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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Kolb fordert tragfähige Regelungen zu Rückgabe von Raubkunst

13.06.2014, Magdeburg – 29

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb fordert neue rechtliche Regelungen zu sogenannter NS-Raubkunst. ?Wenn entzogenes Kulturgut NS-Opfern bzw. ihren Erben letztlich nicht zurückgegeben werden muss, entsteht der Eindruck, dass sich nationalsozialistisches Unrecht fortsetzt. Kurzum: Wir haben eine rechtlich unbefriedigende Situation?, sagte Kolb heute  im Bundesrat. Ein Schnellschuss sei aber nicht angebracht. ?Es ist niemandem geholfen, wenn wir mit großer Eile ein Gesetz auf den Weg bringen, das erhebliche verfassungsrechtliche Schwierigkeiten mit sich bringt.?

 

Eigentum sei vom NS-Staat tausendfach systematisch entzogen worden. Kolb: ?Es fällt schwer, etwaigen Anspruchstellern mitteilen zu müssen, dass sie auf die Rückgabe ihres Eigentums verzichten müssen, weil es die Verjährungsvorschriften des Bürgerblichen Gesetzbuches so festlegen. Es sollte unser gemeinsames Anliegen sein, dort Nachbesserungen vorzunehmen, wo sich die geltenden Regelungen mit den von uns allen empfundenen Gerechtigkeitserwägungen einfach nicht vertragen.? Gerade weil es sich um eine so sensible Materie handele, sei dies aber nicht im Vorbeigehen zu regeln.

 

Der vorliegende Gesetzentwurf aus Bayern verfolge einwichtiges Ziel, sei aber nicht geeignet, 1:1 umgesetzt zu werden. Es stellten sich rechtliche wie tatsächliche Probleme, sagte Kolb und verwies auf das Thema Rückwirkungsverbot und die Frage, wie Bösgläubigkeit nachgewiesen werden könne. Kolb: ?Ein Schnellschuss ist nicht angebracht. Das Bundesjustizministerium muss klären, wie von NS-Opfern und ihren Erben verbessert und Rückgabe von Kulturgut erleichtert werden kann.?

 

Derzeit gilt für Ansprüche auf Rückgabe von Eigentum eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Ein Besitzer von gestohlenem Kulturgut kann damit eine Herausgabe selbst dann verweigern, wenn er sich die Werke auf unredliche Weise verschafft hat.

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