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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Gemeinsames Mahngericht der
mitteldeutschen Länder: Mehr als 180.0000 Anträge im ersten Jahr

30.04.2008, Magdeburg – 29

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 029/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 029/08

 

 

 

Magdeburg, den 1. Mai 2008

 

 

 

Gemeinsames Mahngericht der

mitteldeutschen Länder: Mehr als 180.0000 Anträge im ersten Jahr

 

Staßfurt (MJ). Mehr als 180.000 Anträge haben die Mitarbeiter im gemeinsamen

Mahngericht der mitteldeutschen Länder in Staßfurt (Sachsen-Anhalt) im ersten

Jahr bearbeitet. Seit 1. Mai 2007 ist die Außenstelle Staßfurt des Amtsgerichts

Aschersleben für die automatisierte Bearbeitung sämtlicher Mahnverfahren der

Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie für maschinell lesbare Anträge aus

Thüringen zuständig. Die Grundlage der Kooperation ist ein von den drei Ländern

abgeschlossener Staatsvertrag. ¿Wir sind sehr erfolgreich gestartet, und ein

weiterer Ausbau des Mahngerichts ist absehbar¿, sagte Sachsen-Anhalts

Justizministerin Prof. Angela Kolb.

 

Sachsens

Justizminister Geert Mackenroth betonte: ¿Mit der Einführung des

elektronischen Mahnverfahrens leistet der Freistaat Sachsen einen wichtigen

Beitrag zu einer modernen, effizienten und bürgerfreundlichen Justiz.¿

 

¿Für die Thüringer Wirtschaftsunternehmen ist die

automatisierte Bearbeitung von Mahnanträgen durch das gemeinsame Mahngericht

ein großer Vorteil¿, sagte Thüringens Justizminister Harald Schliemann.

 

Mahnanträge können in Staßfurt per Vordruck, per

Datenträger und Online gestellt werden. Mehr als die Hälfte der Anträge werden

in elektronischer Form eingereicht. Schon zwischen Mai 2007 und Ende März 2008

sind in Staßfurt von den 34 Mitarbeitern des Mahngerichts  179.619 Anträge

bearbeitet worden, davon 93.613 für Sachsen und 7.511 Anträge für Thüringen.

Ein weiterer Ausbau des Mahngerichts ist absehbar. Ab Dezember 2008 werden alle

Rechtsanwälte Mahnanträge elektronisch einreichen. Ab Januar 2009 sollen auch

für den Freistaat Thüringen alle anfallenden Mahnanträge bearbeitet werden.

 

Hintergrund:

 

Das zivilgerichtliche Mahnverfahren soll dem Gläubiger von

Geldforderungen schnell und einfach ohne mündliche Verhandlung eines Gerichts

zu einem Vollstreckungstitel verhelfen, wenn der Schuldner die Forderung nicht

ernstlich bestreitet, sie aber nicht erfüllen will oder kann.

 

Sachsen-Anhalt hat beim Mahngericht in Staßfurt ein automatisiertes

Verfahren eingeführt, mit dessen Hilfe Mahnbescheide innerhalb von 24 Stunden erlassen

werden können. Seit Oktober 2005 werden alle Mahnanträge aus Sachsen-Anhalt

hier automatisiert bearbeitet. Das Verfahren verkürzt Bearbeitungszeiten und

reduziert Fehlerquellen.

 

Mahnanträge können online unter www.online-mahnantrag.de, mittels

einer speziellen Software im Datenträgeraustauschverfahren oder mit Hilfe eines

Papierformulars gestellt werden.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail:

presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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