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Gemeinsames Mahngericht der
mitteldeutschen Länder: Mehr als 180.0000 Anträge im ersten Jahr
30.04.2008, Magdeburg – 29
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 029/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 029/08
Magdeburg, den 1. Mai 2008
Gemeinsames Mahngericht der
mitteldeutschen Länder: Mehr als 180.0000 Anträge im ersten Jahr
Staßfurt (MJ). Mehr als 180.000 Anträge haben die Mitarbeiter im gemeinsamen
Mahngericht der mitteldeutschen Länder in Staßfurt (Sachsen-Anhalt) im ersten
Jahr bearbeitet. Seit 1. Mai 2007 ist die Außenstelle Staßfurt des Amtsgerichts
Aschersleben für die automatisierte Bearbeitung sämtlicher Mahnverfahren der
Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie für maschinell lesbare Anträge aus
Thüringen zuständig. Die Grundlage der Kooperation ist ein von den drei Ländern
abgeschlossener Staatsvertrag. ¿Wir sind sehr erfolgreich gestartet, und ein
weiterer Ausbau des Mahngerichts ist absehbar¿, sagte Sachsen-Anhalts
Justizministerin Prof. Angela Kolb.
Sachsens
Justizminister Geert Mackenroth betonte: ¿Mit der Einführung des
elektronischen Mahnverfahrens leistet der Freistaat Sachsen einen wichtigen
Beitrag zu einer modernen, effizienten und bürgerfreundlichen Justiz.¿
¿Für die Thüringer Wirtschaftsunternehmen ist die
automatisierte Bearbeitung von Mahnanträgen durch das gemeinsame Mahngericht
ein großer Vorteil¿, sagte Thüringens Justizminister Harald Schliemann.
Mahnanträge können in Staßfurt per Vordruck, per
Datenträger und Online gestellt werden. Mehr als die Hälfte der Anträge werden
in elektronischer Form eingereicht. Schon zwischen Mai 2007 und Ende März 2008
sind in Staßfurt von den 34 Mitarbeitern des Mahngerichts 179.619 Anträge
bearbeitet worden, davon 93.613 für Sachsen und 7.511 Anträge für Thüringen.
Ein weiterer Ausbau des Mahngerichts ist absehbar. Ab Dezember 2008 werden alle
Rechtsanwälte Mahnanträge elektronisch einreichen. Ab Januar 2009 sollen auch
für den Freistaat Thüringen alle anfallenden Mahnanträge bearbeitet werden.
Hintergrund:
Das zivilgerichtliche Mahnverfahren soll dem Gläubiger von
Geldforderungen schnell und einfach ohne mündliche Verhandlung eines Gerichts
zu einem Vollstreckungstitel verhelfen, wenn der Schuldner die Forderung nicht
ernstlich bestreitet, sie aber nicht erfüllen will oder kann.
Sachsen-Anhalt hat beim Mahngericht in Staßfurt ein automatisiertes
Verfahren eingeführt, mit dessen Hilfe Mahnbescheide innerhalb von 24 Stunden erlassen
werden können. Seit Oktober 2005 werden alle Mahnanträge aus Sachsen-Anhalt
hier automatisiert bearbeitet. Das Verfahren verkürzt Bearbeitungszeiten und
reduziert Fehlerquellen.
Mahnanträge können online unter www.online-mahnantrag.de, mittels
einer speziellen Software im Datenträgeraustauschverfahren oder mit Hilfe eines
Papierformulars gestellt werden.
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