, denn dieser habe diesen Weg bereits mehrfach ¿als einzige

vernünftige Lösung¿ qualifiziert. Kolb: ¿In Sachsen-Anhalt reden wir

miteinander und nicht übereinander!¿

 

 

 

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