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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Bundesrat - Kolb: Justiz droht Kostenexplosion

30.03.2012, Magdeburg – 21

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg/Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb befürchtet eine weitere Kostenexplosion in der Justiz. Der Bund plane eine Gesetzesänderung im Kostenrecht, die in Sachsen-Anhalt für Mehrausgaben in Millionenhöhe sorgen werde. Die Schere zwischen Einnahmen zum Beispiel durch Gerichtsgebühren und steigenden Kosten für Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, Betreuungs- und Insolvenzsachen gehe immer weiter auseinander.

Kolb kritisierte im Bundesrat die Pläne des Bundesjustizministeriums zum Zweiten Kostenmodernisierungsgesetz scharf, sie führten nicht zu der dringend notwendigen Verbesserung des Kostendeckungsgrades in der Justiz, sondern eher zu dessen weiterer Verschlechterung. ?Hätte das Gesetz 2010 schon gegolten, wären die Verfahrensauslagen bei Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt um 8,8 Millionen gestiegen, dem hätten kaum zusätzliche Einnahmen gegenüber gestanden.? Die vorgesehenen leichten Anhebungen bei den Gerichtsgebühren zum Beispiel würden kaum durchschlagen, so Kolb. Darum sei die eine deutliche Anhebung der Gerichtsgebühren um 20 Prozent unausweichlich, so Kolb. Dies verweigere der Bund.

Zugleich würden Gesetzesinitiativen der Länderkammer zur Ausgabenbegrenzung bei Prozesskosten- und Beratungshilfe vom Bundestag nicht aufgegriffen. Der vom Bundesjustizministerium angekündigte eigene Gesetzentwurf zum Thema stehe weiter aus.

Der Bund will Rechtsanwaltsgebühren, die Vergütungen für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer anheben, ebenso Entschädigungen für Zeugen, ehrenamtliche Richterinnen und Richter und ehrenamtliche tätige Vormünder und Betreuer. Kolb sagte, die Rechtsanwälte und andere Gruppen hätten es geschafft, berechtigte Anliegen durchzusetzen, doch führe dies zu einem deutlichen Anstieg bei den Auslagen in Rechtssachen. ?Ohne spürbaren Ausgleich auf der Einnahmeseite ist das für die Justizhaushalte in den Ländern nicht zu schultern, wir brauchen ein Gesamtkonzept, das gut austariert ist?, so Kolb. ?In Sachsen-Anhalt würden die Auswirkungen, insbesondere die Ausgabenerhöhung, sofort spürbar werden.?

Sämtliche Versuche, in Gesprächen mit dem Bund Änderungen zu erreichen, seien bisher gescheitert, sagte Kolb. ?Die Entschließung des Bundesrates, die wir heute gefasst haben, setzt in dieser Situation ein wichtiges Zeichen?, so Kolb. Darin wird die Absicht der Bundesregierung grundsätzlich begrüßt, die begonnene Modernisierung des Kostenrechts weiterzuführen, der vorliegende Referentenentwurf aber als ungeeignetes Mittel hierzu kritisiert und eine deutliche Verbesserung des Kostendeckungsgrades eingefordert. Kernforderungen der Länder sind die Anhebung der Gerichtskosten und der Gebührensätze in der Berufungs- und Beschwerdeinstanz.

Hintergrund:

Die Gerichtskosten werden gemäß Gerichtskostengesetz berechnet und sind dort gesetzlich festgeschrieben. Im Zivil- und Verwaltungsrecht richtet sich die Höhe einer Gebühr dabei nach dem Streitwert. Die Gerichtsgebühren muss derjenige tragen, der bei dem Rechtstreit unterliegt. Kommt es zu einem Vergleich, werden die Gerichtsgebühren in der Regel entsprechend der Vergleichsquote unter den streitenden Parteien aufgeteilt.

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