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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Justizministerin Kolb: Vom Bundeskabinett beschlossene Kostenrechtsmodernisierung verfehlt ihr Ziel

29.08.2012, Magdeburg – 58

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg(MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb äußert sich ablehnend zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. ?Es ist zwar grundsätzlich richtig, die komplizierten Regelungen des Kostenrechts zu vereinfachen, jedoch muss sich die Reform letztlich daran messen lassen, ob sie die mit ihr verbundenen Erwartungen erfüllt. Diesen Anforderungen genügt die unterbreitete Vorlage nicht?, so Kolb.

 

Das Ziel der Kostenrechtsmodernisierung habe darin bestanden, den Kostendeckungsgrad in der Justiz zu verbessern, das heißt die seit Jahren zunehmenden Ausgabensteigerungen im Zuge von Einnahmenerhöhungen abzufedern. Stattdessen stehe nun zu befürchten, dass die neuen Vorschriften zu einer weiteren Erhöhung der Verfahrensauslagen führen. Kolb: ?Das ist das Gegenteil dessen, was mit der Novelle erreicht werden sollte. Die neuen Regelungen bringen nach unseren Berechnungen allein schon bei den Amtsgerichten Sachsen-Anhalts einen Anstieg der Verfahrensauslagen um 11,3 Prozent mit sich.?

 

Dem fortschreitenden Rückgang der Kostendeckungsquoten werde so weiter Vorschub geleistet, was die finanziellen Möglichkeiten Sachsen-Anhalts nochmals strapaziere und im Übrigen an der Realität in den meisten Bundesländern vorbeigehe. Kolb hierzu: ?Ich fordere die Bundesjustizministerin deshalb auf, endlich ein Gesamtkonzept vorzulegen, das den tatsächlichen Verhältnissen gerecht wird und zu einer spürbaren Verbesserung der Einnahmen- und Ausgabensituation führt. Nur so können die Länder den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger nach einer modernen und qualitativ leistungsfähigen Justiz gerecht werden.?

 

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen. Das Gebühren- und Kostenwesen soll umfassend überarbeitet und zugleich der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden. Zuletzt waren die in den Justizkostengesetzen festgelegten Gebühren im Jahr 1994 angehoben worden. Der Kostendeckungsgrad lag in den Jahren 2005 bis 2009 im Schnitt aller Bundesländer bei 47,03 Prozent und verschlechterte sich danach auf 44,13 Prozent. Das Ziel der Kostenrechtsmodernisierung besteht darin, das Niveau bundesweit auf wenigstens 50 Prozent anzuheben.

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